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BVT Schulungsheft - Schaltpläne BOTHE-HILD

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iUftiiii<strong>BVT</strong>-<strong>Schulungsheft</strong>für Sachkundigefür kraftbetätigte ToreVERBAND TORE<strong>BVT</strong>


EditorialWiederkehrend geprüfte und gewartete, kraftbetätigte Tore sind nachweislichweniger störanfällig und erhöhen die Sicherheit, Produktivitätund stete Leistungsbereitschaft in Gewerbe- und Industrieunternehmen,öffentlichen Einrichtungen und privat genutzten Gebäuden.Die Prüfpflicht des gewerblichen Betreibers wird diesem durch dasArbeitsstättenrecht und die gesetzliche Unfallversicherung auferlegt,während sie sich für private Haushalte aus der Verkehrssicherungspflichtherleitet. In der aktuellen Arbeitsstättenregel ASR A 1.7„Türen und Tore"heißt es: Kraftbetätigte Tore müssen nach Vorgabe des Herstellers vorder ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrendsachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. DiePrüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.Die sicherheitstechnische und funktionale Prüfung ist wichtiger Bestandteilder Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand eines Tores,seiner Komponenten und Funktionen. Meist delegiert derTorbetreiberdie Prüftätigkeit an Fachbetriebe wie z. B. die Mitgliedsbetriebe des <strong>BVT</strong> - Verband Tore,denn nur sachkundige Servicemechaniker dürfen die Prüfung alleinverantwortlich mittelsPrüfprotokoll und anhand des Prüfbuches durchführen. Der <strong>BVT</strong> schult regelmäßigund neutral geeignete Mitarbeiter zu Sachkundigen und vermittelt neben den zahlreichenpraxisorientierten Prüftipps auch aktuelle technische Neuerungen, normativeAnforderungen und gesetzliche Grundlagen.Das vorliegende <strong>BVT</strong>- <strong>Schulungsheft</strong>„Check Up fürTore" spiegelt den dargebotenenLehrinhalt in komprimierter, anschaulicher Form wider, soll den Sachkundigen als möglichsthäufig genutztes Nachschlagewerk dienen und daher bei jeder Prüftour griffbereitim Fahrzeug anzutreffen sein. Bei besonders komplizierten Sachverhalten steht derHerausgeber aber auch gerne zu telefonischen Auskünften bereit.VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


DanksagungWir danken den Mitgliedern des <strong>BVT</strong>-Schulungsausschusses und Referenten der <strong>BVT</strong>-Sachkundigenschulungen - namentlich Frank Falke, Markus Hein, Michael Hesse,Friedrich Klopotek, Konrad Machill, Günther Meißner, Dr. Boris Raith, Rainer Ruhnau,Michael Weyel und RicoWitzgall -, die maßgeblich den Inhalt dieses <strong>Schulungsheft</strong>esgestaltet und Fotos, Grafiken und Zeichnungen zurVerfügung gestellt haben.Persönliches <strong>Schulungsheft</strong>Name:Datum:Ort:VERBAND TORE


InhaltI. Einführung und Grundlagen 81. Einführung g2. Prüfvorschriften für den Torbetreiber g3. Prüfvorschriften für Inverkehrbringer(z. B. Hersteiler) 144. Übereinstimmungen, Weiterentwicklungen undUnterschiede in den Prüfvorschriften nach ZH 1/494/BGR 232odernach den Tornormen und der Arbeitsstättenregel ASR Al .7 185. Spezielle Prüfpflichten gemäß Richtlinien,Regeln und Normen 21II. Antriebstechnik und Fangvorrichtungen für alle Tortypen 261. Übersicht Antriebs-/Getriebetypen 262. Prüfung Antriebe/Konsolen undHandbetätigungen 283. Prüfung der Verbindung zwischen Tor und Antrieb (SchwerpunktKettenradvorgelege} 324. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schließen 34III. Torelektrik, Schutzeinrichtungen und Steuerungen für alle Tortypen 401. Normative Voraussetzungen 402. WIE ist zu prüfen? 403. WAS ist zu prüfen? 424. Zusammenfassung 57IV. Prüfung der Tormechanik 701. Gewichtsausgleich bei Sektionaltoren 702. Prüfung der Wickelwelle und Lagerung 783. Prüfung derTorflügel 81Stand: 12/2011VERBAND TORE


V. Stichwortverzeichnis 89VI. Literaturverzeichnis 93VII. Anlagen 951. <strong>BVT</strong>- Merkblatt „Kein Bestandsschutz bei Toren und Schranken -rechtliche Erläuterungen mit Beispielen" 952. <strong>BVT</strong>-Merkblatt„Tore und Bestandsschutz" und„Torprüfungen mitBetriebskraftmessung nach ASR Al.7" 983. Prüfprotokoll: Rolltore und Rollgitter 1004. Prüfprotokoll: Schiebe-, Falt- und Drehtore 1015. Prüfprotokoll: Sektionaltore 102Stand: 12/2011VERBAND TORE


Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


I. Einführung und Grundlagen1. EinführungWarum eine Schulung für die Prüfung kraftbetätigter Tore?Das »dumme« Tor hat laufen und schützen gelernt! Seine Funktionen müssen stetsaufrechterhalten bleiben - durch fachliche, regelmäßige Prüfung!Tore sind gefahrengeneigt.Personen undSachen sind davor zuschützen.Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten und Privathaushalten sind Maschinen, vor derenBewegungen Personen und Sachgüter zu schützen sind.Jährliche Unfallzahlen weisen Tore als gefahrengeneigt aus!Häufige Unfallursachen:• fehlendes Bewusstsein für Gefahrenpotenzial derTore (Informationsdefizit!)• Montage- / Wartungsfehler bei Toren {sehr häufig; ca 2/3 aller Unfälle!)• fehlende Sachkunde bei derTorprüfung (Außenseiterproblem)• unzureichende/fehlende Risikobeurteilung vor Konstruktion/Herstellung/Nachrüstung eines Tores-»-Folge: falsches Mindestschutzniveau!Anzahl der Torunfälleim gewerblichen Bereich(Arbeitsstätten)in Deutschland (auchmit Todesfolge)Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


1Ziele der Schulung• Etablierung eines hohen Qualitätsstandards bei Tor-Prüfungen!• Nachprüfbarkeit der Prüfungstätigkeiten!Was wird wie von wem und wann geprüft?• Verbesserung der Nutzungssicherheit eines jeden Tores!Weniger Unfälle und besseres Branchenimage!• Bewusstsein wecken bei Betreibern, Nutzern/Mietern, Aufsichtsbehörden!Geschulte Sachkundige treten kompetent auf und leisten Überzeugungsarbeitfür rechtzeitige Nachrüstung/Nutzungsänderungen und gegen Beharren aufBestandsschutz auf Seiten der Betreiber.Hohe StandardsKontrollierbarkeitBewusstsein schaffenKompetenz2. Prüfvorschriften für den TorbetreiberZeitliche EntwicklungZH 1/494 (BGR 232) DIN EN 12635 ASR-A 1.701.1975 08.1977 04.1982 10.1984 04.1989*) 04.2003I.Änd. 2. Änd. 3. Änd. -11/2009 (InspektionsfürTore pflicht in deru. Türen; Dokumentationbisdes Torherstel-06/2011 lers erwähnt)gültig fürFenstergültig ab12/2009;ersetzt dieBGR 2324. ÄnderungStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Prüfvorschriften nach ASR Al .7 (früher BGR 232)Prüfungszeitpunkt1. Wann wird geprüft? [gemäß Abschnitt 10.1/2 ASR; (6.1/2 BGR)]• vor Inbetriebnahme• nach Herstellerempfehlung (Betriebsanleitung), mindestens aber 1 x jährlich• nach jeder wesentlichen Änderung (z. B. Änderung der Betriebsart, Verwendungnicht baugleicher Komponenten)Prüfungsart2. Wiewirdgeprüft?[gemäßAbschnitt10.1/2ASR; (6.1 BGR)]• Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes des Tores (Verfügtes über diesicherheitstechnischen Einrichtungen gemäß Regeln/Normen? Sind diesefunktionssicher?)• Sachkundiger muss in der Lage sein, Betriebskräfte normgerecht zu messen;für die »Einschätzung« der vorgefundenen Betriebskraft bedarf es neuerdingsder Messung dieser Betriebskraft! (s. Kapitel 3 »Torelektrik«)• Fangvorrichtungen für das sichere Öffnen vertikal bewegterTore sind zu prüfen(s. Kapitel 2 »Fangvorrichtungen«)• schriftliche Dokumentation der Prüfung (Prüfprotokoll und Prüfbuch)Prüfperson3. Wer darf prüfen? [gemäß Abschnitt 10.1/2 ASR A1.7 (6.1 BGR)]• Sachverständige, Fachingenieure und Meister mitTor-Erfahrung• Sachkundige PersonenSachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichendeKenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Tore hat und mit den Arbeitsschutzvorschriften,UV-Vorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln derTechnik (z.B. DIN EN-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigtenToren beurteilen kann.Stand: 12/201110VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Prüfprotokoll für Rolltore und RollgitterBeispiel einesPrüfprotokollsVertrag-Nr:Name und Anschrift des Betreibers:S tan dort d er An läge;Hersteller oder Lieferer der Anlage:Telefon:. Torgröße. Serien-ZKennnummer:3.B. = ohne BeanstandungB. = Beanstandung'. = nicht vorhanden, nur ankreuzen, wenn Bauteil nicht vorhanden ist1. Antrieb o B B n v3} Antriebs- • • •und Konsoienbefestigungb) Geräusche und Dichtigkeit des Antriebs • • •c) Nothandbetätigung und ggf. elektrischeVerriegelung des Antriebs • • •d) Bremswirkung, Nachlauf • • •2. Endschalter und Steuergerätea) Betriebsendsc ha Herein Stellung und Funktion • • •b} NotendschaItereinStellung und Funktion • • •c) Zusatzendschaltereinstellung und Funktion • • •d) Einstellung des Motorschutzschalters • • •e) Elektrische und mechanische Funktion der Befehlsundevtl. Zusatzgeräte • • •f| Schlupftürschalter, elektr. Verriegelung des Antriebs... • • •g) Notabschalteinrichtung • • •3. Ketten radvörge legea) Kette: Fluchten und Verschleiß • • •b) Kette: Spannung • • •cl Kette: Sauberkeit, Schmierung • • •d) Kettenschutz • • •e) Kettenräder: Verschleiß, fester Sitz • • •4. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schließendes TorflügelsAl Fangvorrichtung, auf die Welle wirkend,separat angeordnet • • •1) Befestigung und Zustand • • •2) Bewegliche Teile: Verschleiß, • • •Korrosion, Gängigkeit....3] Schild: Vollständigkeit, Lesbarkeit • • •4) Abschalten des Antriebs nach Fangfall • • •Bf Antrieb mit integrierter Fangvorrichtung,, Schließkantensicherung o.B. 5. n.v.Zustand und Funktion (Reversierungl • Q •. Einhaltung der Betriebskräffe (Kurzmessung)a) Mittelwert von drei Messungen: Nb) Maximale Betriebskraft eingehalten (400N bzw. 1.400N) ja / nein=) Dynamische Zeit eingehaiten (0,75s) ja / neind) Statische Zeil eingehalten (Ss) und Fiestkraft < 25N [a / nein. EinzugssicherungZustand und Funktion • • •. Zusätzliche Sicherheitseinrichtungon alsPersonen-/Objektschutz, z. B. Lichtschranke oJ.Zustand und Funktion • • •. Führungsschienea) Befestigung. Zustand (Deformation) • • •b) Verschleiß und Schmierung • • •c) Einlauftrichter • • •d) Kunststoffeinlagen: Zustand, Sitz • • •. Kenn Zeichnung ss oh tld vorhanden ja / neinCE-Zeichen vorhandenja / neinVollständigkeit, Lesbarkeit • •, Abschließbarer Hauptschalter (alternativ: CEE-Stecker)vorhandenja / neinZustand und Funktion Q •. Ergebnis der PrüfungKeine Mängel festgestelltFolgende Mängel festgestellt••auf die Welle wirkend n • •C) Fangvorrichtungen, die direkt auf den Flügel wirken.... U • •1) Befestigung, Zustand • • •2) Bewegliche Teile: Verschleiß, • • •Korrosion, Gängigkeit....3) Schild: Vollständigkeit, Lesbarkeit • • •DJ Sonstige Systeme,Gemclttssusgleich durch Federwelle • • •o.a(Bei weiteren Mängel pun Wen ggf. Beiblatt benutzen)5. Welle, Andruckwello und Lagerung (Sichtprüfung)a) Schweißnähte der Wellenzapfen und Konsolen • • •b) Wellenzapfen, Lager Steflringe • • •c) Befestigung der Lagerkonsolen • • •6. Panzera) Verschleiß, Deformation • • •b) Seitenarretierung (z.B. Endstückel • • •=| Aufhängung, Befestigungsschrauben • • •d) Sturmhaken/Sturmrollen • • •Der Mangel unter Nr..... ist sicherheitsrelevant, stellt eineGefahr für Menschen und Sachen dar und ist unverzüglichzu beseitigenBis zur Mängelbeseitigung wird eine Stilllegung der Anlagedringend empfohlen••Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht zuerkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen.Nächster Phifungstermin spätestens:Durchschlag des Prüfprotokolls erhalten:Doiuir. Herausgeber: <strong>BVT</strong>-Verband ToreNsmeuridUnto.'K i virdi:sF-i:ra.-ain.ir.r,k-jr;:;s.n! An der Pont 48 • 40B85 Rülingan • Tsk*)n021 tJ2/1BS-200 - Tolofa« G21 03/186-212Hinweise zu Prüfkriterieno. B. (- ohne Befund; fehlerfrei!)(= Befund; fehlerbehaftet; den Fehler evtl. kommentieren)n. v. {= nicht vorhanden; dies kann, muss aber kein Fehler sein. Beispiele: Notausschalternach 08/2004 nicht mehr notwendig; eine separate Fangvorrichtungmuss nicht notwendigerweise vorhanden sein(Gewichtsausgleichssytem, Doppelantrieb))Stand: 12/201112VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Ergänzende Hinweise bzgl. <strong>BVT</strong>-Prüfprotokoll• Feststellen eines sicherheitsrelevanten Mangels; dies bitte im Prüfprotokollunbedingt ankreuzen.Ergänzungen zumPrüfprotokoll»Achtung: Sicherheitsrelevanter Mangel; Empfehlung zur Stilllegung des Toresund Durchführung einer sofortigen Reparatur!«• Messung der Betriebskräfte an den Haupt- und Nebenschließkantenanalog der ASR A1.7 dringend zu empfehlen; s. Kapitel 3 »Torelektrik, Schutzeinrichtungenund Steuerungen für alle Tortypen«. Dies gilt nicht fürTore imTotmannbetrieb.Dies bedeutet die Nutzung von Kraftmessgeräten!• Ergebnis der Betriebskräftemessung auf dem Prüfprotokoll vermerkenbzw. gesonderte Messprotokolle dem Prüfprotokoll beifügen; s. Kapitel 3»Torelektrik, Schutzeinrichtungen und Steuerungen für alle Tortypen«.Eigenverantwortung/Befugnisse des Prüfers (Sachkundiger)• Prüfer ist eigenverantwortlich fürPrüfvorgang und Prüfergebnis.Befugnisse und EigenverantwortungdesPrüfers• Bei schweren Mängeln erhält das Torkeine Prüfplakette!• Diese wird erst bei Mängelbeseitigunggeklebt!• Prüfer fordert Torbetreiber auf, Mängelmittels Reparatur umgehend (d. h. innerhalb2 Wochen) beheben zu lassen.• Liegt kein Reparaturauftrag vor,Erkundigung nach ca. 2 Wochen einholen,ob evtl. der Mangel beseitigtworden ist bzw. die Absicht besteht,dies umgehend zu tun.• DerTorbetreiber sollte wissen, dassbei Nichtstun und Gefahr für Lebenund öffentliche Sicherheit der Prüfer(Sachkundige) gehalten ist, die zuständigeArbeitsschutz- und/oderBaubehörde zu informieren.Stand: 12/20VERBAND TORE


