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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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6.8.2. Finanzielle Unterstützung von Restaurierungen durch Beiträge des LandesdenkmalamtesÜber das Denkmalamt, das bei Sanierungen und Restaurierungen von denkmalgeschütztenBaulichkeiten immer eingeschaltet werden muss, werden auch finanzielleBeiträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> genehmigten Projekte gewährt. Im Zusammenhang mit der Auszahlungder zugesagten Beiträge wird teilweise eine Erklärung verlangt, wobei bestätigtwerden muss, dass es sich in <strong>die</strong>sem Fall um eine nichtgewerbliche Organisation handeltund der Beitrag ausschließlich zur Deckung von Ausgaben oder Betriebsverlusten<strong>die</strong>nt, <strong>die</strong> sich bei der Durchführung von institutionellen Aufgaben ergeben, und deshalbnicht vorsteuereinbehaltspflichtig ist.6.8.3. Finanzielle Beihilfen <strong>für</strong> kulturelle Güter über <strong>die</strong> Ital. BischofskonferenzDie Italienische Bichofskonferenz (CEI) – Ufficio nazionale per i beni culturali ecclesiaticiunterstützt Maßnahmen und Projekte, <strong>die</strong> sich auf den Erhalt und <strong>die</strong> Sicherung vonkirchlichen Kunst- und Kulturgütern bezieht, und zwara) Erstellung eines Inventars der kirchlichen Kunstgüter auf der Basis einer Datenbank(inventario informatizzato)b) Erfassung der Kirchen in den ital. <strong>Diözese</strong>ne (censimento informatizzato)c) Einbau von Alarm- und Sicherheitsanlagen geben Diebstahld) Erhaltung und Führung von Diözesanarchiven und Diözesanbibliotheken;e) Förderung von Museen (DiözesanMuseum)f) Ankauf von Kultusgebäuden um <strong>die</strong>se zu erhalteng) Restaurierung und statische Konsoli<strong>die</strong>rung von Kultusgebäuden, wenn sich <strong>die</strong> Ausgabenauf wenigstens 51.600 Euro und höchsten auf 600.000 Euro belaufen.h) Restaurierung von Pfeifenorgelni) Unterstützung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufsicht, Schutz und Aufwertung von Kultusgebäuden durchfreiwillige HelferIm Herbst eines jeden Jahres werden den <strong>Diözese</strong>n <strong>die</strong> entsprechenden Informationenund Formulare <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beitragsansuchen zugeschickt. Die Ansuchen müssen über dasBischöfliche Ordinariat eingereicht werden. Die Höhe des Beitrages hängt von der Verfügbarkeitder jährlichen Mittel ab, <strong>die</strong> von der CEI erst bei der Frühjahrskonferenznach dem Einreichen der Ansuchen insgesamt festgelegt werden.Wichtige Voraussetzung um ein Beitragsansuchen stellen zu können, ist, dass dasBauwerk älter als 70 Jahre ist (Gesetz 106/2011, Art. 10, Abs. 5). Ebenso darf mit denArbeiten bei Einreichen des Ansuchens noch nicht begonnen worden sein.Informationen über <strong>die</strong> genaue Vorgangsweise werden im Verwaltungsamt gegeben.6.9.Bankgeschäfte - Geldanlagen – Investitionen6.9.1. Grundsätzliche AnmerkungenJede Geldanlage seitens der <strong>Pfarrei</strong> auf der Bank oder auf dem Postkontokorrent(Sparbuch, Kontokorrent usw.) muss auf den Namen der <strong>Pfarrei</strong> lauten, mit der genauenBezeichnung der <strong>Pfarrei</strong> und jener Person, welche <strong>die</strong> Zeichnungsberechtigung hat(gesetzlicher Vertreter oder eine von <strong>die</strong>sem beauftragte Person).Diese Konten sind also von jenen, <strong>die</strong> auf den Namen des Pfarrers oder anderer Personenlauten und auf denen persönliches Geld deponiert hat, streng getrennt zu halten.61

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