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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Erziehung ausgerichtet sind. Diese Tätigkeiten müssen aber von der <strong>Pfarrei</strong> selbstdurchgeführt werden und <strong>die</strong> entsprechende Immobilie muss im Eigentum der <strong>Pfarrei</strong>sein.Sollten Räumlichkeiten einer <strong>Pfarrei</strong> anderen, auch nur kostenlos (mittels Leihvertrag),überlassen sein, dann muss <strong>die</strong> Gemeindesteuer entrichtet werden.Es ist wichtig, <strong>die</strong> Mitteilungen bzw. <strong>die</strong> Aufforderungen zur Bezahlung der Gemeindesteuergenauer auf <strong>die</strong>se angegebenen Sachverhalte hin zu überprüfen, damit gegebenenfalls<strong>die</strong> notwendigen Richtigstellungen erfolgen können, <strong>die</strong> beim zuständigen Gemeindeamtzu melden sind. (FDBB 2012, 304)f) Die IRAP (Imposta Regionale sulle attività produttive) müssen jene Körperschaftenentrichten, <strong>die</strong> Handelstätigkeit und/oder in ihren institutionellen Tätigkeiten Personenmit einem Dienstverhältnis angestellt oder in Mitarbeit beschäftigt haben.g) Dienstleistungen in der <strong>Pfarrei</strong>, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit den institutionellen Aufgabenund ohne besondere Organisationsform erfolgen und deren Vergütung nicht <strong>die</strong>Kosten der direkten Zuordenbarkeit der Spesen übersteigen, werden nicht als Handeltätigkeiteingestuft.h) Die gelegentlichen Sammlungen <strong>für</strong> bestimmte Initiativen und Projekte, <strong>die</strong> fallweisegehalten werden und wo <strong>die</strong> einzelnen Spenden einen bescheidenen Wert ausmachen,sind steuerfrei. Allerdings muss darüber eine genaue Spendenliste, getrennt innerhalbder Buchhaltung der <strong>Pfarrei</strong>, geführt werden mit Angabe der Eingänge und Spesen hinsichtlichder jeweiligen Initiative, so dass jederzeit <strong>die</strong> transparente Aufstellung verfügbarist.i) Die Einzahlung von Steuern wird mittels des Formulars F 24 ausgeführt, wobei beiHandelstätigkeit <strong>die</strong> online-Einzahlung verlangt wird.5.7.3. MehrwertsteuersatzHinsichtlich des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes bei Bauten und Erweiterungenvon kirchlichen Baulichkeiten, <strong>die</strong> zu den sekundären Infrastrukturen gehören, wird derbegünstigte Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.Bei ordentlicher und außerordentlicher Instandhaltung <strong>für</strong> vornehmlich private Wohngebäudewird gemäß Finanzgesetz 2008 – Gesetz 244/2007, Art. 1, Abs. 18 <strong>für</strong> dasTriennium 2008-2010 <strong>die</strong> Anwendung des begünstigten Mehrwertsteuersatzes von10% bestätigt.Bei Restaurierungen, Konservierungen und Wiederaufbau wird der Mehrwertsteuersatzvon 10% angewandt gemäß DPR 633/1972, wobei durch eine Eigenerklärung des Eigentümersbzw. des Projektanten <strong>die</strong> Eigenart des baulichen Eingriffes gemäß Gesetz457/1978 angegeben wird.5.8.<strong>Pfarrei</strong>en und ONLUS-Bereich (ramo Onlus)Die <strong>Pfarrei</strong>en können wegen ihrer Eigenart als religiöse Körperschaft nicht den ONLUS-Status erwerben. Denn laut D.legs. Nr. 460 vom 04.12.1997, Art. 10 sind jene Organisationenals ONLUS (organizzazione non lucrativa di utilità sociale – nicht gewinnorientierteOrganisation mit sozialem Zweck – non-Profit) einzustufen, welche keine Gewinnabsichtenhaben, sozial ausgerichtet und als solche anerkannt sind. Dies muss inden Statuten gemäß Art. 10, Abs. 1 D.Legs. 460/1997 vermerkt sein.Wohl aber können einzelne Tätigkeiten der <strong>Pfarrei</strong> als ONLUS-Tätigkeiten anerkanntwerden, so dass es in der <strong>Pfarrei</strong> einen sogenannten ONLUS-Zweig (ramo ONLUS) gemäßden gesetzlichen Formalitäten gegeben kann.50

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