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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich ............................., dessen Handlungen in der Ausführung<strong>die</strong>ser testamentarischen Bestimmungen unanfechtbar sind. Die entsprechenden Spesen gehenzu Lasten der Begünstigten.Dem Testamentsvollstrecker steht eine Vergütung zu, welche nicht weniger als ......... Euro betragensoll (oder der Universalerbe übergibt ihm einen bestimmten Betrag im Verhältnis zum Aufwand).Der Testamentsvollstrecker gibt dem Universalerben einen Bericht über <strong>die</strong> Ausführung der testamentarischenBestimmungen.Ort............, am ...........UnterschriftWeitere spezielle Themen sind in der Publikation von Josef Michaeler behandelt, <strong>die</strong> eineerste Information über <strong>die</strong> Praxis und den Stylus Curiae bis zum Jahre 2003 wiedergibt.Eigenrecht der <strong>Diözese</strong> <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong>auf der Grundlage der diözesanen Bestimmungen, veröffentlicht im FoliumDiœcesanum Bauzanense-Brixinense unter Berücksichtigung der Bestimmungender Italienischen Bischofskonferenz, des Italienischen Staatskirchenrechtesund der Südtiroler Landesgesetze,zusammengestellt von Dr. Josef Michaeler,Sonderdruck zum Folium Diœcesanum 9/2004,herausgegeben vom Bischöflichen Ordinariat <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong>, <strong>Bozen</strong> 2005.109

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