Tipps für PrüferrUhUJJUwarnTDJJ£Prüfer selbst darf trotz schwerer Mängel Tornicht stilllegen.Tipp: Da während der Prüfung das Tor stromlosgeschaltet wird, sollte er bei einem schwerenMangel die Wiedereinschaltung unterlassen,dies dem Torbetreiber mitteilen und aufdem Protokoll vermerken. Torbetreiber stehtdann unter Zugzwang und übernimmt durcheigene Inbetriebnahme die Verantwortung.Prüfung ist nicht Wartung!<strong>BVT</strong>-Empfehlung: Bitte getrennt durchführen!Allenfalls aus Kulanz geringfügige Wartungsarbeitensofort mit erledigen (z. B. einzelneScharnierschraube nachziehen oder ersetzen).Sachkundige sollten den <strong>BVT</strong>-Flyer »CheckUp für Tore und Schranken« mit sich führen,der die Notwendigkeit der regelmäßigenTorprüfung und die Torbetreiberpflicht hierzubeschreibt.3. Prüfvorschriften für Inverkehrbringer(z. B. Hersteller)Vorschriften fürHerstellerRegeln für den Bau und Betrieb von Toren sind in technischen Spezifikationen (Normen)niedergelegt, die aufgrund von sektorspezifischen EU-Richtlinien entstanden sind (mandatierteund harmonisierte Normen).EU-Richtlinien ebnen den Weg zum freien Warenverkehr in allen EU-Staaten. Es gilt dieVermutungswirkung: Produkte, die die Leistungsanforderungen der Normen erfüllen,gelten als gebrauchstauglich und erfüllen vermutlich auch die in den Richtlinien genanntenwesentlichen Anforderungen.Stand: 12/201114VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Für Tore zuständige EU-RichtlinienBauproduktenrichtlinie (umgesetzt in das deutsche Bauprodukten-Gesetz)Wesentliche Anforderungen:• mechanische Festigkeit/Standsicherheit• Nutzungssicherheit• Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz• Brandschutz• Energieeinsparung und Wärmeschutz• SchallschutzNur mit Konformitätsbescheinigung des Herstellers in den Markt bringen.(Voraussetzungen: externe Ersttypprüfung + interne Werkskontrolle)Zwingende CE-Kennzeichnung derTore bei Erfüllung aller Voraussetzungen,weitere EU-RichtlinienMaschinenrichtlinie (umgesetzt in die deutsche Maschinen-VO)Anforderungen:• u. a. keine Gefährdung von Personen oder Sachen, insbesondere durch bewliehe oder herabfallende Teile (so genannte Fehlersicherheit), Risikobeurteilung,Dokumentation mit Anleitungen• Herstellererklärung und CE-Kennzeichnung (z. B. auf Torantrieben)Niederspannungsrichtlinie (umgesetzt in deutsche Niederspannungs-VO)EMV-Richtlinie (umgesetzt in das deutsche EMV-Gesetz)Stand: 12/2011VERBAND TORE


Für Tore zuständige Normen, die die o. g. Richtlinien konkretisierenProduktnorm Tore DIN EN 13241-1 in Verbindung mit Spezialnormen (z. B. DIN EN12604, DIN EN 12453, DIN EN 12978).Aufnahme derTorproduktnorm in die Bauregelliste des DIBt und in die TechnischenBaubestimmungenFolge: Norm DIN EN 13241-1 gilt als technische Bauregel in den Landesbauordnungen(LBO), die einzuhalten ist; die Torproduktnorm erlangt somitgesetzesähnlichen Charakter!Maschinenrichtlinie(2006/42/EG)Bauproduktenrichtlinie(89/106/EWG)*'Richtlinie fürelektromagnetischeVerträglichkeit (2004/103/EG)Ubersicht überTor-Normen undEG RichtlinienEN 13241-1 „Tore-Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer-und Rauchschutzeigenschaften'TerminologjenorrnenSicherheitsnormenUmweltnormenElektro-NormenDIN EN 12433-1TorartenDIN EN 12433-2Torkomponenten(ohne Antriebe)DIN EN 12604/12605Mechanische Aspekte vonToren - Anforderungen.PrüfungenDIN EN 12453 (12445Nutzung ssicherheit vonToren - Anforderungen undPrüfungenDIN EN 12978Schutzeinrichtungen fürkraftbeta tigte ToreDIN EN 12635Einbau und NutzungDIN EN 12424/12444Widerstand gegenWind last. Klassifizierungund PrüfungDIN EN 12428WärmewiderstandDIN EN 12425/12489Widerstand gegen Wasser-Klassifizierung undPrüfungDIN 12426/12427Widerstand gegen Luft-Klass ifizieru ng/Prüfu ngDIN EN 60335-1Sicherheit elektrischer Gerate(z. B. Antriebe)- Allgemeine AnforderungenDIN EN 60335-2-95dto; BesondereAnforderungen für Antriebefür GaragenloreDIN EN 60335-2-103dto; BesondereAnforderungen für Antriebefür sonstige Tore, TDren undFensterEN ISO 140-3 i. V. m.EN ISO 717-1SchallschutzI Die europäische Bauproduktenrichtlinie wird mittelfristig durch die europäische Bauprodukten-Verordnung ersetzt, die bereits Ende April 2011teilweise in Kraft tritt, aber wegen zahlreicher administrativer Umstellungen in den EWR-Staaten erst in ab Juli 2013 vollständig Geltung erlangt.Geltungsbereich derTorproduktnorm DIN EN 13241-1Harmonisiert durch Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ab 05/2005 .Einhaltung der Leistungsanforderungen, erfolgreiche Ersttypprüfung (ITT), Werkskontrolleund CE-Kennzeichnung durch Hersteller garantieren freien Warenverkehr.Geltungsbereich derTorproduktnormDefinition für Tore:Tore für sichere Zufahrt von Waren und Fahrzeugen, begleitet oder geführt vonPersonen in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen.• Gilt für hand- und kraftbetätigte Tore.Stand: 12/201116VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


• Gilt für alle Tortypen (Torfläche > 6,25 m 2 ), aber nicht für Türen (Personen¬durchgang).• Gilt auch für Schranken (aber nicht für Eisenbahnschranken und nicht fürSchranken für den ausschließlichen Fahrzeugverkehr, z. B. Parkhaus oder öffentlichenParkplatz)• Gilt auch für die Umrüstung vom hand- zum kraftbetätigten Tor mittels Antrieb.• Norm-Anhang regelt Markteintritt mittels ITT-Prüfung, Werkskontrolle,CE-Zeichen• Mindest-Anforderungen für die Erstprüfung: mechanische Aspekte, Betriebskräfteund Windlast bei Außentoren, zuzüglich Sicheres Öffnen beiGebäudetoren.Anforderungen an ToreZeitliche Entwicklungo o o o;-»• CO O41. 11.2000 06.2001 04.2003 05.2005CD co CD co 10-*JU1**4-JCOfOCO-P-COto10.200312.2009ZH 1/494 EN 12604 EN 12453 EN 12635 EN13241-1(1975-2002) EN 12605 EN 12445 EN 12978BGR 232ASR-A1.7(2003-11/09)Besondere Anforderungen (Umwelteigenschaften) an Tore beinhalten die NormenDIN EN 12424 {Widerstand gegen Windlast), DIN EN 12428 (Widerstand gegen Wärmedurchgang),DIN EN 12489 (Widerstand gegen eindringendes Wasser) und DIN EN12426 (Widerstand gegen Luftdurchlässigkeit)Auswirkung auf die Kennzeichnung!Stand: 12/2011VERBAND TORE


