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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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sollte auch Platz <strong>für</strong> einen Tisch zum Arbeiten sein. Das Pfarrarchiv muss sicher untergebrachtund abschließbar sein, so dass es sicher ist vor dem Zutritt von Unbefugtenund vor Schäden durch Feuer und Feuchtigkeit. Dachkammern und Keller kommennormalerweise <strong>für</strong> einen Archivraum nicht in Betracht.Über alle im Archiv aufbewahrten Akten empfiehlt es sich, ein Regest bzw. Inventarverzeichnismit kurzer Inhaltsangabe zu führen. Von allen Regesten, Inventarlisten undVerzeichnissen, <strong>die</strong> bei Ordnungsarbeiten erstellt werden, ist ein Exemplar dem Diözesanarchivzur Verfügung zu stellen.8.3. Ausgabe von ArchivalienGrundsätzlich darf der Pfarrer Archivakten nicht in <strong>die</strong> Hände Unbefugter geben (can.535 § 4). Dokumente, <strong>die</strong> dem Amtsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht ausgehändigt,weder in Abschrift noch in Kopie an Interessente weitergegeben werden.Ist es <strong>für</strong> bestimmte Arbeiten notwendig, Archivmaterial kurzfristig vom Aufbewahrungsortwegzunehmen, muss <strong>die</strong> Übergabe und <strong>die</strong> Rückgabe mit genauer Angabe derDokumente vom Pfarrer als dem gesetzlichen Vertreter der <strong>Pfarrei</strong> dokumentiert werden.Arbeiten im Archiv müssen schriftlich vereinbart werden (Art, Umfang, Zeitplanusw.); <strong>die</strong>se Vereinbarung ist vom Bischöflichen Ordinariat zu genehmigen.8.4. AufbewahrungspflichtAuf alle Fälle und <strong>für</strong> immer aufzubewahren sind <strong>die</strong> Pfarrbücher (Matrikenbücher, <strong>die</strong>Protokollbücher der pfarrlichen Gremien, <strong>die</strong> Pfarrblätter, <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong>rechnungen und<strong>die</strong> Pfarrchronik).Für <strong>die</strong> steuerlich relevanten Dokumente und <strong>die</strong> zivilrechtlichen Akten sind folgendeFristen vorgeschrieben:10 Jahre <strong>für</strong> <strong>die</strong> Buchhaltungsunterlagen (vgl. Art. 2220 ZGB)5 Jahre <strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuererklärungen, Mieten, Nutzungsgebühren3 Jahre <strong>für</strong> Honorarnoten <strong>für</strong> Dienstleistungen1 Jahr VersicherungseinzahlungenBzgl. Folium Diœcesanum siehe S. 22Can. 535 § 4 verpflichtet den Pfarrer da<strong>für</strong> zu sorgen, dass in jeder <strong>Pfarrei</strong> eine Urkundensammlung,d.h. ein Archiv vorhanden sein muss, in dem <strong>die</strong> pfarrlichen Bücheraufzubewahren sind zusammen mit den Briefen der Bischöfe und anderen Dokumenten,<strong>die</strong> notwendiger- oder zweckmäßigerweise aufzuheben sind; <strong>die</strong>s alles ist vom Diözesanbischofoder seinem Beauftragten bei der Visitation oder zu einem geeignetenZeitpunkt einzusehen; der Pfarrer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, daß <strong>die</strong> Dokumente nicht in <strong>die</strong>Hände Unbefugter gelangen.9. PersonalwesenOhne Mitarbeit von Menschen gelingt auch in den <strong>Pfarrei</strong>en nicht das, was Ziel undZweck jeder menschlichen Gemeinschaft und Gesellschaft ist und vor allem in der Gemeinschaftder Kirche durch das Evangelium grundgelegt ist: das Wachsen zu einemWer ein kirchliches Archiv ordnen und inventarisieren, wertvolle Dokumente restaurieren und andere archivaufwertendeMaßnahmen durchführen lassen will und mit <strong>die</strong>sen Arbeiten das Südtiroler Landesarchivbetrauen möchte, reicht seinen Antrag ebenfalls über das Bischöfliche Ordinariat ein.74

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