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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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6.8.Restaurierung von denkmalgeschützten ObjektenZu den denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen und <strong>die</strong>sen ähnlichen Einrichtungengehören laut Gesetz 106/12.07.2011 jene, <strong>die</strong> älter sind als 70 Jahre (bisherjene, <strong>die</strong> älter als 50 Jahre waren). In den Gemeinden sowie beim Landesdenkmalamtliegen <strong>die</strong> entsprechenden Verzeichnisse auf.6.8.1. Finanzielle Unterstützung von Restaurierungen durch Spenden, <strong>die</strong> von derSteuer absetzbar sindFreiwillige Spenden zu Gunsten des Staates, öffentlicher Einrichtungen, Institutionen,Stiftungen und rechtlich anerkannten Vereinigungen ohne Gewinnabsichten, welchedas Studium, <strong>die</strong> Forschung und Dokumentation von kulturellen und künstlerischenWerten betreiben und in <strong>die</strong>sem Zusammenhang Gegenstände ankaufen, erhalten, restaurierenoder in einer Ausstellung zeigen, können bei der Steuererklärung im Ausmaßvon 19% in Abzug gebracht werden und zwar:1. von Gesellschaften und kommerziellen Unternehmen gemäß DPR 917/86, Art. 100,Abs. 2, Buchstabe f)2. von physischen Personen gemäß DPR 917/86, Art. 15, Abs. 1, Buchstabe h)Informationen und Formblätter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausstellung der Spendenbescheinigung, welcheüber das Landesdenkmalamt erfolgt, liegen im Verwaltungsamt auf und können dort(per e-mail) angefordert werden.60

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