Konformitätserklärung des Herstellers / InverkehrbringersGemäß DIN EN 13241 -1, Anhang ZA.2.2Konformitätserklärungder HersteilerInhaltsanforderungen:• Firmenname und Anschrift• Beschreibung des Produkts (Typ, Kennzeichnung, Anwendung usw.)• Einschlägige europäische Richtlinien, denen das Produkt entspricht:Bauprodukten-Rl, Maschinen-Rl, EMV-Richtlinie• Angewandte europäische harmonisierte Normen:DIN EN 13241-1 i.V. m. DIN EN 12604, DIN EN 12453, DIN EN 12978• Name und Anschrift der anerkannten (notifizierten) Prüfstelle(n) sowie Bezeichnung/Nummerdes Prüfberichts über die Ersttypprüfung• Name und Position der Person, die zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigtist4. Übereinstimmungen, Weiterentwicklungen undUnterschiede in den Prüfvorschriften nach ZH1/494/ BGR 232 oder nach den Tornormen undder Arbeitsstättenregel ASR A1.7Prüf- undInspektionspflichtAllgemeine Prüfpflicht• Nur It. ZH/BGR bzw. ASR gibt es eine allgemeine Prüfpflicht, und zwar fürgewerbliche Torbetreiber seit 02/1974 (Industrie, Handel, Handwerk, öffentlicheEinrichtungen). Die europäischen Normen mischen sich in nationaleVorschriften nicht ein, aber letztere nehmen diese Normen auch zur Prüfgrundlage{z. B. in der ASR Al .7).• Inspektionspflicht für Tore gemäß Anleitung nach DIN EN 12635:2003-04»Nutzung und Betrieb von Toren« ist nicht mit Prüfpflicht nach ASR vergleichbar.Sie dient aber den Torherstellern als Grundlage, in ihren Betriebsanleitungenauf die regelmäßigeTorprüfung durch den Betreiber hinzuweisen. DieserHinweis gilt im Prinzip auch für private Torbetreiber (z. B. Garagentorbetreiber)!Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


• Privattorbesitzer haben Prüfpflicht aufgrund Verpflichtung gegenüber derallgemeinen Verkehrssicherung {BGB-Tatbestand § 823); sie müssen Dritte vorden Gefahren ihres (bebauten) Grundstücks bewahren (z. B. vor einem defektenTor)!Allgemeine Nachrüstpflicht1. GrundsatzNach Einführung derZH 1/494 (02/1974) mussten alle Tore bis 01/1975 entsprechendden Anforderungen nachgerüstet werden.2. Ausnahmen• Bis 02/77 waren die Kennzeichnung, die Sicherung von Quetsch- und Scherstellensowie die Einhaltung des Nachlaufweges beiTotmann (max. 5 cm)nachzurüsten.• Bis 02/1984 waren alle Tore mit einer Fangvorrichtung (FV) nachzurüsten.(Ausnahmen: Tore mit Gewichtsausgleich und Brandschutztore, die vor 1980 inden Markt kamen.)• Nach Wiedervereinigung mussten Tore in den neuen Bundesländern bis2001 mit Fangvorrichtung (FV) nachgerüstet werden.• Seit 03/1992 sind Tore mit einem FV-Schalter auszurüsten, der die selbsttätigeVerriegelung gegen den Kraftbetrieb bewirkt.3. Handbetätigte, vertikal bewegte Toremüssen spätestens seit 01/1986 mit einer Federbruchsicherung ausgerüstetsein; It. alter ASR-Regel 10.6 galt dies bereits seit 10/1979!Stand: 12/2011VERBAND TORE


Allgemeine NachrüstmöglichkeitNachrüstung von handbetätigten Toren mit einem Antrieb (Produktnorm DIN EN13241-1 regelt dies verbindlich!)Nachrüstung -Möglichkeiten,Pflicht oder Bestandschutz?Durch die Nachrüstung wird eine „Maschine" erstellt!Erstellung einer Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie notwendig!Nachrüstung muss die mechanische Festigkeit des Tores garantieren.Nachrüstung muss das sichere Öffnen bei Toren gewährleisten.Nachrüstung muss Begrenzung der Betriebskräfte garantieren, insb. Schutzgegen Quetschen, Scheren, Schneiden, Einziehen, Anstoßen, Anheben u.Einschließen.Nachrüstung muss die elektrische Sicherheit garantieren.Nachrüstung muss die elektromagnetische Verträglichkeit garantieren.Montage des Antriebs und Inbetriebnahme des Tores vor Ort hat nachInstruktionen des Komponentenherstellers zu erfolgen.Umfassende Dokumentation nach DIN EN 12635, Anhang C (inkl. Prüfbuch!).CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie sowie Konformitätserklärung.Anschließend erste Torprüfung wegen wesentlicher Änderung!Nachrüstpflicht oder Bestandsschutz? *'• Nachweis eines allgemeingültigen Bestandsschutzes für kraftbetätigteTore im deutschen Rechtssystem nicht möglich!- Nach Maschinenrichtlinie müssen Maschinen (z. B.Tore) stets sicher sein.Die harmonisierte Produktnorm DIN EN 13241-1 ist seit 01/2006Teil derdeutschen Bauregelliste und hat gesetzlichen Charakter. Die Anforderungenaus der Produktnorm stellen den Stand derTechnik dar, insbesondereder technischen Baubestimmungen.• Hersteller / Inverkehrbringer trägt nur Verantwortung für die sichere Konstruktion,Herstellung, Einbau und Dokumentation des Tores.siehe auch <strong>BVT</strong>-Merkblätter zum Thema„Bestandsschutz" im Kapitel VII.„Anlagen".Stand: 12/201120VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


• Torbetreiber trägt anschließend Verantwortung für den sicheren Betriebund Nutzung (einschl. Wartung, Sicherheitsprüfung und gegebenenfallsReparatur) des Tores, d.h.- Torbetreiber hat die Aufgabe und Pflicht, für einen arbeitssicherenZustand derToranlage zu sorgen (Erfüllung der Arbeitsschutz-undBetriebssicherheitsbestimmungen sowie Einhalten der Verkehrssicherungspflichtnach BGB/LBO; Letzteres auch wichtig für Privatleute!).Pflichten desTorbetreibers- auf Grundlage der Beurteilung des Risikopotentials eines Tores (Betr.Sich-VO) muss derTorbetreiber eine zeitnahe Nachrüstung durchführen, umden Stand derTechnik zu erfüllen. Vor allem, wenn Tore als Arbeitsmittelbenutzt werden, gibt es gemäß Arbeitsschutzgesetz enge Grenzen fürden Bestandsschutz (§ 5 ArbSchG).5. Spezielle Prüfpflichten gemäß Richtlinien,Regeln und NormenKennzeichnung des Tores• Der Sachkundige hat das Kennzeichnen des Tores zu prüfen (Ankreuzpunkt imPrüfprotokoll), und zwar bzgl. Vorhandensein, Lesbarkeit und Vollständigkeit.Das Fehlen des Torschildes ist ein Mangel.• Empfehlung an den Betreiber, ein neues Schild anzubringen, z. B. anhand desPrüfbuches oder mit Hilfe der Angaben des ursprünglichen Herstellers.• Beim Fehlen des Prüfbuches sollte der Prüfer dem Torbetreiber empfehlen, für Kennzeichnung desihn ein neues Prüfbuch auszustellen (z. B. als bezahlte Dienstleistung durchTores • BenötigtePrüffirma), entweder mit Hilfe der Ursprungsfirma oder aufgrund von Recher-Angabenchen und Schätzungen.1. Angaben It. ZH/BGR• Hersteller (Name, Adresse)• Baujahr• Fabrik-Nr. des Tores• Flügelgewicht (ursprünglich in N, ab 04/1989 in kg)Stand: 12/2011


2. Kennzeichnung eines (kraftbetätigten) Tores nach NormKennzeichnung desTores - BeispielMuster-Firma, Postfach 1234, D-40885 Ratingen09DIN EN 13241-1Kraftbetätigtes fHand betätigtes] TorSeriennummer oder sonst, eindeutige Kenn-Nr.Name und eingetragene Anschrift desHerstellers oder InverkehrbringensDie letzten beiden Ziffern des Jahres, in demdas Kenzeichen angebracht istNummer der Europäischen NormBeschreibung des Produktes und vorgesehenerAnwendungszweckKenn-NummerWasserdichtigkeitWiderstand gegen WindlastWärmewiderstandLuftdurchlässigkeit[techn. Klasse][techn. Klasse][techn. Klasse][techn. Klasse]Angaben zu den bestimmten Vorschriften unterliegendenEigenschaften des ProduktesC€[89/106/EWG (2006/42/EG; 2004/108/EG)]CE-Konformitätskennzeichnung (CE-Zeichengemäß Kennzeichnungsrichtlinie 93/68/EWG)Verweis auf die entsprechende(n) Richtlinie(n)3. Besonderheit bei der TorkennzeichnungU-Zeichen alsBesonderheit• Normale hand-und kraftbetätigte Toreohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaftenmüssen nachTorwerk GmbHNormalentflammbar[DIN EN 13501-1]ÜH


Überprüfung der Dokumentation des Tores• Gemäß ASR Al .7, Abschnitt 10.2 (4) schließt die regelmäßige sicherheitstechnischePrüfung auch das Vorhandensein der technischen Dokumentationsowie der Betriebsanleitung des Tores ein.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>23


Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Antriebstechnik und Fangvorrichtungen für alle TortypenI. Übersicht Antriebs/GetriebetypenII.Prüfung Antriebe/Konsolen undHandbetätigungenIII.Prüfung der Verbindung zwischenTor und AntriebIV.Prüfung der Sicherung gegen unbeabsichtigtesSchließen der ToreStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


II. Antriebstechnik und Fangvorrichtungenfür alle Tortypen1. Übersicht Antriebs-/GetriebetypenKegelradgetriebeHandbetätigungenÜbersicht"VIfr*PlanetenradgetriebeRollladenantriebStirnradgetriebeBrand- und RauchabschlüsseStand: 12/201126VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


SchneckenradgetriebeStandardantrieb im TorbereichSchneckenradgetriebe• häufigster Getriebetyp im Torbereich• FürTorantriebe günstige Getriebe- / Motoranordnung• großer Wirkungsgradbereich• Sicherheitsgetriebe realisierbar• Untersetzung bis ca. i = 100 in einer Stufe• Achsen schneiden sich unter 90°• Sonderform der SchrägverzahnungUnterscheidung von Schneckenradgetriebendynamisch selbsthemmende Getriebe (niedrigerWirkungsgrad - keine Bremse erforderlich)für z.B. Rolltore / Rollgitter und Sektionaltorestatisch selbsthemmende Getriebe (mittlererWirkungsgrad - Bremse erforderlich) für z.B.große Roll- und SektionaltoreTypen von Schneckenradgetriebennicht selbsthemmende Getriebe (hoherWirkungsgrad - Bremse erforderlich)für z.B.Schnelllauftore abhängig von: Form (Winkel)und Oberfläche der Flanken; Gleitgeschwindigkeit(Drehzahl und Durchmesser); Schmierung(Ölsorte und Öltemperatur)Stand: 12/2011VERBAND TORE


2. Prüfung Antriebe/Konsolen undHandbetätigungenPrüfung der Antriebs- und KonsoienbefestigungPrüfung derBefestigungenAntriebs-und KonsoienbefestigungPrüfung aller Befestigungselemente Schrauben, Konsolen und Drehmomentstützen(Rost, Schweißnähte).Elastische Lagerung zwischen Antrieb und Tor prüfen.Beschädigungen durch Stapler, LKW.• Axiale Verschiebung derWellen und Beschädigungen• Prüfung auf gleichmäßige und normale GeräuscheStand: 12/201128VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Geräusche und Dichtigkeit des AntriebesDichtigkeit des AntriebesKontrolle des Getriebes auf DichtigkeitGeringfügiger Schmiermittelaustritt an den Radialweilendichtringen ist unbedenklich(Schwitzöl)Prüfung aufGeräusche undDichtigkeit• Schmiermittelstand (überwiegend Lebensdauer)• Achtung Ölsorte (Rückfrage Hersteller)Handbetätigungen und elektrische VerriegelungIn den Vorschriften (ZH/BGR und Normen) wird die Handbetätigung fürTorenicht ausdrücklich gefordert. Neuerdings sieht dies die ASR Al .7,Abschnitt 5(2) wieder vor.Stand: 12/2011VERBAND TORE


