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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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tuten, Rechnungsbuchführung, Tätigkeitsbericht, Jahresversammlung und Rechenschaftsberichtenumgewandelt werden.5.9.Die <strong>Pfarrei</strong> und der Bereich „Soziales Unternehmen“ – „Impresa Sociale“Mit D.legs.155/2006 wurde in der Rechtsordnung des Italienischen Staates <strong>die</strong> sogenannte„Impresa Sociale“ eingeführt.Für kirchliche Einrichtungen (<strong>Pfarrei</strong>en) kommt <strong>die</strong>se Möglichkeit nicht oder nur <strong>für</strong> einige,bestimmte Bereiche in Frage, wobei dann gegebenenfalls ein „ramo Impresa sociale“eingerichtet wird.Es geht hier vor allem um Tätigkeiten, durch <strong>die</strong> ein sozialer Nutzen erwirtschaftet wirdim Bereich der sozialen und sanitären Assistenz, in der Erziehung und Ausbildung, inder Wahrung der Umwelt, in der Aufwertung der kulturellen Güter usw.Wenigstens 70% der Erlöse müssen aus den Tätigkeiten in <strong>die</strong>sen obengenannten Bereichenerwirtschaftet werden.5.10. Die <strong>Pfarrei</strong>, <strong>die</strong> Seelsorgeeinheit, das Dekanat: Regelungen in der KostenbeteiligungFür <strong>die</strong> ordentliche pastorale Tätigkeit in der <strong>Pfarrei</strong>, <strong>für</strong> <strong>die</strong> pfarrlichen Strukturen (Kirchen,Widum, Pfarrheim, usw.) sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Instandhaltung der Liegenschaften im Eigentumder <strong>Pfarrei</strong> ist nach allgemeinen Grundsatz der Eigentümer, d.h. <strong>die</strong> jeweilige<strong>Pfarrei</strong> verantwortlich, welche somit <strong>die</strong> damit verbundenen Strukturkosten grundsätzlichselber trägt, auch wenn <strong>für</strong> gewisse Auslagen bei öffentlichen und privatenStellen um eine finanzielle Unterstützung angesucht wird.Dies gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Personalkosten hinsichtlich der Personen, <strong>die</strong> im direkten undunmittelbaren Dienst der <strong>Pfarrei</strong> tätig sind wie der Pfarrer (monatliche pro-Kopf-Quote)oder wie jene Personen, <strong>die</strong> mit Diensten in der <strong>Pfarrei</strong> beauftragt bzw. angestellt sindwie Mesner, Pastoralassistent/innen usw.Laut diözesaner Regelung übernimmt <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> <strong>die</strong> Wohnungsspesen <strong>für</strong> den Pfarrhaushalt(elektrische Energie, Heizung, Gebühren usw.) im Pfarrwidum, in dem derPfarrer das unentgeltliches Wohnrecht hat.Hat ein Pfarrer zwei oder mehrere <strong>Pfarrei</strong>en und hat er seinen Haushalt im Widum einer<strong>Pfarrei</strong> eingerichtet, so beteiligen sich <strong>die</strong> anderen ihm anvertrauten <strong>Pfarrei</strong>en anden Wohnungsspesen gemäß vereinbartem Beteiligungsschlüssel (z.B. im Verhältnisder Einwohnerzahl).Eine analoge Regelung gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen Ausgaben, welche der Pfarrer im Zusammenhangmit der Ausübung seines Dienstes hat (Dienstfahrten, Telefonspesenusw.)Werden Strukturen oder einzelne Räumlichkeiten in Strukturen (Z.B. Sitzungsraum imWidum) überpfarrlich genutzt oder sind beauftragte bzw. angestellte Personen auf derEbene mehrerer <strong>Pfarrei</strong>en, in einer Seelsorgeeinheit oder auf Dekanatsebene tätig,dann wird hinsichtlich <strong>die</strong>ser Nutzung von Räumlichkeiten bzw. des Einsatzes der Personeneine Abmachung bzgl. Kostenbeteiligung getroffen unter Berücksichtigung derfolgenden Gesichtspunkte:1. Bei einmaliger oder fallweiser Nutzung von Räumlichkeiten kann eine Art „Raummiete“vereinbart werden, welche in einer Pauschalsumme <strong>die</strong> Spesen <strong>für</strong> Heizung, Reinigungusw. umfasst und <strong>die</strong> unmittelbar von den beteiligten <strong>Pfarrei</strong>en anteilsmäßig bzw. von derSeelsorgeeinheit oder dem Dekanat an <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> als Kostenrückerstattung bezahlt wird.53

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