h) Gemäß Diözesaner Weisungen (Folium Diœcesanum 41 (2005) 480) werden bei Schenkungenusw., nach Abzug aller sonstigen Spesen, 4% an Taxen bzw. an Diözesanabgabeberechnet.5.2.6. SpendenGrundsätzlich ist festzuhalten, dass Spenden frei gegeben werden können und dass<strong>die</strong>se <strong>für</strong> <strong>die</strong> kirchlichen Einrichtungen als Empfänger <strong>die</strong>ser Zuwendungen keinbesteuerbares Einkommen darstellen. Allerdings ist zu beachten, dass Spenden, <strong>die</strong> einen„mäßigen Wert“ (vgl. Art. 783 ZGB) übersteigen, durch eine öffentliche Urkundezu bestätigen sind.Es gilt <strong>für</strong> alle Fälle <strong>die</strong> grundlegende Bestimmung des kirchlichen Rechtsbuches, wonachder Wille der Spender zu respektieren und zu erfüllen und somit <strong>die</strong> Spenden gemäßden damit verbundenen Zwecken zu verwenden sind.Can. 1300 - Die Willensverfügung von Gläubigen, <strong>die</strong> zu frommen Zwecken Schenkungen vornehmen oderetwas hinterlassen, sei es durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen, und <strong>die</strong> rechtsgültigangenommen wurden, sind auf das sorgfältigste zu erfüllen auch im Hinblick auf <strong>die</strong> Art ihrer Verwaltungund <strong>die</strong> Verwendung des Vermögens, vorbehaltlich der Vorschrift von can. 1301, § 3.Allerdings gilt es, bei gelegentlichen besonders angesetzten Spendensammlungen <strong>für</strong>besondere pfarrliche Zwecke <strong>die</strong> Einnahmen und Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Initiative genauaufzulisten, um <strong>die</strong>se in gesonderter Aufstellung transparent vorlegen zu können. DiesesRegister muss <strong>für</strong> eventuelle Kontrollen durch <strong>die</strong> Finanzpolizei über <strong>die</strong> Frist von10 Jahren aufbewahrt werden (vgl. D.P.R. 600/1973, Art. 20, Absatz 2).5.2.6.1. Frei gegebene Spenden zu Gunsten von kirchlichen EinrichtungenSpenden <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> oder <strong>für</strong> andere kirchliche Einrichtungen oder Zwecke gegebenwerden, müssen auf alle Fälle schriftlich verzeichnet und gemäß den Zwecken verwendetwerden. Auf Verlangen des Spenders wird eine Spendebestätigung ausgestellt,auch wenn <strong>die</strong>se <strong>für</strong> <strong>die</strong> steuerliche Absetzbarkeit des gespendeten Betrages nichtverwendet werden kann.Le liberalità effettuate a favore della parrocchiaCHE NON SONO DETRAIBILI O DEDUCIBILIpossono comunque essere attestate da una ricevuta sottoscrittadal parroco ricevute che però non consentono alcunbeneficio fiscale per il benefattore.* redigere in duplice copia* su carta intestata della parrocchia* numerare progressivamentericominciando da 1 ogni annoRicevuta liberalitàNON deducibili né detraibiliIl sottoscritto ........................................, Parrocopro tempore e legale rappresentante della Parrocchia................................, con sede nel Comunedi ..............., prov. .........., C.F.: ..……..…………,ente ecclesiastico civilmente riconosciuto e iscrittoal n. …… nel Registro delle Persone giuridiche, a-vente esclusivamente finalità di religione e di cultoDICHIARAdi ricevere quale erogazione liberale la somma <strong>die</strong>uro ……....... (............................)Für Freiwillige Spenden zu Gunsten der <strong>Pfarrei</strong>,<strong>die</strong> nicht von der Steuer absetzbar sindkann ebenso eine Spendenquittung ausgestelltwerden, <strong>die</strong> vom Pfarrer unterzeichnet ist.* in zweifacher Ausfertigung ausstellen* auf Kopfpapier der <strong>Pfarrei</strong>* fortlaufend nummerierenbeginnend mit dem 1. eines jeden JahresEmpfangsbestätigung <strong>für</strong> freiwiligeSpenden, <strong>die</strong> steuerlich nichtabsetzbar sindDer unterfertigte ………….. Pfarrer pro temporeund gesetzlicher Vertreter der <strong>Pfarrei</strong> ……………..,mit Sitz in …………., Provinz …………., Steuernummer………….kirchliche Einrichtung mit zivilrechtlicher Anerkennung,eingetragen im Register der JuristischenPersonen unter der Nr. ….. mit ausschließlicherZweckbestimmung der Religionund des Kultus,ERKLÄRTAls freiwillige Spenden den Betrag von ……….40