StangenantriebPrüfung derHandbetätigung undder elektrischenVerriegelungEntriegelung(für ausgewogene Sektionaltore)Auskuppeleinheiten (Entriegelung) nur bei gesichertem Torflügel gemäß Herstellerangabenprüfen.Handbetätigungen, wenn vorhanden; Handkräfte bis 390 N (39 kg) zulässig{bei ausschließlich handbetätigten Toren max. 260 N)(DIN EN 12604 4.4 {11 /2000) und 12453 5.3 (06/2001) und BGR 232,4.4)Kurbeln und Ketten müssen gegen Quetschen, Zurückschlagen, Herausfallenund unbeabsichtigtes Abziehen gesichert sein (DIN EN 12604,4.4und DIN EN 12453,5.3.3)Funktionsprüfung der mechanischen und elektrischen Verriegelung(Abschalten Steuerstrom, s. Kapitel 3 »Torelektrik, Schutzeinrichtungen undSteuerungen für alle Tortypen«}Stand: 12/201130VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Bremswirkung, NachlaufBremswirkung, Nachlaufwegüberprüfen - Befestigungselementeüberprüfen (z.B.Verschraubungkomplett?)LuftspaltFunktionskontrolle(Ein-/Ausschaltgeräusch)(Kein »Klackgeräusch« - evtl.Gleichrichter defekt bzw. Luftspaltzu groß!)ggf. Luftspaltkontrolle (»Nachstellen«nach Herstellerangaben)Prüfung derBremswirkung unddes NachlaufesBremswirkung (max. 20 30cmüber dem Boden prüfen)Mit Sicherheitseinrichtung: Nachlaufweg darf nichtgrößer als die max. Verformbarkeit der Schließkante seinund die Schließkraft darf maximal 400N betragen.Ohne Sicherheitseinrichtung (Totmann): Nachlaufwegmaximal 5cm{ZH (02/77) BGR 232 4.8.1,4.8.2; DIN EN 12453, 5.2.7)Lösung nach Tornorm DIN EN 12453:Ab 06/2001 max. 5cm Nachlauf (gilt nur für Öffnungsweiten< 50cm). Bei >50cm maximal 10cm Nachlauf!Doppelter Antrieb (statische Haltekraft)(BGR 232,4.10; DIN EN 12604,4.3.4).Prüfung der Bremswirkung maximal 200mm überdem Boden durchführen. Wechselweise die Bremse vonden Antrieben lüften; die Antriebe müssen imstandesein, das Torblattgewicht allein zu tragen, aber nichtheben. (Unter Umständen Rücksprache beim Hersteller)Alle Teile müssen redundant vorhanden sein.Auch als Ersatz für Fangvorrichtung verwendbar.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 31


3. Prüfung der Verbindung zwischen Tor undAntrieb (Schwerpunkt Kettenradvorgelege)Kette: Fluchten und VerschleißKettenpriifung(Kontrolle unter Last) Lauf der Kette KettenräderKette: Spannung (Nachspannen)KettenspannungLeertrumDurchhang(ca. 1% des Achsabstandesbzw. eine Kettengliederhöhe)maximalerWinkelohne SpannradStand: 12/2011VERBAND TORE


Kette löst sich aus der VerzahnungKette steigt auf die Verzahnung auf.Überspringen der Kette (Torblatt),EndschalterverstellungKette: Sauberkeit und SchmierungKettenschmierungfalschrichtigKettenschutzKompletter Eingriffschutzbei Antriebshöhe bis 2,5m(DIN EN 12604, 4.7.3.3 (11 /2000); ZH/BGR 232,4.11.2 (seit 08/1977) kompletter SchutzPrüfung desKettenschutzesPrüfungausreichender Abstand zur Kette, insbesonderezum größeren Kettenverschlussstück.Kettenräder: Verschleiß, fester SitzStand: 12/2011VERBAND TORE


4. Sicherung gegen unbeabsichtigtes SchließenGrundsatzSicherung gegenHerausfallen oderHerabstürzenHorizontal Öffnende Tore müssen gegen Herausfallen der Flügel aus den Laufschienengesichert sein, vertikal bewegte Torflügel gegen Herabstürzen (jeweils so wie inZH/BGR und DIN EN 12604 gefordert).Seit 01/1975 müssen alle neu in den Markt gebrachten, vertikal bewegten Tore mitFangvorrichtungen ausgerüstet sein.Fangvorrichtungen werden benötigt ab einem Fiügelgewicht von 200N (BGR 232,4.10; DIN EN 12604,4.3.4).Auf Fangvorrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Torblatt mit einem Gewichtsausgleich(mit einem Ungleichgewicht 2,50m darf der Fallweg maximal 30cm betragen.Fangvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eingerastete Sperrteile beimFangvorgang nicht selbsttätig zurückrasten können.Bei Entriegelungsantrieben wird eine Fangvorrichtung gefordert, damit ein Handbetriebz.B. während einerTorprüfung möglich ist.Die Kraftbetätigung des Flügels muss selbsttätig unterbunden werden (z.B. durcheinen Schalter).Stand: 12/2011VERBAND TORE


Sicherheitsgetriebe, die den Flügel halten können, selbst wenn tragende GetriebeteilelichtungS c h n e c k^äder) versagen, erfordern keine gesonderte FangvorFangvorrichtungen, die auf die Welle wirkenFederbruchsicherung bei auskuppelbaren Antrieben(Abbildung Fa. Bothe-Hild GmbH)Typen vonFangvorrichtungen%E£^£2£T* wenn der Antnebin derLage * das Hal —Separate, drehzahlauslösende Fangvorrichtung(Abbildung Fa.GfA + MFZ)Antriebe mit integrierter FangvorrichtungAntriebe mit Sicherheitsgetriebe (Getriebeinterne Fangvorrichtung)Selbstbremsender und/oder mit Bremse versehener Antriph «h c«,magllchteittals alleinige Sicherung nur bei T ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^DerTorantneb muss das Torblattgewicht tragen können.SelbstbremsenderAntriebStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>35


Fangvorrichtungen, die direkt auf den Flügel wirkenSchienenfangvorrichtung(Abbildung Fa. Butzbach GmbH)Seilaufhängung mit Sperrklinken bei Schlaffseiloder Seilbruch(Abbildung Fa. Indupart)Sonstige Systeme: Gewichtsausgleich, z.B. Federwelles. Kapitel 4 »Prüfung der Tormechanik (Torflügel und Torrahmen)


Prüfung der Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schließen (BGR / ASR)• Befestigung, Zustand (Beschädigungen, Korrosion, Schweißnähte etc.)Prüfungsumfang' a^aben 6 ^V°" S t ä n d i g k e i t 'Ei"bauseite, Abrollrichtung nach Hersteller-• Bewegliche Teile:Gängigkeit, ungehinderte Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit• Funktionskontrolle nach Herstellerangaben• Falls vorhanden,korrekte Verdrahtung und Funktion von Sicherheitsschalter• Typenschild (Vorhandensein, Lesbarkeit, Kennzeichnungsfrist 08/77)• Bei Fangvorrichtungen: keine Fallversuche!(FV- oder ABE-Nummer an der Fangvorrichtung)G f A - F a n g v o r r i c M u n q : G r P i ^ a > f t ö ^ T « lDrehmoment max.Fangmoment max.TUV-Prüfung BayernAbrollrichtungObenS3S>f*&H• lÖ30f>ÄTiDrehzahl max. • H Q m i nPrümtimmerBonn 860P4-SUVA-Lüiern zugelassen''S —' „. .- iABE-Nr.Ab 1992Hersteller ;MFZ 3n*H»r„*


Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


3 | Torelektrik, Schutzeinrichtungenund Steuerungen füralle TortypenI. Normative VoraussetzungenII.WIE ist zu prüfen?III.WAS ist zu prüfen?IV.Zusammenfassungi f f"1Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 39


III.Torelektrik, Schutzeinrichtungen undSteuerungen für alle Tortypen1. Normative VoraussetzungenVoraussetzungen fürdie PrüfungPrüfgrundlageAktuell: ASR-A 1.7Anforderungen an ToreAktuelle mechanische AnforderungenAktuelle Anforderungen für die Nutzungssicherheit desToresZH 1/494BGR232Anforderungen für alte AnlagenHinweis: Farben kennzeichnen die Normenverweise!2. WIE ist zu prüfen?PrüfungsartSichtprüfungen und Funktionsprüfung (falls sinnvoll)Stand: 12/2011VERBAND TORE


Warnh inweisTödliche Stromunfälle in Deutschland500 i Ii Ii i1111111111111' 1 •"" 11 II 111 II I Ii 11'1926 1933 1940 1947 1954 1961 1968 1975 1982 1989 1996 2003Stromunfälle* bis 1000 VVerteilung auf die elektrotechnischen TätigkeitenInstandsetzen, Beseitigenvon Störungen14,3%Sonstiges0,7%Erweitern, Ändern ;Abbauen55,6%Messen, Prüfen,Störungssuche29,4%Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 41


3. WAS ist zu prüfen?2. Endschalter und Steuergerätea) Betriebsendschaltereinstellung und Funktion • • •b) Notendschaltereinstellung und Funktion • • •c) Zusatzendschaltereinsteilung und Funktion • • •d) Einstellung des Motorschutzschalters • • •e) Elektrische und mechanische Funktion der Befehlsundevtl. Zusatzgeräte • • nf) Schlupftürschalter, elektr. Verriegelung des Antriebs ... • • •g) Notabschalteinrichtung • • •Prüfungsumfang7. Schließkantensicherung o.B. B. n.v.Zustand und Funktion (Reversierung) • • •8. Einhaltung der Betriebskräfte (Kurzmessung)a) Mittelwert von drei Messungen: Nb) Maximale Betriebskraft eingehalten (400N bzw. 1.400N) ja / neinc) Dynamische Zeit eingehalten (0,75s) ja / neind) Statische Zeit eingehalten (5s) und Restkraft < 25N ja / nein9. EinzugssicherungZustand und Funktion • • D13. Abschließbarer Hauptschalter (alternativ: CEE-Stecker)vorhandenja / neinZustand und Funktion • •Auszüge aus dem <strong>BVT</strong>-Prüfprotokoll für Rolltore und RollgitterStand: 12/201142VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


EndschalterDIN 12453 Abschnitt 5.4.3DerTorflügel muss selbsttätig und sicher in seinen Endlagen zum Stillstand kommenund dort verbleiben.Lösungen:• Elektrische Betriebsendschalter + Not-Endschalter• Elektronische Betriebsendschalter + Not-Endschalter• Elektronische Betriebsendschalter mit Sicherheitsfunktion• Betriebsendschalter mit festem Anschlag• Antriebseinheit mit fester WeglängeElektronischerEndschalterElektrischer Endschalter(Nockenendschalter)Prüfung der Funktion und Einstellung der Betriebsendschalter• Das Tor in die entsprechende Endposition fahren und überprüfen, ob die Bewegungsrichtungin der Endlage abgeschaltet wird.• Die ordnungsgemäße Endposition ist festzustellen.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


NotendschalterNotendschalter schalten die Bewegung bei Überschreiten der Betriebsendlage.NotendschalterDie Beschaffenheit derToranlage bestimmt, ob Notendschalternotwendig sind oder nicht.Die Endschalter sind so auszuführen, dass sicher verhindertwird, dass derTorflügel die Führungen verlassen kann und/oder das Tor zum Absturz gebracht wird.Lösung 1:Verwendung von festen Anschlägen oder einer Antriebseinheit mit fester WeglängePrüfung:Position der Anschläge prüfenMechanische Festigkeit prüfen (Sichtprüfung)Zustand überprüfenLösung 2:Elektrischer Endschalter (Nockenendschalter)Prüfung:• Tor im Notbetrieb über den Betriebsendschalter„Auf" fahren (Tor darf die Führungennicht verlassen), Handbedieneinheit entfernen und• Befehl„Ab" geben.Das Tor darf sich nicht bewegen.• Für Notendschalter„Zu" gilt sinngemäß das gleiche Verfahren.Stand: 12/2011VERBAND TORE


