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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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anzulegen oder ein vorhandenes zu überprüfen bzw. anzuerkennen. Ein Exemplar <strong>die</strong>sesVerzeichnisses ist im Verwaltungsarchiv der <strong>Pfarrei</strong>, das andere im Archiv der Kurieaufzubewahren (can. 1283, 2°, 3°).Etwaige Veränderungen sind in beiden Verzeichnissen zu vermerken. IMA 113<strong>Pfarrei</strong> zum hl. ...Reg.Nr. .........Steuer-Nr. ................Verzeichnis der unbeweglichen Güter (Immobilien)im Eigentum der <strong>Pfarrei</strong>aufgenommen am ............................auf der Grundlage der Grundbuch- und der Katasterauszüge.Ortsangabe Bezeichnung Objekt E.zl./K.G Bp./Gp. Fläche AnmerkungDiesem Verzeichnis werden beigelegt:a) Grundbuchauzsug, b) Katasterauszug und c) Mappenauszug (wobei <strong>die</strong> Parzellen der <strong>Pfarrei</strong> evidenziertwerden)Die <strong>Pfarrei</strong> soll genau über <strong>die</strong> rechtliche Situation jener Liegenschaften Bescheid wissen,<strong>die</strong> ihr gehören bzw. über <strong>die</strong> sie verfügen kann.Das heißt konkret: von jeder Liegenschaft sollten im Pfarrbüro vorliegen:Grundbuchsauszug, Besitzbogen, Katasterauszug (aktueller Stand);Dokumente, <strong>die</strong> den Rechtstitel des Eigentums nachweisen: Verträge bzgl. Ankauf,Schenkung, Erbschaft) und <strong>die</strong> entsprechende Grundbuchseintragungen.Ebenso erhoben werden müssen eventuelle Zweckbestimmungen, Verpflichtungenusw., vor allen wenn mit einer Schenkung usw. bestimmte Bedingungenverknüpft sind;Urbanistische Bestimmungen, Erlaubnisse, Baukonzessionen, BenutzungsgenehmigungenBericht bzw. Protokoll bzgl. Überprüfung (Kollau<strong>die</strong>rung) der technischen Anlagen(Heizung usw.) vgl. Nr. 6.6.Zertifikate, Zeugnisse, Konformitätserklärungen bzgl. Brandschutzbestimmungen,Sicherheitsbestimmungen, Umweltbestimmungen, vgl. Nr. 6.6.Mietverträge, Pachtverträge; Leihverträge, VereinbarungenZu den beweglichen Gütern der <strong>Pfarrei</strong> gehören:<strong>die</strong> Einrichtungsgegenstände in der Kirche: Paramente, liturgische Gerätschaften,Gegenstände von künstlerischem und historischem Wert, usw. (Heilige Bilder,heilige Sachen)<strong>die</strong> Einrichtung des Pfarrhauses<strong>die</strong> Einrichtungsgegenstände in den Pfarrlokalen <strong>die</strong> Maschinen im Eigentum der <strong>Pfarrei</strong> (Fotokopiermaschine, PC ...)Material (Papierbestand, usw.)Die beweglichen Güter, <strong>die</strong> dem Pfarrer oder anderen Personen gehören, sollen deutlichdurch entsprechende Aufschreibungen (Inventar) identifiziert werden können.57

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