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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Haftpflichtversicherung bei Gebäuden im Eigentum der <strong>Pfarrei</strong> oder derkirchlichen Einrichtungen (Pfarrkirche, Widum, Pfarrheim usw.): Gedeckte undungedeckte Risiken betreffend <strong>die</strong> Verwaltung von Gebäuden und <strong>die</strong> Tätigkeitder Einrichtung/Institution; Haftpflichtversicherung gegenüber den Arbeitnehmer/innen(R.C.O.); Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten: Teilnehmer anVeranstaltungen, Schüler, Besucher, Gäste, Betreute, Angestellte und freie Mitarbeiter,welche gelegentlich und freiwillig mitarbeiten usw..Eine Unfallversicherung muss <strong>für</strong> jene Personen abgeschlossen werden, welchein kirchlichen Einrichtungen in unfallgefährdeten Bereichen tätig sind (z.B.Mesner, Freiwillige in der Kirchenreinigung usw.). Mittlerweile bieten <strong>die</strong> einzelnenVersicherungsgesellschaften Unfallversicherungen <strong>für</strong> freiwillige Mitarbeiter/innenan, <strong>die</strong> ohne einzelne Namensnennungen der Versicherten abgeschlossenwerden können.7.7.2. Fachausdrücke im VersicherungsbereichEs kommt darauf an, den Wert festzulegen, der versichert werden soll (Versicherungswert),sowie <strong>die</strong> von der Versicherung zu zahlende Summe im Schadensfall zubestimmen (Schadenssumme).Franchise – Selbstbehalt: <strong>die</strong> Versicherungsangebote sollten auch in <strong>die</strong>ser Hinsichtgeprüft werden, da in gewisser Weise günstigere Bedingungen gemacht werden können,wenn kleinere Schadensfälle bis zu bestimmten festgesetzten Werten vom Versichertenselbst übernommen werden. Allerdings kann <strong>die</strong> Höhe des Selbstbehaltes beiden verschiedenen Agenturen variieren.Fälligkeit einer Versicherung: Jede Versicherungspolice muss mindestens 3 Monatevor Fälligkeit mittels Einschreibebrief mit Rückantwort gekündigt werden. Ebenso kannnach EU-Norm eine Versicherung nach jedem Schadensfall gekündigt werden; allerdingssind hier <strong>die</strong> Bestimmungen im Vertrag zu beachten.Kommt es vor, dass man <strong>die</strong> Kündigung nicht vornimmt, so läuft <strong>die</strong> Police <strong>für</strong> ein weiteresJahr weiter. Vor Vertragsabschluss sollte man aber bei der Versicherungsagenturgenaue Informationen über <strong>die</strong> weitere Fortsetzung einholen.Steuer auf <strong>die</strong> Versicherungen: Versicherungen unterliegen normalerweise einer Steuervon 21,35%. Bei denkmalgeschützten Gebäuden fällt <strong>die</strong>se Steuer weg, wenn derVersicherte erklärt, dass sie gemäß Gesetz vom 01.06.1939, Nr. 1 und Gesetz vom28.02.1983, Nr. 53, Art. 5, Abs. c) unter Denkmalschutz stehen. Für <strong>die</strong>se Objektewird eine gesonderte Versicherung abgeschlossen.7.7.3. Meldung und Beschreibung von SchadensfällenÜberprüfen der Meldefrist bei Schadensfällen; ist <strong>die</strong>se zu kurzfristig angesetzt, dannsollte eine längere Frist verhandelt werden. Die Schadensmeldung muss jedenfalls innerhalbeines Jahres erfolgen. Wenn es sich um einen schweren Schaden handelt, istes ratsam, einen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt bei der Schadensfestlegunghinzuzuziehen.7.7.4. Vorgehensweise beim Abschluss von VersicherungsverträgenDer Abschluss von Versicherungsverträgen gehört zu den Rechtsgeschäften der außerordentlichenVerwaltung. Gemäß den diözesanen Bestimmungen bedarf es zur Gültigkeit<strong>die</strong>ser Verträge des Sichtvermerks durch das Bischöfliche Ordinariat.Dazu wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:72

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