Lösung 3:Elektronischer NotendschalterPrüfung:Nicht notwendig, da es sich um ein fehlersicheres Bauteil handelt.* - 1SchutzvorrichtungenMotorschutzJedes elektromotorisch angetriebene Gerät ist gegen Überlastung zu sichern:EN 60335-2-95 (Privat)EN 60335-2-103 (Industrie)j-AntriebsnormenAbsicherung gegen Überlastung kann ein Motorschutzschalter sein oder ein thermischerÜberlastschutz (Thermoschalter im Motor).5-Sf'Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>45


Alle Arten der Absicherung gegen Überlastung sind zulässig, müssen jedoch der entsprechendenApplikation bemessen und zugeordnet werden.Prüfung vonSchutzvorrichtungenPrüfung:Kenndaten mit denen der Anwendung abgleichenEinstellung des Motorschutzschalters mit den Angaben des Antrieb abgleichen.Keine Funktionsprüfung möglichExkurs:ZH1/494/BGR232Notendschalter/ÜberlastschutzZH/BGR (seit 02/1974) verlangt im Falle des Versagens der Begrenzungseinrichtungen,wenn sie also über ihre Endstellungen hinausfahren, dass sie über Notendschalter oderfeste Anschläge in Verbindung mit einer Überlastsicherung verfügen müssen.Stand: 12/201146VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Prüfungen:• Schaltfunktion (Gängigkeit)• Gegenseitige Verriegelung von Auf- und Zu-Tastern.Hierdurch sollen gefährliche Betriebszustände verhindert werden.Prüfung durch gleichzeitiges Betätigen derTaster.• Zustand der Gehäuse (Dichtigkeit etc.)• Zustand der Zuleitungen (Unversehrtheit)©CDjMindestschutzniveau gemäß DIN EN 12453,5.5Art derTorbetätigungArt der NutzungUnterwieseneBedienpersonen(nicht öffentlich)Typ1UnterwieseneBedienpersonen(öffentlich)Typ 2NichtunterwieseneBedienpersonenTyp1MindestschutzniveauTotmann-Steuerung(Steuerung ohne Selbsthaltung)ABNichtzulässigImpuissteuerung mit Sicht zum Tor C oder E C oder ECund Doder EImpulssteuerung ohne Sicht zumTorC oder ECund Doder EC und Doder EAutomatiksteuerungCund Doder EC und Doder ECund Doder EStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 47


TotmannsteuerungDIN EN 12453, Abschnitt 5.5.Unterwiesene Bedienperson:Als unterwiesen können Personen angesehen werden, wenn ihnen der Betreiber iBetätigung des Tores erlaubt und sie in die Nutzung eingewiesen hat.Begrenzte Anzahl von Bedienpersonen:Begrenzt ist eine Gruppe von Personen, wenn sie aus bestimmten Beschäftigten einesBetriebes, bestimmten Mitgliedern einer Familie oder bestimmten Personen, die sicheine Wohneinheit teilen, besteht.tt•tEBesonderheiten derTotmannsteuerungPrüfung:FrEntsprechen die Befehlsgeräte dem benötigten Schutzniveau derToranlage beiTotmannsteuerungen?dderungen aus DIN EN 12453,5.1.1.4Schließgeschwindigkeit muss


Notbefehlseinrichtungenot-Halt-Schalter sind gemäß EN 12453 Abschnitt 5.2.2,auch bei ferngesteuerten Toren nicht mehr vorgeschrieben.Aber: Not-Halt-Schalter waren gemäß Arbeitsstättenverordnungis 08/2004 erforderlich.<strong>BVT</strong> Empfehlung:Wenn das Tor dem technischen Stand 06/2001 entspricht, denfehlenden Not-Halt nicht bemängeln.<strong>BVT</strong>EmpfehlungFalls ein Not-Halt Stellteil vorhanden ist, muss dieses auf Funktiongeprüft werden.Prüfung:Not-Halt betätigenKeine weitere Torbewegung möglich!Prüfung der lUotbefehlseinrichtungenRastfunktion überprüfenGehäuse und ZuleitungenNetztrenneinrichtungDIN EN 12453,5.2.9 NetztrenneinrichtungAlle h hereinführenden Leiter der Energie müssen getrennt werden.<strong>BVT</strong> Empfehlung:Bei Drehstromantrieben 4polig trennen.Zulässig sind sowohl Hauptschalter als auch Steckvorrichtungen.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 49


DIN EN 12453, 5.2.9:Die Trenneinrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtesWiedereinschalten gesichert werden.lPrüfung:Funktion und ZustandNothaltschalterAb 01/1975 gefordert bei der Anwendung von Fernsteuerungen (gut erkennbar undleicht zugänglich), um im Notfall die Flügelbewegung sofort zum Stillstand bringen zukönnen.NetztrenneinrichtungGemäß ZH/BGR (ab 02/1974) müssen Toranlageneinen Hauptschalter besitzen, mit demsie allpolig abgeschaltet werden können. Anstelle eines Hauptschalters ist auch eineSteckverbindung möglich.HandbetätigungeniTore müssen vonHand zu öffnen seinHandbetätigungen sind gemäß DIN EN 12453 nicht grundsätzlichvorgeschrieben.Abschnitt 5.4.2 Gefährdung durch EinschließenHandbetätigung gefordert, wenn das Tor der einzige Ausgangist.-— _ -In Deutschland gemäß ASR Al .7, Abschnitt 5(2) gefordert:Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein.Dazu gehört, dass sie auch von Hand zu öffnen sind, sofern siesich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.tsifsStand: 12/2011iSs50VERBAND TORE<strong>BVT</strong>sis


DIN EN 12453, 5.3.1:Nothand- und Kraftbetrieb müssen gegeneinander verriegelt seinKeine elektrische Torbewegung möglich!Prüfung:Funktionsprüfung: Schalter direkt betätigen und Verriegelung überprüfen.Schlaffseil- und SchlupftürschalterPrüfung:Funktionsprüfung: Schalter direkt betätigen oder per Handbetätigung auslösen.Keine weitere Torbewegung möglich!Stand: 12/2011VERBAND TORE


SchlupftürschalterDIN EN 12453,5.4.1:Der Schlupftürschalter muss bei Betätigung (Tür geöffnet)die Bewegung des Antriebs verhindern.Prüfungen:Prüfung desSchlupftürschaltersBetätigung der entsprechenden SchalterKeine weitere Torbewegung möglich!Die Tür darf sich nicht von alleine öffnen.IN EN 12453,5.4.1:Erhöhte Anforderungen an die Fehlersicherheit des Schalters: Kategorie 2 (Testung)oder zwangsläufig betätigte Schalter.Prüfung:Keine, über die Typ-Prüfung des Tores mit abgedeckt.SchlupftürschalterIn ZH/BGR seit 02/1974 zwecks Verriegelung gegen Kraftbetrieb gefordert.SchlaffseilschalterDas Schlaffwerden der Tragmittel bei Torflügeln mit Seil-oder Kettenaufhängungmuss verhindert werden; Ausnahme: Wenn die Fangvorrichtung direktam Flügel wirkt (Beispiel s. Seite 36).Stand: 12/201152VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Sicherungen von Quetschstellen, Scherstellen, EinzugstellenDIN EN 12453, 5.1.Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Sichern von Quetschicher-und EinzugstellenSicherheitsabstände (5.1.1.1}Durch trennende Schutzeinrichtungen (5.1.1.2}Formgebung z.B. der Flügeloberfläche (5.1.1.3)Verwendung von einer Totmannsteuerung (5.1.1.4)Begrenzung der dynamischen Kräfte (5.1.1.5)Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen{5AA* ]DIN EN 12453, 5.1.1.6to muss gesichert werden (DIN 12453,4.1.1)?Zwischen Haupt- und GegenschließkanteZwischen Schließkanten und Gegenständen,die sich im Schließbereich befindenAn Flügeln, die sich aneinander vorbeibewegenAn Flügeln und Kanten von Öffnungen in Torflügelnund festen Teilen der UmgebungZwischen Durchbrüchen und Öffnungen vonFlügeln, die ihre Größe während der BewegungändernSicherung bis zu einer Höhe von 2,5m!Stand: 12/2011VERBAND TORE


RolltorSektionaltorHauptschließkante""GegenschließkanteHauptschließkanteGegenschließkanteFalttorDrehtorArealschiebetorArealdrehflügeltorE = NebenschüeßkanteE = Neben sch He (Ika nieStand: 12/2011VERBAND TORE


Potentielle Gefahren punkte an einem automatisierten Schiebetor:• Stoß- und Quetschgefahr an der HauptschließkanteBegrenzung der Schließkraft {Schutzniveau C) und - falls erforderlich -Lichtschranke {Schutzniveau D)• Stoß- und Quetschgefahr an der hinteren SchließkanteWenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss die hintereSchließkante wie eine Hauptschließkante behandelt werden.• Schergefahr zwischen Schiebeflügel und festen Teilen bei deröffnungs- undSchließbewegungNach 5.1.1.5.3 (DIN EN 12453):Begrenzung der Kräfte (< 400N dynamisch) und abgerundete Kanten oderSicherheitsabstände von > 25mm zwischen den vorbeigehenden Kanten.• Einzugsstellen (Zeichnung Punkt D und F)Sicherheitsabstände einhalten oderSchutzeinrichtungen.Potentielle Gefahren punkte an einem automatisierten Drehflügeltor:• Stoß- und Quetschgefahr an der HauptschließkanteBegrenzung der Schließkraft (Schutzniveau C) und - falls erforderlich -Lichtschranke (Schutzniveau D)• Stoß- und Quetschgefahr im ÖffnungsbereichWenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss die hintereSchließkante wie eine Hauptschließkante behandelt werden.• Quetschgefahr an Nebenschließkanten (Zeichnung Punkt D)Sicherheitsabstände einhalten oderSchutzeinrichtungen.• Einzugsstelle am Antrieb (Zeichnung Punkt F)Bei Oberflurantrieben muss der Abstand zwischen dem Torflügel und demAntrieb > 25 mm sein.• Stoßgefahr im Öffnungs- und Schließbereich (B+C)Begrenzung der Schließkraft (Schutzniveau C) und - falls erforderlich -Lichtschranke (Schutzniveau D)Licht schrank oOlÖ'oPrüfkörper lurAnweaenheits-«kennung700 /" 'II-7°LichtschrankeLichtschrankeStand: 12/2011VERBAND TORE


DIN EN 12453, 5.5Es wird festgelegt welche Absicherungen bei welchemBetrieb der Anlage getroffen werden müssen.• Schutzniveau A-EAbhängig vom Bediener und vom StandortSchutzniveaus nach DIN EN 12453Schutzniveau Art derTorbetätigungArt der NutzungUnterwieseneBedienpersonen(nicht öffentlich)TyplUnterwieseneBedienpersonen(öffentlich)Typ 2NichtunterwieseneBedienpersonenTyplTotmann-Steuerung(Steuerung ohne Selbsthaltung)ABNichtzulässigImpulssteuerung mit Sicht zum Tor C oder E C oder ECund Doder EImpulssteuerung ohne Sicht zum TorC oderECundDoder ECund Doder EAutomatiksteuerungCund DoderEC und DoderECundDoder EC: Begrenzung von Kräften nach Anhang A, entweder durchKraftbegrenzungseinrichtungen nach 5.1.1.5z.B. Abschaltung über Motorstrom o.ä.oder durchSchutzeinrichtungen nach 5.1.1.6z.B. Schaltleiste o.ä.Stand: 12/201156VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


