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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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dazu <strong>die</strong>nen, dass eine gewisse Planung hinsichtlich der zur Verfügung stehendenGeldmittel gemacht werden kann (Haushaltsvoranschlag). Die <strong>Pfarrei</strong> kann nicht nurallgemein <strong>für</strong> ihre eigenen Bedürfnisse zu Spenden aufrufen, sondern auch <strong>für</strong> bestimmteEinrichtungen in der <strong>Pfarrei</strong> im Zusammenhang mit caritativen Anliegen, Instandhaltungsarbeitenusw um finanzielle Mithilfe bitten. In <strong>die</strong>sen Fällen soll aber derPfarrgemeinde genau Rechenschaft über <strong>die</strong> Verwendung der Spenden geben werden. IMA 305.2.3. Spenden im Zusammenhang mit liturgischen Feiern (oblationes definitae)Meßintentionen und Feier der Sakramente sowie damit zusammenhängende VerwaltungsgesichtspunkteDie Spenden im Zusammenhang mit der Feier von Sakramenten und besonderen pfarrlichenFunktionen (Stolgebühren) sind der Freiheit der Gläubigen überlassen, außer siesind von der Regionalen Bischofskonferenz festgelegt bzw. es ist etwas anderes bestimmt.Diese Spenden kommen immer der <strong>Pfarrei</strong> zugute, außer es ist durch denSpender ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden (z.B. dass sie dem Priester „adpersonam“ gegeben werden).Gebetsgedenken und Anliegen, in denen bei der hl. Messe öffentlich gebetet wird, sindein wichtiges Kennzeichen der Solidarität in einer Gemeinschaft. Wenn nun <strong>die</strong> Bitteum das Gebet mit einer Spende verbunden wird, so ist <strong>die</strong>sbezüglich besondere Sorgfaltzu verwenden, da der Wille der Spender zu respektieren ist. Den sachgerechtenund verantwortungsbewussten Umgang zu lernen und <strong>die</strong> damit zusammenhängendenGesichtspunkte zu kennen, ist eine wichtige Anforderung <strong>für</strong> pfarrliche Mitarbeiter undMitarbeiterinnen.i. Der Pfarrer ist verpflichtet, an allen Sonntagen und an den in der<strong>Diözese</strong> gebotenen Feiertagen eine Hl. Messe <strong>für</strong> das ihm anvertrauteVolk („pro populo“) zu applizieren, ohne Annahme einesStipendiums (can. 534 §1).Ein Pfarrer, der <strong>die</strong> Seelsorge <strong>für</strong> mehrere <strong>Pfarrei</strong>en hat, genügt<strong>die</strong>ser Verpflichtung durch <strong>die</strong> Applikation einer einzigen Hl. Messe<strong>für</strong> alle ihm anvertrauten <strong>Pfarrei</strong>en. (can. 534 §2).ii.iii.iv.Der Priester ist verpflichtet, ein eigenes Buch – Intentionenbuch- zu führen, in dem <strong>die</strong> Spenden <strong>für</strong> <strong>die</strong> angenommenenGebetsanliegen (Intention) sowie <strong>die</strong> Weitergabe bzw. Erfüllung<strong>die</strong>ser Verpflichtungen einzutragen sind (can. 955 §3; can. 958§1). Der Ortsordinarius muss <strong>die</strong>ses Buch regelmäßig überprüfen(can. 958 § 2).Dem Priester ist nicht erlaubt, mehr als einmal am Tag zu zelebrieren(can. 905 §1; mit Ausnahme an Weihnachten, Allerseelen,Konzelebration mit dem Bischof, Konzelebration bei besonderenAnlässen wie Beerdigungen, Weihen, Gelübden, Ehen usw.).Ein Priester darf bei einer hl. Messe nur eine Intention applizierenund da<strong>für</strong> pro Tag ein einziges Meßstipendium annehmen (außeran Weihnachten)Wenn Priestermangel besteht, kann der Ortsordinarius zugestehen,daß Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tag (Bination),ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage <strong>die</strong>s erfordert, anSonntagen und gebotenen Feiertagen auch dreimal (Trination)zelebrieren (can. 905 §2).35

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