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Zimmermeister - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Zimmermeister</strong>6 Zusammenfassung: Schutzbestimmungen für Frauen6.1 Mutterschutz – EvaluierungMSchG BGBl. Nr. 221/79, letzte Änderung BGBl I 2001/103insbesondere §§ 2a und 2bGemeinsam mit Evaluierung gem. ASchG, BGBl. Nr. 450/1994Der Dienstgeber hat bei der Beschäftigung von Dienstnehmerinnen über die nach demArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBI. Nr.450/1994, vorgesehenen Pflichten hinaus fürArbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheitvon werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder dasStillen zu ermitteln und zu beurteilen.Über die Ergebnisse der Evaluierung bzw. der festgelegten Maßnahmen besteht eineINFORMATIONSPFLICHT gegenüber Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen, wenn diesenicht vorhanden sind, gegenüber allen Dienstnehmerinnen.Diese Evaluierung wird zweckmäßig gemeinsam mit der Ermittlung und Beurteilung derGefahren nach § 4 (1) und (2) ASchG durchgeführt.6.1.1 Maßnahmen bei GefährdungÄnderung der Beschäftigung (andere Arbeitsbedingungen am bisherigen Arbeitsplatz).Ist dies nicht möglich bzw. der Dienstnehmerin / dem Dienstgeber nicht zumutbar: Beschäftigung aufeinem anderen ArbeitsplatzIst kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden: Freistellung (Beurlaubung) der Dienstnehmerin.6.2 Beschäftigungsverbote für werdende und stillende MütterSiehe umfangreiche Mutterschutzbestimmungen, z. B. in einem Informationsblatt des zuständigenArbeitsinspektorats.Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 22 von 76

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