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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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können auch Tätigkeiten mit seelsorglichem Charakter unter <strong>die</strong> Handelstätigkeit fallen,wenn entsprechende Zahlungen erfolgen (Beispiel: <strong>die</strong> Führung eines Pfarrkinos,der öffentliche Weiterverkauf von religiösen Gegenständen usw.).Haben kirchliche Einrichtungen neben ihrer verfassungsmäßigen Tätigkeit von Religionund Kultus auch Handelstätigkeit, behalten sie doch ihre Natur als nichtkommerzielleEinrichtung mit den spezifischen Unterschieden zu den kommerziellen Gesellschaftenbei (z.B. Mod. 760/B und nicht 760/A). Sie müssen <strong>die</strong> Steuerbuchhaltung nur <strong>für</strong> <strong>die</strong>Handelstätigkeit führen, nicht aber <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen Tätigkeiten. Dies führt dazu, dassgenau zu unterscheiden ist, welche Einkünfte in der Steuerbuchhaltung zu führen sindund welche nicht, bzw. welche Ausgaben sich auf <strong>die</strong> Handelstätigkeit beziehen undwelche <strong>die</strong> anderen Tätigkeiten betreffen. Die nicht kommerziellen Einrichtungen, welcheHandelstätigkeit ausführen, sind gehalten, den Beginn der Handelstätigkeit anzumelden,um <strong>die</strong> Mehrwertsteuer-Nr. (partita IVA) innerhalb von 30 Tagen nach Beginnanzusuchen, <strong>die</strong> IVA-Buchführung und <strong>die</strong> Mehrwertssteuererklärung zu machen und<strong>die</strong> Mehrwertssteuer (IVA) zu entrichten (IMA 80).c) Die <strong>Pfarrei</strong>en wie <strong>die</strong> übrigen kirchlichen Einrichtungen, <strong>die</strong> ständige Handelstätigkeitausüben, müssen auch im Repertorio Economico Amministrativo (R.E.A.), das bei derHandelskammer geführt ist, eingeschrieben sein und zwar in der Kategorie „organismireligiosi - Religiöse Körperschaften“. Die Einschreibung in das Handelsregister selbstkommt <strong>für</strong> <strong>Pfarrei</strong>en nicht in Betracht.d) Im Bereich der direkten Steuern sind <strong>die</strong> kirchlichen Einrichtungen, sofern sie versteuerbaresEinkommen haben, verpflichtet, <strong>die</strong> IRES – Imposta sul reddito delle società zuzahlen im Zusammenhang mit der Steuererklärung, <strong>die</strong> innerhalb 31.07. d.J. abzugebenist. Dabei wird <strong>die</strong>se Steuer <strong>für</strong> Einrichtungen, deren Zweck jenen mit Wohltätigkeitund Unterricht gleichgestellt ist, auf 50% reduziert (D.P.R. 601/1973, art. 6,Abs. I, Buchstabe c).e) IMU - Imposta Municipale Unica – Gemeinde-Einheits-SteuerDie „Imposta Municipale Unica“ - kurz IMU genannt- ersetzt mit dem Jahre 2012 <strong>die</strong>bisherige Gemeinde-Immobiliensteuer ICI (Imposta Comunale Immobili).Für den kirchlichen Bereich, vor allem <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong>en gilt der Grundsatz, dass <strong>die</strong>Gemeindesteuer grundsätzlich zu bezahlen ist.Ausgenommen von der Bezahlung <strong>die</strong>ser Steuer sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen,<strong>die</strong> bereits hinsichtlich der ICI laut D.leg. 504/30.12.1992 in Geltung waren,sowie gemäß Rundschreiben des Finanzministeriums 3/DF vom 18.05.2012 folgendeKategorien:* Baulichkeiten, <strong>die</strong> katastermäßig in den Kategorien E/1 bis E/9 eingestuft sind; dazugehören <strong>die</strong> Gebäude <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Ausübung des Kultus (E/7).* Baulichkeiten, <strong>die</strong> ausschließlich der Ausübung des Kultus <strong>die</strong>nen sowie deren Zugehörigkeiten:Unter Kultusgebäude versteht man <strong>die</strong> Kirchen und Kapellen, Sakristei,Turm und <strong>die</strong> Baulichkeiten, <strong>die</strong> direkt mit dem Kirchengebäude verbunden sind und indessen Funktion stehen. Zu den Zugehörigkeiten zählen das Pfarrheim bzw. jeneRäume, in denen <strong>die</strong> Pfarrkatechese und andere pfarrliche Aktivitäten stattfinden und<strong>die</strong> nicht kommerziell genutzt sind, sowie das Widum mit Pfarrbüro, Archiv, Sitzungsraumund Wohnung des Pfarrers und der übrigen Priester in der Pfarrseelsorge.* Liegenschaften, in denen ausschließlich und in nichtkommerzieller Weise Tätigkeitenmit sozialem Bezug in der Hilfeleistung, im Vorsorgebereich, im Gesundheitsbereich,<strong>für</strong> Unterricht, Schule und Kultur sowie Erholung und Sport ausgeübt werden; dazugehören auch <strong>die</strong> Tätigkeiten der Religion und des Kultus, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> Seelsorge, <strong>die</strong>Bildung des Klerus und der Ordensleute, auf Missionszwecke, Katechese und christliche49

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