D: Eine Einrichtung zur Erkennung der Anwesenheiteiner Person oder eines Gegenstandes, die/der sich aufdem Fußboden auf einer Seite des Tores befindet.D-EinrichtungDie D-Einrichtung muss nicht notwendigerweise dieAnforderungen von DIN EN 12453,5.1.1.6 erfüllen.In diesem Fall müssen regelmäßige Prüfungen der^-Einrichtung im Abstand von höchstens sechs Monatenin der Wartungsanleitung derTore festgelegt werden.Z.B. Lichtschranke:Einbauhöhe max. 30 cm gemäß Prüfkörper AEinrichtung zur Erkennung der Anwesenheit, die so beschaffen ist,


tr-Typen vonSchaltleisten


Optoelektronische SchaltleisteFa. VitectorBerührungslos wirkende Schutzeinrichtungz.B. voreilende Lichtschranke, LichtgitterFa. CedesSchaltleistenSichtprüfung:. Signalgeber (Gummiprofil) Prüfung vonAllgemeiner ZustandSchaltleistenDichtigkeit bzw. Unversehrtheit• Signalübertragung (z.B. Spiralkabel)Allgemeiner ZustandBeschädigungenZugentlastungScheuerstellen• Signalauswertung (Torsteuerung oder externer Schaltleistenauswertung)Sicherheitskategorie auf dem TypenschildDurch die Typ-Prüfung mit abgedecktStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 59


Fa. ASOFunktionsprüfung:• Betätigung der Schaltleiste während der„gefährlichen Torbewegung".• Signalauswertung der Schaltleiste sollte entsprechend sensitiv auf eine Betätigungreagieren. Das Tor muss umgehend stoppen.Tore die nach 1. Juni 2001 errichtet wurden, müssen zwingend reversieren.Ohne Reversierung: Mangel (siehe Kraftmessung)• Betätigung muss an mehreren Stellen des Signalgebers durchgeführt werden,um eventuell unsensitive Zonen zu erkennen• KraftmessungExkurs: Kraftbegrenzung (DIN EN 12453, 5.1.1.5}F d = max. Kraft in Td1400NF r = max. Kraft in nach TdT d = dynamisches Intervall = 0,75s400NF d = 400N für vertikal schließendeTore und horizontal schließendeTore in Öffnungsweiten von50mm-500mm150N -J25N 4F d = 1.400N für horizontal schließendeTorein Öffnungsweiten >500mm2Stand: 12/2011VERBAND TORE


Folgerungen aus der Kraftkurve:Das Tor muss reversieren, um die Kraft nach 5 Sekunden abgebaut zu haben(Ausnahme: sehr leichte Folientore)Gurnmiprofil darf nicht,plattgedrückt' werden, da der Nachlaufweg benötigtwirdDynamische Kraft und Zeit nur mit geeigneter Messtechnik zu bewerten.ASR A1.7 Abschnitt 10.2 (2)„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darfnur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit derSchutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. denzeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können."Schaltleisten - Kraftüberwachung<strong>BVT</strong> Empfehlung für die Anforderungnach ASR Al .7 Abschnitt 10.2: Verkürzter Test mitKraftmesskeuleMessung -VorgehensweiseMessung bei einer Öffnungsweite und ander Position mit dem höchsten Gefährdungspotential(laut Norm 27 Messungen).Bewertung des Messergebnisses nach Norm,wobei die so genannten Schwellenwertestrikt einzuhalten sind.Messpunkte für den Test nach ASR Al .7.*); jeweils drei Messungen• Vertikal bewegtes Tor (Rolltor, Sektionaltor...)Öffnungsweite/Höhe 300 mmTormitte und jeweils 200mm Abstand von der Zarge• Schiebetor/DrehflügeltorÖffnungsweite 300 mmMesshöhe Mitte des Tores (max. 1,25m) und ± 100mm• FalttoreÖffnungsweite 300 mmMesshöhe Mitte des Tores (max. 1,25m) und ± 100mm*) Falls vom Hersteller nicht bereits vorgegeben. Siehe auch <strong>BVT</strong>-Merkblatt„Betriebskräftemessungund Bestandsschutz" im Kapitel VII.„Anlagen".Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 61


Öffnungsweite immer 300 mm, daher nureine Messunterstützung (Kraftmessarm) notwendigBewertung der Messergebnisse• Abweichungen von den Normwerten nach oben trotz schwieriger Messumgebung(Witterung) nicht zulässig, obwohl die Normwerte nur für ideale Messumgebungausgelegt sind (Untergrund, Temperatur etc.)• Selbst geringfügige Überschreitung ist ein Mangel!• Ausweitung der Prüfprotokolle erfolgt zeitnah.DynamischeKraft400NDynamische ZeitStatische (Rest-)KraftStatische Zeit< 0,75s > 0,75s25N5sMangelVereinfachtes KraftmessgerätAnzeige von Messwerten und PunktenBeispiel:(1)4•7•5•Messwert: 475N (oder 1475N)1ster Punkt:Fehler bei dynamischer Zeit2ter Punkt:Fehler bei statischer Kraft3ter Punkt:FürTüren reserviertStand: 12/2011VERBAND TORE


Quetsch- und SchersteifenSeit 01/1975 müssen die Gefahrstellen abgesichert werden.Weitere Einzelheiten {Höhenbereiche, Begrenzung der Betriebskräfte) werden nichterwähnt.Ausnahme:Totmannbetrieb.Exkurs:ZH1/494/BGR232Seit 02/1977 Höhenbegrenzung (Absicherung bis 2.50 m) und Begrenzung der Betriebskraftauf statische 150 N.Seit 10/1984 einfache Einfehlersicherheit oder Testung.Regelung für neue Tore erst ab 10/1985.TYP D: LichtschrankenPrüfung:Betätigung der Lichtschranke während der„gefährlichen Torbewegung".Das Tor muss umgehend stoppen; eine Reversierung kann eingeleitet werden.Prüfung vonLichtschrankenAusrichtung überprüfen.Einbauposition überprüfen(Prüfkörper Afür vertikal schließende Tore:für horizontal schließende Tore:- Höhe: max. 30cm- Abstand zum Tor max. 20cm- Höhe: max. 60cm- Abstand zum Tor max. 20cm).Hinweis aus BGI861-1 für vertikal schließende Tore:Zur Sicherstellung des Sachschutzes (Erkennung von Fahrzeugen) ist einezusätzliche Lichtschranke in ca. 60 cm Höhe empfehlenswert.ILichtschrankenEinsatz von Lichtschranken ohne bestimmte AnforderungenExkurs:ZH1/494/BGR232Stand: 12/2011VERBAND TORE


EinzugssicherungDIN EN 12453,5.1.2 Anheben von Personenglatter FlügeloderAntrieb kann Person nicht anheben(20 kg, 40 kg im nicht öffentlichen Bereich)oderTotmannsteuerungoderStillsetzen derTorbewegung durch schaltende Schutzeinrichtungen, bevor eine mitfahrendePerson die Gefahrenstellen erreichen.Einzugssicherung RollgitterDa Rollgittertore das Festhalten und Mitfahren von Personen ermöglichen,sind in jedem Fall die Gefahrenstellen 1 +2 abzusichern.Das Anbringen einer Einzugsicherung an der Gefahrenstelle 3 (UnterkanteDecke) wird notwendig, wenn das Maß zwischen OberkanteFertigfußboden und Unterkante Decke kleiner als 2,50m ist undeine geeignete Abdeckung der Wickelrolle nicht vorhanden ist.Position fürEinzugssicherungEinzugssicherung RolltorEine Absicherung der Gefahrenstelle 1 +2 ist erforderlich, wenn einFesthalten und Mitfahren von Personen am Torblatt denkbar istoder die Höhe der Gefahrenstelle kleiner als 2,50m ist.Das Anbringen einer Einzugsicherung an der Gefahrenstelle 3 (UnterkanteDecke) wird notwendig, wenn das Maß zwischen OberkanteFertigfußboden und Unterkante Decke kleiner als 2,50m ist undeine geeignete Abdeckung der Wickelrolle nicht vorhanden ist.'V///////Stand: 12/2011VERBAND TORE


Einzugssicherung SektionaltorEine Absicherung der Gefahrenstelle 1 ist erforderlich, wenn einFesthalten und Mitfahren von Personen am bewegenden Torsegmentdenkbar ist oder die Höhe der Gefahrenstelle kleiner als2,50m ist.PositionEinzugssicherungWenn sich auf derTorinnenseite ebenfalls eine Gefahrenstelle 2befindet, muss diese abgesichert werden, sofern sie niedriger als2,50m oder ein Mitfahren möglich ist.'////////EN 12978: Anforderungen nach DIN EN 61496-1 und -2an Typ Ii LichtschrankenBegrenzter Abstrahlwinkel (< 5° bei 3m Abstand);Umspiegelungen sollen vermieden werdenSystem muss nach Kat. 2 DIN EN 954-1 ausgelegt sein. Bei Toren darf die Prüfungin einer der Endlagen durchgeführt werdenHohe Fremdlichtsicherheit, Beeinflussung durch Störlichtquellen muss vermieden werdenPrüfung: Funktion und Zustand• Am Besten mit Prüfkörper testen• Ausrichtung kontrollierenPrüfung derSicherungen• Umspiegelungen dürfen nicht möglich sein• Prüfung nach Angaben in Bedienungsanleitung oder auf TypenschildPosition der Einzugssicherung:Bei Gefahren durch Anheben:Auszug aus der DIN EN 12445, Abschnitt 7.4Prüfstück A: Maße 700mm x 300mm x 200mm muss vor Erreichen der Gefahrenstelleerkannt werden.Stand: 12/2011VERBAND TORE


Gefahren durch Quetsch-, Scher- und Einzugstellen müssen berücksichtigt werden.Empfehlung des <strong>BVT</strong> Einzugssicherung - Schnelltest:Tor öffnen lassen. Kommt der Schwamm in den Bereich derEinzugslichtschranke, muss das Tor stehen bleiben.Wiederholen Sie den Test an mehreren Stellen und ebenfallsan der Außenseite des Tores.Exkurs:1/494/BGR232Einzugstellen• Ab 04/1989 Schutz gefordert ohne Einfehlersicherheit. Im öffentlichen Bereichüber die Höhe von 2,50 m hinaus zu sichern.• Ab Mitte 1997 empfiehlt der Fachausschuss für Bauliche Einrichtungen:- einfehlersichere Einrichtungen,- Einsatz von Lichtschranken bzw. Schaltleisten anstelle von Schaltseilen.• Ab 01/1998 empfiehlt der Fachausschuss einen maximalen Abstand der Sicherungseinrichtungam Sturz von 5 cm vom Rollgitterpanzer.Stand: 12/201166VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


4. ZusammenfassungVorsicht bei allen Arbeiten am Antrieb und der Steuerung;Risiko für den Prüfer durch elektrischen Schlag!Besondere Sorgfalt bei Prüfung der Sicherheitseinrichtungen,da hier folgenschwere Unfälle geschehen können!Haftungsrisiko des Prüfungsunternehmens beachten!Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 67


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4 I Prüfung der TormechanikI. Prüfung des Gewichtsausgleichs beiSektionaltorenPrüfung der Welle, Andruckweileund Lagerung bei Rolltoren undRollgitternPrüfung der Roll-, Sektional-, Schiebetorflügel und deren FührungenStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 69


IV.Prüfung der Tormechanik1. Gewichtsausgleich bei Sektionaltoren® WellenkupplungAnforderungen für PrüfungPrüfungsanforderungen. Arbeitsstättenregel ASR A1.7„Türen und Tore" (11/2009)• BGR 232 (frühere ZH 1/494) „Richtlinien für kraft betätigte Fenster, Türen undTore" (verschiedene Ausgeben, zuletzt 01/2005)• DIN EN 12604 (Tore - Mechanische Aspekte, Anforderungen)• DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen)Welle und LagerungDie Welle eines Sektionaltores wird in der Regel nicht auf Durchbiegung beansprucht,Flügelgewichtskraft ist nur an den Seiltrommellagern (direkt an den außenliegendenKrafteinwirkungWellenlagern) wirksam. Lediglich das Eigengewicht der Welle inkl. Federaggregat belasaufdie Welle t e t die Welle auf Durchbiegung. Im Einzelfall können Kräfte des Kettenzugs hinzukommen(nicht bei Kettenbox).