dal sig. ......................................[nella sua qualità di ..................della società .................],con domicilio/sede in ........., via .......... n. ....,prov. ....., C.F. ……………………….[o P. IVA ....................]……………………. lì………………………………………………………………..timbro e firma(esente da bollo: D.P.R. 642/72, all. B., n. 8, ultimocomma)Questa ricevuta non consente alcuna agevolazione fiscale per ildonanteEuro (i.W. ……….) erhalten zu habenvon ……………………..[in seiner Eigenschaft als ………………..]mit Wonsitz in ……………… Straße ………., Nr. ….,Provinz …….., Steuernummr: …………. [oderMwstr.Nr. …………………].……………………. am ………………………………………………………………..Unterschrift und Siegel(Frei von Stempelgebühr: D.P.R. 642/72, all. B., n.8, letzter Absatz)Diese Empfangsbestätigung kann nicht <strong>für</strong> steuerliche Begünstigungenverwendet werden.5.2.6.2. Spenden, <strong>die</strong> von der Steuer abgezogen werden könnenAbzugsfähige Spenden von BetriebenDie <strong>Pfarrei</strong> als juristische Person ohne Handelstätigkeit und mit religiöser Zweckbestimmung,kann Spenden entgegennehmen von Personen und Betrieben mit Unternehmenscharakter(Gesellschaften, Unternehmern, Handelsunternehmen, Handwerksbetriebeusw.). Diese Spenden sind bis zu 2% vom Einkommen des Unternehmensabsetzbar (Art. 65, Absatz 2, Buchstabe a bzw. des Art. 100, Absatz 2, Buchstabea) des T.U.I.R. – DPR 917/86).Diese Spenden sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Initiativen der <strong>Pfarrei</strong> bestimmt und bilden deshalb kein zuversteuerndes Einkommen. Die <strong>Pfarrei</strong> stellt eine Spendenquittung aus, welche denSpendern als Beleg <strong>für</strong> <strong>die</strong> Steuererklärung <strong>die</strong>nt.Bei denkmalgeschützten Objekten können Firmen zudem im Sinne des Art. 14 des D.L.Nr. 35 vom 14.03.2005 Spenden im Ausmaß von 10% des besteuerbaren Einkommensmit einem Maximalbetrag von Euro 70.000,00 von der Steuergrundlage absetzen.Le liberalità effettuate a favore della parrocchia daparte di tutti i soggetti titolari di reddito d’impresa(le società di capitale o di persona e le imprese individuali)consentono di ottenere un beneficio fiscale.Sono infatti riconosciuti “oneri deducibili” dalreddito d’impresa nel limite del 2% dello stesso (cf.D.P.R. 917/1986, art. 100, c. 2, lett. a)* redigere in duplice copia* su carta intestata della parrocchia* numerare progressivamentericominciando da 1 ogni annoRicevuta liberalità deducibili solo dal redditod’impresaIl sottoscritto ........................................, Parrocopro tempore e legale rappresentante della Parrocchia................................, con sede nel Comunedi ..............., prov. .........., C.F.: ..……..…………,ente ecclesiastico civilmente riconosciuto e iscrittoal n. …… nel Registro delle Persone giuridiche, a-vente esclusivamente finalità di religione e di cultoDICHIARAdi ricevere quale erogazione liberale ai sensi e pergli effetti dell’ articolo. 100, c. 2, lett. a) del TestoUnico delle imposte sui redditi (D.P.R. 22.12.1986,n. 917) la somma di Euro(...................................)dal sig. ......................................Spenden zu Gunsten der <strong>Pfarrei</strong> können vonInhabern von Betriebseinkommen (KapitaloderPersonengesellschaften, Einzelunternehmern)gegeben werden, welche von der Steuerim Ausmaß von 2% des Jahreseinkommens absetzbarsind (vgl. DPR 917/1986, art. 100, Abs.2, Buchst. a)* in zweifacher Ausfertigung ausstellen* auf Kopfpapier der <strong>Pfarrei</strong>* fortlaufend nummerierenbeginnend mit dem 1. eines jeden JahresEmpfangsbestätigung <strong>für</strong> Spenden,<strong>die</strong> vom Betriebseinkommenabsetzbar sindDer unterfertigte ………….. Pfarrer pro temporeund gesetzlicher Vertreter der <strong>Pfarrei</strong>…………….., mit Sitz in …………., Provinz ………….,Steuernummer ………….kirchliche Einrichtung mit zivilrechtlicher Anerkennung,eingetragen im Register der JuristischenPersonen unter der Nr. ….. mit ausschließlicherZweckbestimmung der Religionund des Kultus,ERKLÄRTAls freiwillige Spende im Sinne und gemäß Wirkungendes Art. 100, Absatz 2, Buchastabe a)des Einheitstextes über Steuern und Einkommen(D.P.R. 22.12.1986, Nr. 917)den Betrag von ………. Euro (i.W.41
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