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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.6.3 Mobilkran, Ladekran (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeAbsturz von Material und Werkzeugpendelnde Last (Bewegung, Wind)nicht im Gefahrenbereich aufhaltenBedienungsvorschrift einhalten (Grenzlast)stabile Lagerung und LastverteilungKippen von Fahrzeug und LastKranstempel seitlich ausziehen undabstützenSicht nicht gegeben,Kommunikationsprobleme durchEntfernung und UmgebungslärmFußverletzung mit dem Kranstempelungeschützte StromleitungenEinweiser heranziehen ggf. mit Funkbeim Abstempeln erhöhte Aufmerksamkeitund freie Sicht auf die Kranstempelvom E-Werk isolieren oder abschalten lassenwenn nicht möglich Sicherheitsabständeeinhalten:bis 1000 V (= 1kV)1 müber 1 bis 110 kV2 müber 110 bis 220 kV3 müber 220 kV4 mbei unbekannter Spannung 4 mb) Persönliche SchutzausrüstungSchutzhelm im KranbereichSchutzhandschuhe für AnschlägerWarnkleidung für Einweiser und allePersonen im Bereich des öffentlichenVerkehrsc) Prüfung der Betriebsmittelvor erstmaliger Inbetriebnahme durchZivilingenieur oder TÜVjährlich und nach Aufstellung auf jederBaustelle durch fachkundige Personalle 3 Jahre durch Zivilingenieur, TÜV oderTechnisches Bürod) Qualifikation / BeschäftigungsverbotKranführerschein für Mobilkräne undLadekräne mit mehr als 5 t Tragkraft undmehr als 10 tm LastmomentAlle am Krantransport Beteiligten (Führer,Anschläger und Einweiser) überHandzeichen unterweisen.Anschläger über sachgemäßes Anschlagender Last unterweisenMindestalter 18 Jahre, für Lehrlinge 19 JahreBauV §§ 136 und151AM-VO §§ 6-11,18-22, 33 und 52KJBG-VO § 6Abs.1 Z 21ÖVE E 5 - Teil 1AUVA-Aufkleberfür Annäherung anStromleitungenAUVA MerkblätterM 844 LKW-Ladekrane undM 845 Seile undBänder aus synt.Fasern (derzeitnicht erhältlich)Sicherheit am Bau(2002) E 2Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 48 von 76

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