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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Gemäß Art. 514 Zivilprozeßordnung können Heilige Sachen und jene, <strong>die</strong> zur Ausübungdes Kultes <strong>die</strong>nen und Zubehör im Sinne von Art. 817 C.C., nicht gepfändet werden(wohl aber das Kultusgebäude!?).6.4.Die Kunst- und Kulturgüter der <strong>Pfarrei</strong>Einen besonderen Teil der beweglichen Güter der <strong>Pfarrei</strong> bilden <strong>die</strong> „kulturellen Güter“,welche in der italienischen Rechtsordnung unter dem Begriff „beni culturali e del paesaggio“zusammengefasst sind (vgl. D.legs. 42/2004 „Codice <strong>die</strong> beni culturali e delpaesaggio“).Die kulturellen Güter der <strong>Pfarrei</strong> sind demnach das Gesamt der archäologischen, historisch-künstlerischen,architektonischen, volkskundlichen, archivialischen, bibliografischen,musikalischen Güter.Die <strong>Pfarrei</strong> hat <strong>die</strong> Verpflichtung, alle <strong>die</strong>se Güter in ihrer Gesamtheit zu sehen und zubewahren. Es gibt eine Reihe von kirchlichen und staatlichen Weisungen, <strong>die</strong> sich auf<strong>die</strong>sen Bereich beziehen. Am bischöflichen Ordinariat ist das Referat <strong>für</strong> Kunst- undDenkmalpflege eingerichtet, das direkter Ansprechpartner ist.Seitens der Diözesanverwaltung wurde <strong>die</strong> Inventarisierung der Kunst- und Kulturgüterin den <strong>Pfarrei</strong>en in Angriff genommen, wobei <strong>die</strong> Kunstgegenstände fotografisch erfasstund katalogisiert werden. Die Verhandlungen mit dem Landesdenkmalamt und der Abteilung<strong>für</strong> Kultur bzgl. weiterer Durchführung und Überlassung der gesammelten Datenund Bilddokumente müssten erst noch weitergeführt werden.Denkmalgeschützte kirchliche Gebäude und schützenswerte Objekte könnten unterUmständen auch mittels Videokameras überwacht werden. Allerdings muss in <strong>die</strong>semFall ein Hinweis angebracht werden (Achtung – Videoüberwachung), damit Besucherauf <strong>die</strong>sen Bereich aufmerksam gemacht werden und somit <strong>die</strong> Möglichkeit haben, sichnicht filmen zu lassen.6.5.Ordentliche InstandhaltungDie ordentliche Instandhaltung der pfarrlichen Strukturen und der Liegenschaften gehörtzu den wichtigen Aufgaben einer geordneten Verwaltung. Deshalb ist es notwendig,<strong>die</strong> Instandhaltungsarbeiten <strong>für</strong> alle Baulichkeiten zu planen bzw. zu programmieren:Fassaden anstreichen, Fenster- und Türstöcke sowie <strong>die</strong> Holzteile überprüfen/streichen,Austauschen von schadhaften Teilen, periodische Kontrollen der Anlagen,usw.6.6.SicherheitsbestimmungenAlle pfarrlichen Gebäude müssen in der Planungsphase bzw. bei Sanierung und Umstrukturierungden geltenden Sicherheitsbestimmungen bzgl. Brandschutz sowie denVorgaben im hygienisch-sanitären Bereich entsprechend ihrer Typologie angepasstwerden.Hinsichtlich Sicherheitsbestimmungen gilt das Gesetz Nr. 46 vom 05.03.1990, das Sicherheitslimitsvorsieht <strong>für</strong> alle Wohngebäude (einschließlich Widums) bzgl. Elektroanlagen,Radio/Fernsehinstallationen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasser, Gas, Aufzug,Brandschutz sowie <strong>für</strong> andere Gebäude (einschließlich Kultusbauten) bzgl. Elektroanlagen(Sicherheitsschalter und Blitzschutzanlagen).58

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