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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Pfarrsender ) usw.A 7.A 8.A 9.Haushaltsspesen: Licht- und Kraftstrom, Heizmaterial: Wasser, Strom, Heizöl,Gas, Holz <strong>für</strong> Widum, Kirche, Pfarrheim; Kaminkehrer, Putzmittel usw.Belastungen: Diözesanabgaben, Steuern, Gebühren, Beiträge <strong>für</strong> Mitgliedschaftbei Konsortien, Genossenschaften und Vereinigungen (z.B. Jugend<strong>die</strong>nst,Obstgenossenschaft usw.), Öffentliche Abgaben <strong>für</strong> Müllabfuhr, Wasserentsorgungusw.Ordentliche Instandhaltung von Grundbesitz, Gebäuden wie Kirchen, Widum,Pfarrheim, Mesnerhaus, landwirtschaftliche Gebäude usw.; Instandhaltungvon unbeweglicher Einrichtung: Altäre, Sakristeimöbel, Heizungsanlagen, Orgel,Glocken, Bänke, Beichtstuhl usw,A 10. Ausgaben <strong>für</strong> bewegliche Einrichtung: Ankauf, Restaurierung und Reparaturvon Heiligen Geräten, Paramenten, Leuchtern, Bildern, Fahnen, Lautsprecher,Beleuchtungskörper, Büromaschinen, Einrichtungen <strong>für</strong> Widum und Pfarrlokaleusw.A 11. Passivzinsen: geschuldete Zinsen bei Banken oder Privaten.A 12. Rückzahlung von Anleihen an Banken, Private, Provinz usw.A 13. Kapitalneuanlagen: Bankeinlagen, nicht behobene Zinsen (bei Banken undPrivaten), Kauf von Wertpapieren, DarlehensgewährungA 14. Außerordentliche Ausgaben*: Neuanschaffungen, Meliorierung des Grundbesitzes,Restaurierungen von kirchlichen Gebäuden oder unbeweglichen Einrichtungen.5.3.1. Die Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Priester in der <strong>Pfarrei</strong>Aus der <strong>Pfarrei</strong>kasse wird monatlich jene Summe entnommen, <strong>die</strong> dem Pfarrer bzw.den Kooperatoren gemäss den Weisungen der CEI <strong>für</strong> den Lebensunterhalt zusteht(01.01.2009):Die monatliche Pro-Kopf-Quote <strong>für</strong> Quote/Lire Quote/Euro Einwohner Pro Monat/EuroPfarrer 140 0,07230 1.000 72,30Kooperator mit RU oder Pension 35 0,01808 1.000 18,08Kooperator ohne RU 70 0,03615 1.000 36,15Diese Pro-Kopf-Quote kann durch Dekret des Bischofs um 30% (auf 0,05061 Euro)bzw. 90% (auf 0,00723 Euro) reduziert werden, was effektiv im Jahre 2005 <strong>für</strong> eineReihe von <strong>Pfarrei</strong>en geschah.5.3.2. Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufenden SpesenDie Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufenden Spesen der <strong>Pfarrei</strong> betreffen vor allem das Gehalt <strong>für</strong><strong>die</strong> Angestellten der <strong>Pfarrei</strong>, Spesenvergütungen, Auslagen <strong>für</strong> Reinigung, Heizung, Instandhaltungenvon Gebäuden und Gegenständen, Spesenvergütungen usw.5.3.3. AushilfenUnter Aushilfe versteht man den Dienst eines Priester, der von außen gerufen wird, umdem Pfarrer in der Feier der Eucharistie, in der Verkündigung des Evangeliums oder imBeicht<strong>die</strong>nst zu helfen. Mit 1. Mai 2011 wird <strong>die</strong> Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Dienst neu geregelt(FDBB 2011, 191-196), so dass nun als Richtwert <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergütung einer einmaligenAushilfe gilt:45

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