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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Meldung bzgl. eventueller Lebensversicherung, wobei <strong>die</strong> Versicherungsbedingungenausschlaggebend sind! Oft muss in der kurzen Zeit von 24 bis 72 Stundender Tod des Versicherten gemeldet werden, sonst wird <strong>die</strong> Summe unterUmständen nicht ausgezahlt. Die Bezugsberechtigten selbst müssen den Versicherungsfallmelden.Testamente: Wer ein Testament oder eine Verfügung vorfindet, soll <strong>die</strong>sesSchriftstück umgehend über den Notar veröffentlichen.Finanz-Angelegenheiten regeln und wichtige Fristen beachten (z.B. bei Rentenansprücheanmelden)Kündigungen: Im Todesfall treten der Erbe oder <strong>die</strong> Erbengemeinschaft in Mietverhältnisseein und können in einer Drei-Monats-Frist kündigen. Zeitschriften-Abonnements sowie Versicherungen lassen sich mit einfachem Schreiben sofortkündigen.11.6.5. Die Abfassung eines privaten, handgeschriebenen TestamentsWelche Regeln sind bei der Abfassung eines Testamentes zu beachten?Die Abfassung des Testamentes sollte gut und überlegt sein. Das Schriftstücksoll umsichtig aufbewahrt werden.Der Verfasser muss sein Testament von Anfang bis Ende selbst handschriftlichschreiben, mit Vor- und Zunamen unterschreiben sowie Ort und Datum angeben.Besteht es aus mehreren Seiten, so sollen auch <strong>die</strong>se unterschrieben werden.Es empfiehlt sich, im Testament <strong>die</strong> Verfügungen bzgl. Erben, Liegenschaften,Geldwerten usw. zu treffen. In einem gesonderten Zusatztestament (codicillo)können dann weitere Verfügungen im Detail getroffen werden.Werden kirchliche Einrichtungen mit Zuwendungen oder Legaten bedacht, dannist es angeraten, <strong>die</strong> Einrichtungen deutlich und womöglich mit der offiziellenBezeichnung anzugeben.Der Aufbewahrungsort des Testamentes sollte einerseits sicher, andererseitsaber auch einer oder mehreren Vertrauenspersonen bekannt sein, damit es imTodesfall gefunden werden kann. Es ist auch möglich, das Testament einer Vertrauenspersonzu übergeben oder <strong>die</strong>s beim Bischöflichen Ordinariat zu deponierenoder es bei einem Notar zu hinterlegen.Bei Immobilienbesitz empfiehlt es sich, ein notarielles Testament aufzusetzen.Bei größeren Vermögen sollte ein Steuerberater konsultiert werden.Testament – mein letzter WilleIch, N.N., im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte, treffe hiermit meine letztwillige Verfügung überall mein Eigentum im Falle meines Todes.Ich widerrufe jedes bisherig ausgefertigte Testament und erkläre, dass nur <strong>die</strong>ses vorliegende zurAusführung gelangen soll.Als Universalerben meines Eigentums an Liegenschaften, beweglichen Gütern, Bankeinlagen, Wert-107

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