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geschäftsberichte 2010 - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV

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geschäftsberichte <strong>2010</strong>Geschäftsbericht des Vorsitzenden, Herrn Walter SollbachSehr geehrte Damen und Herren,verehrte Angelfreunde.Alle Vorstandsmitglieder, die Damen der Geschäftsstelle,die Biologen und der Fischwirt haben gemäßunserer Satzung jährlich einen Geschäftsberichtabzugeben. Es gibt allen die Möglichkeit, über das zuberichten, was in dem vergangen Rechnungsjahrschwerpunktmäßig umgesetzt wurde. Bei der Vielzahlder Berichte lassen sich Wiederholungen nichtvermeiden, denn viele Aufgaben können zwangsläufignur gemeinsam umgesetzt werden.Die Ausgabe <strong>von</strong> Fischereischeinen sowie die Zahlender organisierten Angler in unseren Vereinen sind seitmehreren Jahren rückläufig. Trotz dieser Tatsache istes uns gemeinsam mit Ihnen gelungen, unser<strong>eV</strong>erpflichtungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftungder <strong>von</strong> Ihnen und uns gepachtetenGewässer uneingeschränkt nachzukommen.Die Vereinsvorstände haben es nicht immer einfach,den Wünschen ihrer Mitglieder vor dem Hintergrundder Zunahme <strong>von</strong> Auflagen zum Fischbesatz, über dieAusweisung <strong>von</strong> Naturschutzgebieten und damitzumeist verbunden Angelverboten nachzukommen.Hinzu kommt das Problem mit dem Kormoran undanderen fischfressenden Wasservögeln.Die finanzielle Situation unseres Verbandes ist gut. Wiegut, wird die Bilanz zeigen, die Frau Rohmann Ihnenauf der Mitgliederversammlung vortragen wird. Geldbedeutet Unabhängigkeit. Ein Teil unserer Aktivitäten -Wanderfisch- und Maifischprogramm sowie der Aufbauunserer Stiftung - wird/wurde zum Teil aus EU- undMitteln der Fischereiabgabe in nicht unerheblichemUmfang unterstützt. Hierfür bedanken wir uns bei denVertretern der Bezirksregierungen, dem MKNULVNRW, des LANUV NRW, der Rheinfischereigenossenschaft,der HIT-Umweltstiftung, sowie demgesamten Präsidium des Fischerverbandes NRW.Wir haben stets vorausschauend gehandelt und dabeidie Weichen für die Zukunft gestellt. Die Anforderungenund das damit verbundene Fachwissen wird immerumfangreicher und kann <strong>von</strong> den Vorstandsmitgliedern,die alle ehrenamtlich tätig sind, auf Dauer nichtmehr gewährleistet werden. Derzeit werden/wurdennachfolgende aufgelistete Maßnahmen gemeinsammit unseren Angestellten und Vorstandsmitgliedernschwerpunktmäßig <strong>von</strong> mir mit bearbeitet: Anstellung <strong>von</strong> Herrn Dr. Molls als Geschäftführerzum 01.01.<strong>2010</strong>; Anstellung <strong>von</strong> Frau Meitzner als Teilzeitkraft für dieStiftung Wasserlauf im Juli <strong>2010</strong>; Arbeitsvertrag mit Herrn Dr. Scharbert ab dem01.10.<strong>2010</strong>, nach der Kündigung <strong>von</strong> Herrn Dr.Beeck, für die Erstellung des Abschlussberichtesdes Maifischprojektes zum 31.12.<strong>2010</strong>; Abschluss des Vertrages zwischen der EU, demLand NRW, dem LANUV und unserem Verband zurWeiterführung des Maifischprojektes für weiterefünf Jahre; Anstellung <strong>von</strong> Herrn Dr. Scharbert für die nächstePhase des Maifischprojektes vom 01.01.2011 biszum 31.12.2015 - Finanzierung aus EU-Mitteln; Anstellung der Herren Nemitz und Wohlgemut zum01.01.2011 für diese aktuelle Phase des WFP biszum 30.09.2014 - Finanzierung aus Mitteln derFischereiabgabe. Mitwirkung und Zuarbeitung zu den Aalmanagementplänen; Mitglied der Kormorankommission des Deutschen<strong>Fischereiverband</strong>es; Mitwirkung an den INTERREG IV Projekten fürNiers und Schwalm, wobei die konkrete Bearbeitungdurch die Herren Gube und Dr. Molls erfolgt; Teilnahme an den Runden Tischen zur Umsetzungder EU Wasserrahmenrichtlinie. Stellungnahmenzu den Steckbriefen der Planungseinheiten; Mitwirkung bei der Neufassung des LandesFischerei Gesetzes; Mitwirkung bei Überarbeitung der neuen LandesFischerei Verordnung; Mitwirkung bei der Neufassung der Prüfungsordnungfür die Fischerprüfung; Mitwirkung bei der Neufassung der Besatzempfehlung; Stellungnahme zur Verschmelzung zwischen demVDSF und dem DAV; Biologisch fundierte Stellungnahmen zu Schutzgebietsausweisungen- dies wird immer wichtiger, dagegen Schutzgebietsausweisungen keine Möglichkeitdes Widerspruchs zugelassen wird. Es bleibtnur der Weg der Klage. Hinzu kommt, dass solcheKlagen mit nicht unerheblichen Kosten verbundensind; Antrag auf Anerkennung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetzund die damit verbundenenÄnderung der Verbandssatzung;10RhFV-Info 1/2011

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