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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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(Außerordentl. Verwaltung Nr. 2)11. Anschaffungen im größerenAusmaß(Außerordentl. Verwaltung Nr. 5)12. Verträge und Vereinbarungen(Miete, Pacht, Leihe, Versicherungenusw.)* Darlehen, Bankkredite usw.* Einräumung von Fruchtgenuss,Überbaurecht, Servitut,Erbpacht, Ablöse von im Grundbucheingetragenen Reallastenund Realrechten, Hypotheken,Pfand und Bürgschaften* Annahme von Schenkungen,Erbschaften(Außerordentl. Verwaltung Nr.3, Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 13)13. Änderung der Zweckbestimmungvon Liegenschaften (vonWiese in Wald oder von Widumin Gasthaus …..)Art. 10/b – Stellungnahmemit Protokoll an den VVR →Im Sinne von Art. 10/b –Stellungnahmemit Protokoll an den VVR →--------Information------InformationErste Meinungsbildung←Art. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Nach der Ermächtigung Durchführungdes VorhabensEinholen der InformationenErste Meinungsbildung←Art. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Nach der Ermächtigung Durchführungdes VorhabensEinholen der InformationenMeinungsbildungArt. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Nach der Genehmigung bzw.Ermächtigung Durchführungdes VorhabensEinholen der Informationen(Bauamt Gemeinde)MeinungsbildungArt. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Nach der Ermächtigung offiziellerAntragÜberprüfung –GenehmigungÜberprüfungGenehmigung←ÜberprüfungGenehmigungErmächtigung(Art. 18 des Ges.222/1985)←Information beim Bischöfl.Ordinariat, VerwaltungsamtGenehmigung -Ermächtigung(Art. 18 des Ges.222/1985)←14. Annahme oder Verzicht aufSchenkungen, Erbschaften sowieLegaten ------InformationEinholen der Informationen(Testament usw.)Kontakt mit NotarMeinungsbildungArt. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Offizielle Annahme/Verzichtüber NotarInformation beim Bischöfl.Ordinariat, VerwaltungsamtGenehmigung –Ermächtigung(Art. 18 des Ges.222/1985)←15. Andere Rechtsgeschäfte der außerordentlichenVerwaltung- Unternehmerischen Tätigkeit- ONLUS-Tätigkeit- Gerichtsverfahren- Aufnahme von Personen inkirchliche Strukturen ohne Vertrag------InformationEinholen der InformationenMeinungsbildungArt. 9 – Beschlussfassung undWeiterleitung an das Bisch. Ordinariat→Durchführung der erforderlichenformellen SchritteInformation VerwaltungsamtGenehmigung -Ermächtigung(Art. 18 Ges. 222/1985)←Genehmigung: Mit Schreiben des Bischöfl. Ordinariates, Verwaltungsamt, wird nach der positivenÜberprüfung (oder nach Beschluss im Diözesanen Vermögensverwaltungsrat)<strong>die</strong> Zustimmung zur Durchführung des Vorhabens erteilt.Ermächtigung: der gesetzliche Vertreter der <strong>Pfarrei</strong> (Pfarrer) muss mit einem eigenenSchreiben (Dekret) des Diözesanordinarius (Generalvikar) autorisiert bzw.ermächtigt werden, einen Rechtsakt (mit seiner Unterschrift) zu setzen, sodass <strong>die</strong>ser gemäß Art. 18 des L. 222/20.05.1985 rechtswirksam ist.2.3.4. Das Protokoll – Die Sitzungsniederschrift19

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