13.07.2015 Aufrufe

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bestehende Gebäude müssen den neuen Normen angepasst werden. Von den ausführendenFirmen muss eine entsprechende Erklärung ausgestellt werden, dass <strong>die</strong> Anlagenden Normen entsprechen (Konformitätserklärungen).Räume, welche <strong>für</strong> öffentliche Veranstaltungen bestimmt sind, müssen – mit Ausnahmeder Kirchen - insbesondere <strong>die</strong> Brandschutzbestimmungen beachten und zwar:Räume mit mehr als 100 (Sitz)PlätzenSchulen jeder Gattung mit mehr als 100 Plätzen; dazu gehören auch <strong>die</strong> Pfarrheime,Kindergärten und Pfarrzentren.Heizungsanlagen mit einer Leistung von 100.000 Kcal/hDiese Gebäude bzw. Anlagen sind der Kontrolle der Feuerwehr unterstellt, welche <strong>die</strong>vorgeschriebene Bescheinigung über <strong>die</strong> Brandschutzvorrichtungen ausstellt.Das D.P.R. Nr. 412 vom 26.08.1993 sieht Normen vor <strong>für</strong> den Einbau und den Betriebvon Heizungsanlagen mit dem Zweck, den Energieverbrauch zu überprüfen. Bei <strong>die</strong>senHeizungsanlagen muss <strong>die</strong> entsprechende Dokumentation (Handbuch, Angaben derjährlichen Kontrollen usw.) vorhanden sein.6.7.Bauten – Instandhaltungen – RestaurierungenEine besondere Aufmerksamkeit gilt dem Bereich der Baulichkeiten, der Liegenschaftenund der den Regelungen im Hinblick auf <strong>die</strong> urbanistischen Regelungen:Den Bauleitplan der Gemeinde mit den Widmungen, Zweckbestimmungen undurbanistischen Eintragungen der Liegenschaften kennen, vor allem im Bezug auf<strong>die</strong> Liegenschaften der <strong>Pfarrei</strong>.Eventuell Einwände und Rekurse einlegen, <strong>die</strong> ein durchaus legitimes Mittelsind, um <strong>die</strong> Interessen der <strong>Pfarrei</strong> in rechter Weise zu wahren.Die möglichen, gesetzlich vorgesehenen finanziellen Förderungen ausfindig machenund in Anspruch zu nehmen: Beiträge der öffentlichen Hand: Provinz(Landesgesetz Nr. 27 Art. 5, Landesdenkmalamt usw.), Wohnbauförderung,usw.Bauten, Instandhaltungsarbeiten und Restaurierungen in der <strong>Pfarrei</strong> werden zuerst imVermögensverwaltungsrat besprochen und beraten. Das Verwaltungsamt am BischöflichenOrdinariat und <strong>die</strong> Fachleute (Kommission <strong>für</strong> kirchliche Kunst und Kulturgüter)stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es gilt, Anregungen zu geben, Projektezu begutachten und Kostenvoranschläge zu überprüfen.Restaurierungen von Gegenständen, <strong>die</strong> der <strong>Pfarrei</strong> gehören, dürfen nur von qualifiziertenund ausgebildeten Restauratoren vorgenommen werden, da unfachgemäße Restaurierungenan Figuren, Bildern und anderen Objekten meist eine erhebliche Wertminderungzur Folge haben und deren Beseitigung mit einem nicht unerheblichem zusätzlichenfinanziellen Aufwand verbunden sind. Dies gilt auch <strong>für</strong> Neuvergoldungenund Versilberungen von Kerzenleuchtern und liturgischen Gerätschaften. Auf alle Fällemuss in solchen Fällen Kontakt mit den Fachleuten am Ordinariat (Referat <strong>für</strong> kirchlicheKunst und Denkmalpflege) aufgenommen werden.Mit besonderer Aufmerksamkeit gilt es, <strong>die</strong> vorgesehenen Abläufe und <strong>die</strong> Einbindungder verschiedenen zuständigen Organe zu beachten:59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!