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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Die einzelnen Schritte bei Verkauf und Veräußerung von kirchlichen Gütern sind grundsätzlichfolgende:a) Besprechung im Vermögensverwaltungsrat und Verhandlungen mit den interessiertenKäufern, wobei Katasterauszug, Mappenauszug, Grundbuchauszug vorliegen,um das Objekt mit allen Rechten und Belastungen zu identifizieren.b) Einholen der Stellungnahme des Pfarrgemeinderates, der sich grundsätzlich zurVeräußerung äußert (Protokoll)c) Einholen einer Schätzung bzw. Preisfestlegung aufgrund von objektiven Kriteriend) Definitive Beschlussfassung im Vermögensverwaltungsrat (Protokoll), vorbehaltlichder Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariate) Übermittlung des Ansuchens um Genehmigung an das Bischöfl. Ordinariat (Mustervorlageauf der Internetseite des Verwaltungsamtes herunterladen und genau ausfüllen,unterschreiben und <strong>die</strong> dort angegebenen Dokumente beilegen ....)f) Das Verwaltungsamt am Bischöflichen Ordinariat überprüft das Vorhaben und legtes, sofern alles ordnungsgemäß vorliegt, dem Diözesanen Vermögensverwaltungsratbzw. dem Ausschuss zur Behandlung vor.g) Der Diözesane Vermögensverwaltungsrat trifft <strong>die</strong> Entscheidung, was dann der<strong>Pfarrei</strong> mitgeteilt wird.h) Die <strong>Pfarrei</strong> informiert nun den Kaufinteressenten, so dass der notarielle Vertragvorbereitet werden kann (<strong>die</strong> erforderlichen Dokumente sammeln; seitens der <strong>Pfarrei</strong>braucht es den Auszug aus dem Register der juristischen Personen sowie <strong>die</strong>spezielle Ermächtigung <strong>für</strong> den Pfarrer, der den Vertrag dann unterschreibt; beideDokumente werden, sobald der Entwurf <strong>für</strong> den Kaufvertrag vorliegt, vom Verwaltungsamtbesorgt.)Im Einzelnen sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung des Vertrages, der bei einem Notar abgeschlossenwird, folgende Dokumente erfordert:GrundbuchsauszugKatasterauszugUrbanistische ZweckbestimmungKäufer Kopie des PersonalausweisesKäufer: persönlicher SteuerkodexKäufer: Auszug Trauregister bzw. Ledigenschein (ausgestellt am Tag der Unterschrift)falls Gütergemeinschaft, Ausweis + Steuernummer der EhefrauKäufer landwirtschaftlicher Liegenschaften: Erklärung des Bürgermeisters, dass der Käufer einLandwirt ist<strong>Pfarrei</strong>: Bestätigung über <strong>die</strong> Eintragung in das Verzeichnis der juristischen Personen<strong>Pfarrei</strong>: Ermächtigung des Diözesanordinarius (Generalvikar)Alle Verträge, auch <strong>die</strong> Kaufverträge, bedürfen zu ihrer Gültigkeit des Sichtvermerksdes Bischöflichen Ordinariates.Hinweis: der kirchliche Eigentümer (<strong>Pfarrei</strong>) als Verkäufer bestätigt bzw. haftet normalerweiselediglich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit von Hypothekarlasten und Dienstbarkeiten; in keinerWeise kann <strong>für</strong> eine bestimmte Beschaffenheit noch <strong>für</strong> eine bestimmte Eignunggehaftet bzw. eine Gewähr gegeben werden. Sollte der Vertragspartner auf eine Haftung<strong>für</strong> den Fall der Verunreinigung des Erdreiches mit entsorgungspflichtigen Stoffenbestehen, ist darauf zu achten, dass <strong>für</strong> den Fall der Kontamination eine Rückabwicklungverlangt werden kann. Die Haftung da<strong>für</strong> muss mindestens mit dem Kaufpreis beschränktsein, andern falls könnte es passieren, dass <strong>die</strong> Pfarre mit Entsorgungskosten,<strong>die</strong> den Kaufpreis übersteigen, belastet wird.70

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