Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>8.3.4 Stapler (B)Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeAM-VO §§ 6-11,Verletzung durch Stapler oder bewegteLastenFahrwege freihalten, Lagerflächenkennzeichnen, ev. Spiegel für Rückwärtsfahrtanbringen18, 21–23, 33, 52und 53PrüfbuchAbsturz von LastenKippen des Stapler (seitlich) Überladendes StaplersAbsturz von Lasten von der GabelNicht im Gefahrenbereich bzw. untergehobener Last aufhalten, zulässigeTragkraft nicht überschreitenEinhaltung der Staplervorschriften,Lastdiagramm usw.Staplerschein undbetrieblicheErlaubnisAUVA-MerkblattM 841.1 Stapler mitBei steilen Rampen: Last bergseitigFahrersitzAbsturz von PersonenPersonen nur mit geprüftem Arbeitskorbhebenunbefugte InbetriebnahmeAbgaseSchlüssel abziehen und sicher verwahrenBeim Fahren in der Halle sind die Tore zuöffnenev. Elektrostapler einsetzen8.3.5 Hubwagen (B)b) Persönliche Schutzausrüstungc) Prüfung der Betriebsmitteljährlich durch technische Prüfanstalt oderfachkundigen Betriebsangehörigend) Qualifikation / BeschäftigungsverbotStaplerscheinzusätzlich dürfen nur vom Arbeitgeberbefugte Personen mit dem Stapler fahrenGefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.a) Technische / organisatorischeÜberbeanspruchung beim Transportierenvon Lastenzulässige Höchstlast nicht überschreitenbei Steigung oder Gefälle entsprechendgeringer beladenFahrwege in gutem Zustand haltenKippen und Herabfallen von LastenVerletzungsgefahr bei scharfen KantenLasten absturzsicher aufsetzenb) Persönliche SchutzausrüstungArbeitshandschuhe, ggf Sicherheitsschuhec) Prüfung der Betriebsmitteljährlichd) Qualifikation / BeschäftigungsverbotAusgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 38 von 76