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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Sollte nach dreimalig erfolgter Mahnung <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong>rechnung noch immer nichtordnungsgemäß vorgelegt und dem Bischöflichen Ordinariat unterbreitet wordensein, dann muss der Diözesanordinarius im Sinne der Aufsichtspflicht handelnund entsprechende Schritte zur Überprüfung der Situation in der betreffenden<strong>Pfarrei</strong> einleiten. Dabei kann <strong>die</strong> Geschäftsfähigkeit der Zeichnungsberechtigten<strong>für</strong> <strong>die</strong> Bankeinlagen der <strong>Pfarrei</strong> kurzfristig ausgesetzt und <strong>die</strong> Wahrnehmungder Verwaltungsangelegenheiten einer anderen Vertrauensperson kommissarischübergeben werden. (FDBB 2012, S. 310)5.5.1. Abgaben an <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong>: Oblatio Dioecesana und SeminaristicumJede <strong>Pfarrei</strong> ist in eine <strong>Diözese</strong>/Teilkirche eingegliedert und nimmt teil und lebt von derGemeinschaft der Ortskirche. Dies beinhaltet aber ebenso <strong>die</strong> Pflicht, <strong>die</strong> Anliegen derOrtskirche mitzutragen. Gleichzeitig ist es im Sinne der Gerechtigkeit, <strong>die</strong> Dienste, <strong>die</strong>von der <strong>Diözese</strong> – auf Diözesanebene – den <strong>Pfarrei</strong>en zur Verfügung gestellt werden, inSolidarität zu unterstützten.Die finanzielle Unterstützung <strong>für</strong> <strong>die</strong> diözesanen Belange geschieht durcha) <strong>die</strong> Kirchensammlungen <strong>für</strong> diözesane Anliegen (Adventopfer, Sammlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>Seminarien usw.);b) Abgabe von 3% auf <strong>die</strong> Netto-Einkünfte der <strong>Pfarrei</strong> (2% Diözesanabgabe und 1%Seminaristicum gemäß can. 1263). Die Berechnung erfolgt im Zusammenhang mitder jährlichen Überprüfung der <strong>Pfarrei</strong>-Rechnung.c) Die 4%-Taxe im Zusammenhang mit Verkäufen und der Annahmen von Erbschaften,d.h. 4% des Wertes , nach Abzug aller Spesen. Diese Berechnung erfolgt getrenntvon der <strong>Pfarrei</strong>rechnung; <strong>die</strong> verbliebene Summe wird in der <strong>Pfarrei</strong>rechnungnicht mehr der 3%-Diözesanabgabe unterworfen.d) In der Kirchenprovinz von Trient und <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong> allerdings werden im Unterschiedzu anderen <strong>Diözese</strong>n Italiens keine Ordinariatstaxen eingehoben gemäß Abkommenvom 28.01.1998, genehmigt mit Rescript der Kongregation <strong>für</strong> den Klerusvom 31.3.1989, Prot.Nr. 185347/II.5.5.2. Die Berechnungsprinzipien <strong>für</strong> <strong>die</strong> DiözesanabgabenAls Berechnungsprinzip <strong>für</strong> <strong>die</strong> Diözesan-Abgaben von 3% (d.h. 1% Seminaristicum <strong>für</strong><strong>die</strong> Seminare und 2% oblatio dioecesana <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Diözese</strong>) gilt:a) Die Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> 3% Abgabe bildet jener Betrag, der sich von denEinnahmen im Berechnungsjahr und nach Abzug der zulässigen Ausgaben ergibt.b) Die folgenden Ausgaben werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Diözesanabgaben von denEinnahmen abgezogen:Der Beitrag der <strong>Pfarrei</strong> <strong>für</strong> den Lebensunterhalt der Priester gemäß Gesetz222/85;Die Ausgaben <strong>für</strong> Diakone, Mesner, Organist und Pastoral-assistent/innenAlle Belastungen, wie Steuern, Gebühren, Abgaben, Passivzinsen, Mitgliedsbeiträge<strong>für</strong> Genossenschaften, Jugend<strong>die</strong>nst usw.Versicherungen (Brandschutz-, Haftpflicht-, Hagelversicherung usw.);Alle Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> ordentliche Instandhaltung von Gebäuden, Grundbesitzund Gegenständen;Außerordentliche Ausgaben, <strong>die</strong> sich nicht auf genehmigte Einzelprojekte beziehen;47

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