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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Ebenso können bestimmte Bereiche in der <strong>Pfarrei</strong> oder Gruppierungen als eigenständigehrenamtliche Vereine errichtet werden, denen dann der Onlus-Status zuerkannt werdenkann.5.8.1. Volontariatsvereinigungen und ONLUS-StatusDas Volontariat bzw. <strong>die</strong> ehrenamtliche Tätigkeit ist in Südtirol gesetzlich geregeltdurch das Landesgesetz vom 1. Juli 1993, Nr. 11 bzw. durch das Dekret des Landeshauptmannvom 15.12.1994, Nr. 61 mit der entsprechenden Durchführungsverordnung.Demnach können jene Vereinigungen <strong>die</strong> Eintragung in das Landesverzeichnis der ehrenamtlichtätigen Organisationen beantragen, welche laut Gründungsakt bzw. Statutenunter <strong>die</strong> Bereiche soziale und gesundheitliche Betreuung, Kultur, Erziehung undBildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz fallenund nicht gewinnorientiert arbeiten sowie demokratisch aufgebaut sind und derenordnungsgemäß gewählten Vertreter und Mitglieder <strong>die</strong> Leistungen ehrenamtlicherbringen. Diese Eintragung bewirkt unter anderem auch einige steuerlich begünstigteBehandlung wie <strong>die</strong> Befreiung von Gebühren, der IRAP und der steuerlichen Absetzbarkeitvon Spenden.Mit der Eintragung in das Landesverzeichnis erlangen <strong>die</strong>se Vereinigungen u.a. auch<strong>die</strong> Qualifizierung von Non-profit-Organisationen und <strong>die</strong> Einstufung als ONLUS, sofern<strong>die</strong> Voraussetzungen gemäß Art. 10 des D.Lgs. 460/97 erfüllt sind.Mit dem Haushaltsgesetz 2006 wird probeweise <strong>die</strong> Möglichkeit vorgesehen, dass physischePersonen 0,5% bzw. 5 Promille der geschuldeten Steuer Organisationen undVereinen mit Onlus-Status bzw. mit Tätigkeit gemäß Art. 10 des D.Lgs 460/97 zuwendenkönnen.Die Caritas <strong>Diözese</strong> <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong> sowie <strong>die</strong> Stiftung ODAR haben <strong>die</strong>se Voraussetzunggeschaffen, um in den Genuß <strong>die</strong>ser 5-Promille-Zuwendungen zu kommen.5.8.2. Gründung eines ehrenamtlichen VolontariatsvereinesAlle ehrenamtlichen Organisationen aus den Bereichen „gesundheitliche und sozialeBetreuung“, „Kultur, Erziehung und Bildung“, „Sport, Erholung und Freizeit“ und „Zivilschutz,Umwelt- und Landschaftsschutz“ können um <strong>die</strong> Eintragung in das Landesverzeichnis<strong>für</strong> ehrenamtliche Organisationen ansuchen (Autonome Provinz <strong>Bozen</strong> -Südtirol, Amt <strong>für</strong> Kabinettsangelegenheiten, Landhaus I, 39100 <strong>Bozen</strong>), wenn folgendeVoraussetzungen erfüllt sind:<strong>die</strong> Tätigkeit aller Mitglieder und des Vorstandes muss ehrenamtlich und somitunentgeltlich erfolgen;<strong>die</strong> Organisation muss ohne Gewinnabsichten arbeiten;<strong>die</strong> Struktur der Organisation muss demokratischen Prinzipien entsprechen, d.h.<strong>die</strong> Ämter sind durch Wahl zu besetzen, <strong>die</strong> Rechte und Pflichten der Mitgliederwerden genau festgelegt, ebenso wie <strong>die</strong> Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme bzw. denAusschluss von Mitgliedern;<strong>die</strong> Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses muss statutarischfestgeschrieben sein;<strong>die</strong> Genehmigung des Jahresrechnungsabschlusses muss der Mitgliederversammlungvorbehalten sein.Die genannten Voraussetzungen müssen im Statut festgehalten sein!51

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