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Polizeiverordnung gegen umweltschädliches ... - Stadt Zwickau

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3.1§ 19Inkrafttreten(1) Diese <strong>Polizeiverordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die <strong>Polizeiverordnung</strong> <strong>gegen</strong> <strong>umweltschädliches</strong> Verhalten undLärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringenvon Hausnummern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> (PolVO) vom 09.10.2003 in der Fassungder 3. Änderungspolizeiverordnung vom 06.05.2011 außer Kraft.************************************Diese Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 Sächs-GemO öffentlich bekannt zu machen.i. V.-Siegel-<strong>Zwickau</strong>, 02.10.2013Bernd MeyerErster Stellvertreter der Oberbürgermeisterinund Bürgermeister für Finanzen und Ordnung<strong>Zwickau</strong>er Pulsschlag Nr. 21 vom 09.10.2013Inkrafttreten: 10.10.201310

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