Konsolen/Befestigung* Sichtprüfung auf ordnungsgemäße Befestigungzum Baukörper• Sichtprüfung auf Korrosion, Beschädigung, FluchtungWellenkupplung• Prüfung der SchraubenverbindungenPrüfungsartenund -Inhalte beiKonsolen/Befestigungund Wellenkupplung• Sichtprüfung auf Korrosion, Bruch oder Risse, richtigen SitzSicherung gegen axiales Verschiebender KupplungFixierung der PassfedernSeiltrommeln• Müssen gerillt sein, Rillenradius min. 0,52 x Seil 0 .-* min• Müssen eine Bordscheibe haben, Höhe min. 2 x Seil 0rAnforderungenan Seiltrommeln• Das Seil darf bei Schlaffseil nicht von derTrommelablaufen können.- 11000-11001- 11014- 11002- 11003 W i P J-11103- 11019STANDARD LIFT, INDUSTRIALA H + 235 mmB 737 mmC A-B (mm)D H + 650 mmF1 38 mmF2 F1 +(H/83)mmOH 420 mmStand: 12/2011VERBAND TORE


VERTTCAL LIFT, IH0U3TRIAIA (!xH).-J50mmE FZ.53mmFl 3» mmF2 Fr .(Li/a3)mmF3 F2»lL2/33)mmLI H - 500 mmHI-LIFT, 1NDUSTRIALH + HL737 mmA-B (mm)(H - HL)+ 650 mm38 mmFl + ( H / 83 ) mmHL + 250 mmPrüfung derSeiltrommelnPrüfung auf festen Sitz, Trommel undPassfedern müssen gegen Verschiebengesichert sein.Prüfen des lotrechten Seileinlaufs (sonstSchrägzug) bei geöffnetem Tor.Prüfung auf (Haar-) Risse / Bruch, Korrosion.Prüfung der Rillenausbildung auf Verschmutzungsowie etwaige Ablenkungdes Seileinlaufs aus der Rillenebene.Beispiel verschmutzte TrommelArten derSeilbesfestigungSeilbefestigung an derTrommelMögliche Seilbefestigungen:• Einhängen eines Normverpressungsendnippels,• Durchführung des Seils durch eine parallel zur Welle geführte Bohrung mitVerklemmen des Seils mit einem Keil längst der Bohrung oder Druckschraubenquer zur Bohrung jeweils 90° Umlenkung des SeilsStand: 12/201172VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Befestigung muss zugentlastet sein.Mindestens 2 Sicherheitswicklungen bei geschlossenem Tor.alternativ: Nachweis, dass gewählte Seilbefestigung 90% der Seilbruchfestigkeitdes Seiles aufweist.Seilbefestigung am Torblatt• über Ösen mit Kauschen (Mindestradius)• verstellbar über SchaukelhakenKausche soll Mindestradiusgewährleisten; das um die Kauscheherumgeführte Seilendeist mit Seil über Keilschloss,Presshülse oder schraubbarenSeilklemmen (selten) zu sichern.Arten derSeilbesfestigungSeileSeile unterliegen einem natürlichen Verschleiß und müssen geprüft und ggf.getauscht werden.Anforderungen anund Beschaffenheitvon SeilenDie Nutzungsdauer oder Aufliegezeit von Drahtseilen wird wesentlich von denBiegungen des Seils beim Wickeln auf die Trommel beeinflusst, weil das Seil beidieser Gelegenheit an der oberen Seite gedehnt und an der unteren gestauchtwird.Das Verhältnis zwischen Drahtseildurchmesser und Trommel- bzw. Umlenkrollendurchmesserist von Wichtigkeit.- Vorschrift: Seil-0 x 20 = min.Trommel-0Bei konischen Seiltrommeln ist der jeweils kleinste Durchmesser zugrunde zulegen.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 73


1• Korrosionserscheinungen weisen auf eineSchwächung der Seilbruchkraft hin. Besondersgefährlich ist es, wenn Wasser in das Innere eindringt,weil es durch die Kapillarwirkung weiterzum Seilinneren (Fasereinlage) gezogen wird,dort nicht verdunsten kann und schädigendwirkt.• Dagegen wird in der Regel bei der Seilherstellungeine Innenschmierung aufgebracht, sonstgeringere Nutzungsdauer.• Wegen der Überprüfung auf Drahtbrüche dürfenkeine ummantelten Tragseile eingesetzt werden.• Der Seilverschleiß, der zum Tausch führt (Ablegereife), muss rechtzeitig erkanntwerden.• „Lappen-Test" auf gesamter Seillänge durchführen.• Seiloberfläche auf Abrieb oder Verformung prüfen.• Seil aufbleibende Deformationen (Knicke) prüfen.• Gqf. Seildurchmesser prüfen (min. 0,85 x 0 . ,).^ "'nominal'• Bei„Fleischhaken", Abrieb, Verformung oder Rost:beide Seile umgehend austauschen bzw. Austausch empfehlen!Seilwechsel• Richtigen Seildurchmesser verwenden!- siehe Prüfbuch (Datenblatt)• Sicherheitsfaktor 6 (minimale Bruchfestigkeit: statische Last = 6).Berechnungsgrundlage ist dabei die "Betriebskraft des Seiles", also bei 2 Seilenauch nur das halbe Torblattgewicht zzgl. Reibung!• Prüfen, ob Rillen in Seiltrommel zum Durchmesser des Seils passen.Nach Auflegen darauf achten, dass Seile richtig einscheren und ordnungsgemäßwickeln.• Neueinstellung der Endschalter und evtl. auch der Seilbruchsicherungen undSchlaffseilschalterStand: 12/2011VERBAND TORE


FederbruchsicherungDie elektrischen Antriebe sind weder mit einer Abrollsicherung ausgestattet, noch sindsie imstande, das komplette Flügelgewicht zu bewegen oder zu halten.Bei Entfall des Gewichtsausgleichs gehen vom Betrieb des Tores unter UmständenGefahren aus.Verschiedene Möglichkeiten:Erfordernis einerFederbruchsicherung• Antrieb ist im Stande, das Flügelgewicht zu halten und das Tor sicher zu schließen,nicht aber zu öffnen.Antrieb ist mit derTorwelle kraftschlüssig und unlösbar verbunden.- keine Federbruchsicherung erforderlich.Antrieb ist - z.B. aufgrund falscher Dimensionierungoder starkem Verschleiß - nicht imstande,das Flügelgewicht zu halten und/oder das Torsicher zu schließen, und es ist keine Fangvorrichtungmontiert oderAntrieb ist für Handbetätigung entkuppelbar, ebenfalls ohne Fangvorrichtung- Federbruchsicherung zwingend erforderlich.Bei Bruch einer oder mehrerer Federn blockiert die Federbruchsicherungdie Torwelle und stoppt den Flügel undhält das nunmehr nicht mehr gewichtsausgeglichene Tor.Um zu verhindern, dass der Antrieb (in der Schließbewegung)weitere Kräfte auf die Federbruchsicherung ausübt,muss diese mit einem Trennschalter ausgestattet sein, derden Steuerstrom des Antriebs sicher unterbricht.Das Tor kann nun weder elektrisch noch manuell betätigt werden.Funktionsprüfung nach Angaben des Herstellers.Schlaffseilbildung/-vermeidungZwei Möglichkeiten der Entstehung von Schlaffseil:Entstehung undVermeidung vonSchlaffseilbildungABei normal-umgelenkten Sektionaltoren zu Beginn der Schließbewegung,wenn der in der Waagerechten abgestellte Torflügel eine träge Masse bildet,die für die Einleitung des Schließvorgangs etwas längere Beschleunigungszeitenbenötigt als der Antrieb an der Querwelle.Hierbei kann es passieren, dass der Antrieb beim Start kurze Zeit leer läuft,dadurch Seil freigibt und Schlaffseil entsteht, bevor die träge Masse des Flügelsdie Schließbewegung beginnt.Stand: 12/201176VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


BSchlaffseil entsteht bei Stillstand des Flügels und weiter abwickelnder Welle.Ein Stillstand des Flügels ist möglich, wenn sich derTorflügel während derSchließbewegung in einer beschädigten Führung verklemmt oder wenn einGegenstand die Flügelbewegung hemmt und die Schließkantensicherungden Gegenstand nicht erfasst und nicht anspricht (Besenstiel in der Führungsschiene).Dieser Fall kann sowohl bei Sektionaltoren mit und ohne Umlenkung als auchbei normalen Hubtoren vorkommen.Mögliche Schlaffseilsicherung:• Teleskopfeder (nur bei A, zusätzliche Maßnahme erforderlich)• Schlaffseilschalter (Rollenhebelschalter) (A+B) Schlaffseil Sicherung• Schlaffseilschalter am Bodenbeschlag (A+B)• Seilbruchsicherung mit Schalter (A+B)• Endlos-Seilführung (A+B)Anzahl der Schlaffseilschalter:Unter bestimmten Umständen können Tore miteinem Schlaffseilschalter abgesichert werden:• Torbreite: < 3,50 m.• Ausreichend biegesteife Ausführung des Tores.• Verhinderung des Seilabspringens von der nicht abgesicherten Seiltrommel.• Überprüfung des Detektionsvermögens des einzelnen Schalters durch denHersteller.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 77


SeilbruchsicherungSicherung beiSeilbruchWird für ein gewichtsausgeglichenes Sektionaltor nicht gefordert, da davonausgegangen wird, dass sich dasTorblatt in den Führungen verkantet, wennein Seil reißt.Das zweite Seil trägt das Torgewicht.Wurden Schlaffseilschalter oder Seilbruchsicherungen mit elektrischer Abschaltungeingesetzt, bleibt der Antrieb nun stehen, das Tor kann ggf. nochmanuell bewegt werden (je nach Ausführung der Seilbruchsicherung}.


Sicherung gegen axiales Verschiebender Welle prüfenSichere Arretierung verstellbarerWellenzapfen (Schrauben-Stellringnachziehen, Schweißnaht prüfen)Prüfung aufVerschiebung undArretierbarkeit vonWelle undWellenzapfenSichere Arretierung der Stellringe beiglatten WellenzapfenEintauchtiefe des Wellenzapfens insLager prüfenPrüfung der Wellenlagerung• Befestigung der Lagerkonsolen mit demBauwerkBefestigung mitBauwerk prüfen- Schwerlastdübel, Stahlbolzen (Sichtprüfung,Nachziehen)- Schweißnähte (Sichtprüfung)• Zustand der Konsole/Schweißnähte prüfen(Sichtprüfung)• Bei Guss-Lagern:Sichtprüfung des Lagergehäuses auf RisseSichtprüfung beiGuss-LagernBei Schallentkoppelung:Prüfung, ob Schwingmetallpuffer ausschließlich auf Druck belastet werdenPrüfung Andruckwelle/Anrollsystem• LeichtgängigkeitderLagerungStabilität der Lagerung(wie Wickelwelle)Sicherheit gegenHerausfallen (Anrollkonsole)•ST77TSVA1Leichtgängigkeit,Stabilität undSicherungGleitflächen am SturzStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 79


Prüfung einerTorsionsfederwelle• Lagerung derTorsionswelie.• Federspannung prüfen.• Erhaltungszustand (wie Wickelwelle).• Bei entkuppelbarem Antrieb:- Tor schließen.- Gegen Bewegung sichern (Zwingen).Prüfung beientkuppeltem undnicht entkuppeltem,indirekten Antrieb- Antrieb vorsichtig entkuppeln.- Zwingen lösen und Tor per Hand bewegen.- Tor muss in jeder Position anhalten.• Bei nicht entkuppelbarem, indirekten Antrieb (Kette nvorge lege):- Tor schließen.- Kette vorsichtig entspannen.Prüfung vonLagerung, Spannungund Zustand- Kettenspannung in Last- und Leertrum muss gleich sein.- Tor per Kurbel in verschiedene Positionen bewegen.Test wiederholen.Prüfung der Blattfederwelle• Lagerung des Tragerohrs.• Federspannung prüfen.• Erhaltungszustand(wie Wickelwelle).*mmStand: 12/201130VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


