13.07.2015 Aufrufe

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit der Eintragung in das Landesverzeichnis ergibt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereine <strong>die</strong> Verpflichtungder Rechnungslegung, d.h. <strong>die</strong> Einnahmen und Ausgaben sind dem Kabinettsamtbei der Landesregierung zu übermitteln. Der Termin hier<strong>für</strong> ist der 31. Mai jeden Jahres.Der Rechnungsabschluss ist zu senden an: Autonome Provinz <strong>Bozen</strong> - Südtirol,Amt <strong>für</strong> Kabinettsangelegenheiten, Landhaus I, 39100 <strong>Bozen</strong>.5.8.3. Volontariatsvereine und ihr HandlungsspielraumWeitreichende Vorteile bringt das Volontariatsgesetz den Vereinen in steuerlicher Hinsicht.Mit der endgültigen Eintragung in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigenOrganisationen werden folgende Erleichterungen wirksam:der Verein ist nicht mehr Mehrwertsteuersubjekt, d.h. <strong>die</strong> Mehrwertsteuer aufkommerzielle Einnahmen ist nicht mehr geschuldet und muss daher auch nichtabgeführt werden. Daraus ergibt sich, dass bei Veranstaltungen wie Feste, Bälle,Konzerte usw. keine Mwst. mehr bezahlt werden muss. (Bisher ist <strong>die</strong> entsprechendeAbrechnung über <strong>die</strong> SIAE erfolgt). Auch besteht keinerlei Verpflichtungzur Führung jedweder Mehrwertsteuerregister oder zur Abfassung einerMwst.-Jahreserklärung;der Verein wird grundbuchfähig, d.h. er kann Immobilien erwerben;der Verein kann Fahrzeuge erwerben und auf den eigenen Namen zulassen;der Verein ist von jeden Stempel- und Registergebühren befreit;im Falle von Schenkungen, Vermächtnissen oder Erbschaften ist der Verein vonjeglicher Steuer befreit;<strong>die</strong> Befreiung der Einkünfte aus gewerblichen Hilfs- und Nebentätigkeiten vonder Körperschaftssteuer IRES und der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAPunter der Voraussetzung, dass <strong>die</strong>se Erträge ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> institutionellenZwecke des Vereines verwendet werden.Für <strong>die</strong> ehrenamtlichen Vereinigungen ergeben sich folgende Verpflichtungen:Abgabe des jährlichen Tätigkeitsberichtes , der Jahresabschlussrechnung, desBerichtes der Rechnungsrevisoren sowie eine Aufstellung über private Spenden,mit jeweiliger Angabe des Spenders, sofern <strong>die</strong>ser nicht anonym zu bleibenwünscht.Im Tätigkeitsbericht ist besonders auf <strong>die</strong> Verwendung der Einkünfte aus dengewerblichen Nebentätigkeiten einzugehen.In <strong>die</strong>sem Zusammenhang wird empfohlen, das Kassabuch entsprechend denKriterien einer geordneten Buchhaltung zu führen, d.h. dass <strong>für</strong> jeden Geschäftsvorfallein entsprechender Beleg vorhanden sein muss und dass <strong>die</strong> Aufzeichnungenchronologisch geordnet sauber, übersichtlich und leserlich seinmüssen.5.8.4. <strong>Pfarrei</strong> und pfarrliche Gruppen im Blick auf ehrenamtliche VereinigungenZuallererst sei hingewiesen, dass eine <strong>Pfarrei</strong> bzw. ein Pfarrgemeinderat nicht als ehrenamtlicheVereinigung bzw. als Einrichtung mit Onlus-Status einzustufen ist, da <strong>die</strong>sebereits durch <strong>die</strong> kirchenrechtliche Errichtung und <strong>die</strong> zivilrechtliche Anerkennungeneinen besonders bestimmten Status besitzen.Gewissen eigenständigen Gruppen in der <strong>Pfarrei</strong> (z.B. Kirchenchöre), <strong>die</strong> bisher zumgrößten Teil als pfarrliche Einrichtungen ohne formale Konstituierung wirken, könntenunter Umständen und nach gut überlegter Prüfung in einen Volontariatsverein mit Sta-52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!