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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Bei der Ausstellung eines Taufscheines <strong>für</strong> Ehezwecke oder Weihe müssen <strong>die</strong>sebesonderen Eintragungen ausdrücklich vermerkt werden.b) Firmbuch (vgl. Beschluss der CEI Nr. 6)c) Ehebuch (can. 535, § 1)d) Totenbuch (can. 535, § 1)e) Buch der Katechumenen (can. 788, § 1);in unserer <strong>Diözese</strong> bisher nicht verpflichtend vorgeschrieben.Hinweise zur Führung der Matrikenbücher finden sich im Folium Diœcesanum 44(2008) S. 8 - 40.Diese Hinweise sind in einer eigenen Broschüre veröffentlicht (Suppl. FDBB Juni2009).3.2.Weitere pfarrliche Bücher3.2.1. Vorgeschriebene Bücherf) Messen-Register – Intentionenbuch (can. 958, § 1)Das Intentionenbuch beinhaltet <strong>die</strong> Aufzeichnung der Gebetsintentionen mit derAngabe der Spende, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Zusammenhang gegeben wurde (Meßstipendium)sowie dem Datum der Erfüllung <strong>die</strong>ser übernommenen Verpflichtung(„persolvi“); in einer eigenen Spalte können weitere Angaben (Vormerkung, besondereHinweise) und auch <strong>die</strong> eventuelle Weitergabe des Stipendiums vermerktwerden. Periodisch ist <strong>die</strong> Übersicht zu erstellen, so dass klar ist, welcheIntentionen noch offen bzw. zu „persolvieren“ sind und welche an wen weitergegebenwurden.g) Register der Legate (vgl. can. 1307 CIC, vgl. Beschluss der CEI Nr. 6).Die Verpflichtungen, <strong>die</strong> sich aus frommen Stiftungen ergeben, sind in einer separatenListe festzuhalten, <strong>die</strong> an einem zugänglichen Ort einsehbar sein muss,damit <strong>die</strong> Erfüllung der Verpflichtungen nicht in Vergessenheit gerät (z.B.Stiftsmessen). Zudem muss der Pfarrer bzw. der Rektor einer Kirche <strong>die</strong> Erfüllung<strong>die</strong>ser einzelnen Verpflichtungen sowie <strong>die</strong> Stipen<strong>die</strong>n eintragen.h) Rechnungsbuch (can. 1307)Ein- und Ausgänge (can. 1284, § 2, 7°)i) Inventar der Liegenschaften - Register der kirchlichen Güter der <strong>Pfarrei</strong> (vgl.Beschluss der CEI Nr. 6): Hier geht es um das Inventarverzeichnis der Liegenschaftender <strong>Pfarrei</strong>, <strong>die</strong> mittels offiziellen Dokumenten (Liegenschaftsverzeichnis,Katasterauszug, Mappenauszug, gegebenenfalls auch Grundbuchauszug)belegt sind.j) Inventar der beweglichen Güter der <strong>Pfarrei</strong>Ebenso ist ein Verzeichnis bzw. <strong>die</strong> Auflistung der beweglichen Güter der <strong>Pfarrei</strong>zu erstellen, wobei ein besonderes Augenmerk auf <strong>die</strong> Erhebung der beweglichenKunst- und Kulturgüter sowie auf <strong>die</strong> Einrichtungsgegenstände und <strong>die</strong>technischen Geräte zu legen ist. IMA 1113.2.2. Bücher der Gremienk) Protokoll-Buch des Pfarrgemeinderates21

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