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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Von den Sitzungen, vor allem von jenen des Pfarrgemeinderates und des Vermögensverwaltungsrates,sind Niederschriften anzufertigen, in denen <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte,<strong>die</strong> wichtigsten vorgebrachten Meinungsäußerungen und Argumente sowie <strong>die</strong> Beschlüssefestgehalten werden, um auf <strong>die</strong>se Weise Rechtssicherheit zu schaffen. Eswerden also keine Verlaufsprotokolle sondern vornehmlich Ergebnisprotokolle angefertigt,welche <strong>die</strong> Inhalte und <strong>die</strong> Beschlüsse einer Zusammenkunft dokumentieren.Das Protokoll wird vom Schriftführer bzw. der Schriftführerin etwa in folgender Weiseverfasst:Pfarrgemeinderat der <strong>Pfarrei</strong> …..Protokoll der Sitzung vom 28.02.2009Zeit: 18:00 Uhr bis 19:30 UhrOrt: Sitzungsraum des WidumsAnwesend: Hochw. Herr Pfarrer Andreas Hofer, PGR-g.f. Vorsitzende Anna WegerPGR-Räte: Sonja Huber, Franz Peintner ….Abwesend (entschuldigt): Helga Auer1. Genehmigung des Protokolls 2009/01Das Protokoll 2009/01 der Sitzung vom 15.01.2009 wird einstimmig genehmigt.2. Projekt: Sanierung des Pfarrturms (vgl. Sitzung vom 10.12.2008, Top. 3)Wie bei der letzten Sitzung des Pfarrgemeinderates besprochen, sollte bis zum Abgeben der erforderlichenStellungnahme des Pfarrgemeinderates zum Restaurierungsvorhaben noch <strong>die</strong> Frage der Kosten und dermöglichen Finanzierungsbeihilfen genauer geklärt werden. …..Beschluss: Dem Vorhaben zur Sanierung des Pfarrturms wird mehrheitlich zugestimmt: 4 da<strong>für</strong>, 1 dagegen,1 Enthaltung.3. …..4. AllfälligesNachdem keine weiteren Wortmeldungen sind, wird <strong>die</strong> Sitzung um 19:30 Uhr geschlossen.Für das ProtokollBernhard Feichter3. Die Pfarrbücher – MatrikenbücherGemäß can. 535 ist jeder Pfarrer als kirchlicher Urkundsbeamter verpflichtet, <strong>die</strong>Pfarrmatriken sowie jene von der Bischofskonferenz und vom Diözesanbischof vorgeschriebenenBücher zu führen, <strong>die</strong> entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und <strong>die</strong>Bücher sorgfältig und sicher aufzubewahren.3.1.Die Matrikenbücher – <strong>die</strong> Pfarrbüchera) Taufbuch (can. 535 CIC): Das Taufbuch ist das „Personenstandsbuch“ derChristgläubigen und ist stets auf dem neuesten Stand zu halten; das bedeutet,dass der Pfarrer alles einzutragen hat, was den kanonischen Stand derChristgläubigen betrifft: Taufe, Firmung, allfälliger Rituswechsel, Eheschließung(mit Ausnahme der Gewissensehe (in favorem fidei) gemäß can. 1133 CIC),Adoption, Empfang der Weihe, Ablegung der ewigen Ordensprofess, Austritt ausder Kirche.20

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