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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Der Beschluss und <strong>die</strong> entsprechenden Auszüge aus den Sitzungsprotokollendes Vermögensverwaltungsrates bzw. des Pfarrgemeinderates.Pläne, Kostenvoranschläge oder Mappenauszug, wenn es sich um LiegenschaftenhandeltDer detaillierter FinanzierungsplanBei Umbauten und Restaurierungen von Gebäuden, <strong>die</strong> unter Denkmalschutzstehen (d. h. alle kirchlichen Gebäude, <strong>die</strong> älter als 70 Jahre sind), <strong>die</strong> Genehmigungdes LandesdenkmalamtesBei Verkäufen usw. auch eine Angabe in welcher Art und Weise der Erlös verwendetbzw. gewinnbringend angelegt wird.Bei Neubau und Neugestaltung von sakralen Räumen wird über den Leiter desSeelsorgeamtes das Projekt in der Liturgiekommission vorgelegt; das entsprechendeGutachten der Kommission wird dem Ansuchen um Genehmigung beigelegt.Bei Anschaffung von Orgeln das Gutachten der Orgelkommission.Auf der Internetseite des Verwaltungsamtes ist auch ein Formblatt <strong>für</strong> solche Ansuchen zu finden.7.3.Die <strong>Pfarrei</strong> im Kontakt mit den Dienststellen am Bischöflichen OrdinariatDie offiziellen Ansuchen um Genehmigung von außerordentlichen Rechtsgeschäftenüber das Bischöfliche Ordinariat erfolgen vornehmlich in schriftlicher Form.Im Vorfeld allerdings sollen <strong>die</strong>se Ansuchen gut vorbereitet werden, sämtliche Informationeneingeholt und auch <strong>die</strong> praktischen Kommunikationsmittel (E-mail, Fax, Telefon,persönliche Aussprache, Lokalaugenschein usw.) eingesetzt werden, um sachgerechteVorinformationen, Abklärungen und Hintergründe zu liefern oder einzuholen. Für den schriftlichen Geschäftsverkehr verwendet man Briefpapier in DIN A4-Format und berücksichtigt <strong>die</strong> Hinweise zum Briefverkehr auf Seite 10.Jede Eingabe soll nur einen Gegenstand betreffen bzw. <strong>für</strong> jede Angelegenheitsollte eine gesonderte Eingabe gemacht werden, wobei <strong>die</strong> erforderten Unterlagenimmer beigelegt werden.Amtliche Eingaben sollen sachlich, klar und vollständig, ohne allzu große persönlicheBezüge und Anspielungen gehalten sein.Von allen Schriftstücken, welche versandt werden, soll immer auch eine Abschriftim Pfarrarchiv hinterlegt werden.Jedes amtliche Schreiben wie auch jede Abschrift ist vom verantwortlichenAmtsinhaber oder dessen Stellvertreter zu unterschreiben und mit dem Amtssiegelzu versehen.Erst wenn <strong>die</strong>se Dokumente und Unterlagen vorliegen, kann das Ansuchen im Verwaltungsratbehandelt und entschieden werden.Allfällige Beiträge und finanzielle Unterstützungen seitens des Bischöfl. Ordinariateskönnen nur gewährt werden, wenn das Vorhaben ordnungsgemäß eingereicht und genehmigtwurde.Für Aussprachen stehen <strong>die</strong> Mitarbeiter/innen im Bischöflichen Ordinariat selbstverständlichgerne zur Verfügung (Bürozeiten). In vielen Fällen ist eine vorherige kurzetelefonische Anmeldung von Vorteil, um längere Wartezeiten usw. zu vermeiden. Es istnaheliegend, <strong>die</strong> Anliegen gut vorzubereiten und wenn möglich auf der Grundlage einesschriftlich mitgebrachten Promemorias zu erläutern.66

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