3. Prüfung derTorflügelPrüfung einer Rolltor-/Rollgitter-Anlage• Schlupftür/schwenkbares Seitenteil(sofern vorhanden)- Befestigung zum Baukörper (Sichtprüfung)- Wenn bei geöffnetem Gehflügeldie Torfunktion eingeschränkt ist,Schalter auf Funktion prüfen.Unterkonstruktion (Sichtprüfung)- Befestigung der Lagerplatten zum Baukörper- Befestigung der Laufschienen zum BaukörperPrüfung der RoMtor /Rollgitter-Behangs• Befestigung an der WickelwellePrüfung vonSchlupftür oderschwenkbaremSeitenteil, derUnterkonstruktionund Wickelwelle- Alle Anschlussbänder vorhanden.- Sichtprüfung auf Deformation- Schrauben in der Welle prüfen.- Wenn der Hersteller den Nachweis erbrachthat, dass die gewählte Aufhängung die gleicheZugfestigkeit wie ein durchgehenderTorbehanghat bzw. Sicherheitsfaktor 6 aufweist, sind auchabweichende Konstruktionen zulässig.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


Prüfung der Führungsschienen• Zustand, Befestigung (Sichtprüfung)- Zustand des Einlauftrichters (ggf. Rollen)- Deformationen, möglichesVerhaken des Torbehanges(Funktionsprüfung)Deformation nach SturmhakeneingriffZustand der BefestigungSchmierung/GleitflächenPrüfung des Rolltorpanzers• Sichtfenster (sofern vorhanden)Prüfung derFührungsschienen,des Rolltorpanzersund Rollgitterbehangs- Fehlende Scheiben- Zerbrochene scharfkantige Verglasungen entfernen.• Zustand und Verschleiß (Sichtprüfung)- Deformationen, Zustand der Scharnierung- Seitlicher Versatz der Stäbe (falls Arretierungen fehlerhaft)• Seitliche Arretierung- Fehlende Endstücke- lose Nieten- abgebrochene SturmankerPrüfung der Rollgitterbehangs• Zustand und Verschleiß (Sichtprüfung)- Deformationen, Zustand der Verbindungsteile- Seitlicher Versatz der Stäbe (falls Arretierungen fehlerhaft)- Fehlende Verbindungsteile ersetzenStand: 12/2011VERBAND TORE


Prüfung des Abschlussprofils• Zustand des Abschlussprofils- Deformationen- Zustand der BefestigungLTLTPrüfung desAbschlussprofils- Funktionalitätder Schaltleiste !H3Prüfung des Sektionaltorflügels• Zustand, (Sichtprüfung)- Deformationen, welche das Scharnieren beeinträchtigen vermerken.Fluchtung der Paneele• Scharniere / Paneelverbindungen prüfen- Fehlende Mittelscharniere vermerken, Schrauben nachziehen.• Scharnierrollenhalter- Abstand zum Paneel prüfen (Tor geschlossen).- Befestigung der Scharnierrollenhalterfestziehen.- Axiales Spiel der Laufrollenachsen, ggf. fetten.• Windversteifungen {falls vorhanden)- Sichtprüfung des Zustandes, Befestigung und VollständigkeitPrüfung desallgemeinen Zustands,der Scharniere,Scharnierrollenhalter,Windversteifungen,Sichtfenster und derTorverriegelung• Sichtfenster (sofern vorhanden)- Zustand und Befestigung der Verglasungen prüfen.• Torverriegelung (falls vorhanden)- Elektrische Verriegelung des Antriebs prüfen.- Gängigkeit des Riegels prüfen.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 83


Schlupftüren (soweit vorhanden)- Sicht- und Funktionsprüfung der mechanischenVerriegelung.- Elektrische Verriegelung des Antriebs prüfen.FingerklemmschutzIn der ZH/BGR nicht vorgesehen.Erst mit der 4. Änderung (04/1989) kamen Klinken, Griffe und Mulden in die Prüfung,die mit festen oder beweglichen Teilen der Umgebung keine Quetsch- und Scherstellenbilden dürfen.In derTornorm DIN EN 12604 erwähnt, deshalb gilt dies jetzt auch für die ASR A1.7.Seit 11 /2000 an Toren (insbesondere Sektionaltore mit Spaltenbildung zwischen denPaneelen oder Rolltore mit Spalten an den seitlichen Führungen) zwingend vorgesehen.Prüfung desFingerklemmschutzesund der LaufschienenMechanische SchutzmaßnahmenMöglichkeiten des Fingerklemmschutzes durch z. B.:flexible Führung (a)Gestaltung des Torflügels (b)Schließung der Öffnung (c) mitgummi-elastischem Material (c)1Sicherheitsabstand (d)I« 57///Al#tH\\1b)d)Prüfung derSektionaltor-Führungsschienen• Zustand, Befestigung (Sichtprüfung)- Parallelität der Führungen auch im horizontalen Verfahrbereich prüfen.- Deformationen, mögliches Verhaken des Torbehanges (Funktionsprüfung}.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


- Zustand der Schienenbefestigung, Deckenabhängung.- Schmierung/Gleitflächen (ggf. nachfetten).Seitlicher Eingreifschutz; seit 2001 vorgeschrieben, verschiedene Lösungen:- Geschlossene Verkleidung der Laufschienen im Eingriffsbereich.- Gleitschuhe um die Rollen zwecks Abweisung von Fingern.- Durch geeignete Formgebung Ausschluss der Gefährdung.Freitragende Schiebetore/DrehflügeltorePrüfungen (Überblick)Überblick derPrüfungen bei freitragendenSchiebe- undDrehflügeltorenPrüftätigkeiten Schiebetorflügel• Stromversorgung zur Anlage unterbrechen, dann Antrieb nach Herstelleranweisungentriegeln.Stromversorgung- Ggf. elektrische Verriegelung des Antriebs prüfen.• Tor von Hand schieben und auf Leichtgängigkeit prüfen (Achtung: BeschleunigteMasse muss auch von Hand gebremst werden können!).LeichtgängigkeitStand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 85


Prüfung aufVerzug undDurchhangStützrolle und GleitelementeprüfenTorflügel auf Verzug prüfen (Sichtprüfung) (Hinweis: Große Tore können sichbei starker einseitiger Sonneneinstrahlung verziehen!)Durchhang des Tores kurz vor Erreichen der Endposition prüfen.Stützrolle muss in die Auflaufkufe einrollen, nicht von ihr gerammt werden.Zustand der Rolle/Gleitelemente prüfen. Ggf. nachfettenSchraubenbei ZugstrebekontrollierenBei Toren mit einstellbarer Zugstrebe (über Spannschloss oder verschraubteStahlplatten) Schrauben auf festen Sitz kontrollieren.Bei erkennbar nachlassender Spannung (Durchhängen)nachspannen.Vertikale Führung prüfen (senkrechter Stand).Spannung undFührung prüfenEinfahrt am Pfosten/in Einlaufgabel prüfen.Obere Führungsrollen auf Leichtgängigkeit, Zustand und Spiel prüfen.Bewegliche Teile fetten.Gleitflächen mit geeignetem Mittel fetten.EinfettenStand: 12/2011VERBAND TORE


Kontrolle der Rollenböcke- Fluchtung der Rollen- Höhenverstellung- Kugellager Sichtprüfung- Laufrad Verschleiß/Spiel (Profilendkappenentfernen!)Prüfung vonFluchtung undHöhenverstellung,Verschleiß und Spielsowie Bodenhefestigung- Stellschrauben/Bodenbefestigungsschrauben auf festen Sitz prüfen (Sichtprüfung)Sichtprüfung Torfüllung- Schweißnähte- Rostbildung- Kugellager Sichtprüfung- Laufrad Verschleiß/Spiel (Profilendkappen entfernen!)- Stellschrauben/Bodenbefestigungsschrauben auf festen Sitz prüfen (Sichtprüfung)Prüfung derSchweißnähte,Kugellager undBodenbefestigungsowie auf aufRostbildung, Verschleißund SpielPrüfung DrehflügeltoreMechanische Schutzmaßnahmen:• Möglichkeiten der Sicherung an Drehflügeltorendurch z.B.: a)s4t ^ 1- Sicherheitsabstand zwischen einem waagerechtenHandgriff und dem Torrahmen (a)rSicherung vonDrehflügeltoren- zwischen einem senkrechten Handgriff unddem Torrahmen (b).\•—• *N-100/L3Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 87


Möglichkeiten der mechanischen Absicherung von Nebenschließkanten anDrehflügeltoren durch z.B.:Sicherung vonDrehflügeltorenVerformbare Dichtungen oder Schutzprofileanden Nebenschließkanten, dieentweder bei Messung im komprimiertenZustand bei einer statischen Kraft von max.150 N an einem Prüfkörper mit 80 mmDurchmesser einen Sicherheitsabstand von25 mm ermöglicht (mittleres Bild).Reduktion des Spaltmaßes an derNebenschließkante auf < 4.Stand: 12/2011VERBAND TORE


V. StichwortverzeichnisAAbschlussprofil 83Abstrahlwinkel 65Andruckweile 69, 79Arbeitsstättenregel 7,18,70Arealdrehflügeltor 54,85,86,87,88Arealschiebetor 54, 85,86,87,88ASR Al .7 7,10,11,13,18, 23, 29, 50, 61, 70, 84Automatiksteuerung 47, 56, 57ßBauproduktenrichtlinie 15Bauregelliste 16,20Befehlsgeräte 46,48Bestandsschutz 9,20, 21,61,94,95,96,97Betriebsendschalter 43,44Betriebskräfte 10,13, 17, 20,61,63, 74BGR 232 11,18, 30, 33, 34, 40, 46,48, 50, 52, 63, 66, 70Blattfederwelle 80CCE-Kennzeichnung 15,16,20CE-Zeichen 17,22DDIN EN 12453 11,16,18, 30, 31, 47, 48,49, 50, 51, 52, 53, 56, 57, 60, 64, 70DIN EN 12604 11, 16,18, 30, 31, 33, 34, 51, 70, 84DIN EN 13241-1 11,16,18,20Doppelter Antrieb 31Druckwellenschalter 58EEinfehlersicherheit 57, 63, 66Eingreifschutz 85Einzugssicherung 64,65,66Einzugstellen 53,66Elektrische Schaltieäste 58,59,60,61EMV-Richtlinie 15, 18Entriegelung 30,34Ersttypprüfung 15,16,18FFallweg 34Fangvorrichtung 10, 19, 26, 31, 34, 35, 36, 37, 52, 76Federbruchsicherung 19,35,76Federfunktion 75Federköpfe 75Stand: 12/2011VERBAND TORE


Federwelle 36, 75,80Führungsschiene 82,84Funktionsprüfung 30, 40,46, 51, 60, 76, 82, 84GGewichtsausgleich 12, 19, 34,35,36,69, 70, 75, 76HHandbetätigung 25, 26,28,29, 30,50,51, 75, 76Handkräfte 30Handkurbel 29IImpulssteuerung 47, 56,57interne Werkskontrolle 15KKegelradgetriebe 26Kennzeichnung 15, 16, 17,18,19, 20, 21, 22,37Kettenhandbetätigung 29Kettenprüfung 32Kettenvorgelege 80Konformitätsbescheinigung 15Kraftbegrenzung 56,60LLichtgitter 57,59Lichtschranke 57,59,63,65,66Luftspaltkontrolle 31MMaschinenrichtlinie 15,20Messung der Betriebskräfte 13,60,61 ,62Mindestschutzniveau 8,47,56Motorschutz 45,46NNachlaufweg 19,31,61Nachrüstpflicht 19,20,94,97Nebenschließkante 13,88Netztrenneinrichtung 49,50Niederspannungsrichtlinie 15Nockenendschalter 43,44Notendschalter 44,45,46Not-Halt-Schalter 49Stand: 12/2011VERBAND TORE


oOpto-elektronische Schaltleiste 59PPlanetenradgetriebe 26Prüfbuch 2,10,11,20,21,74Prüfpflicht 2, 7,18,19,21,97Prüfprotokoll 2, 10, 11,12,13, 21, 42, 62Prüfung Antriebe/Konsolen 25, 28Prüfvorschrift 7,9,10,14,18QQuetsch-und Scherstellen 19,63,84RReversierung 60, 63Rollgitterbehang 82Rolltorpanzer 82SSachkundige 9, 10,13,14,21,61, 75Schiebetorflügel 85Schlaffseilschalter 51, 52, 74, 77, 78Schlupftürschalter 51, 52Schneckenradgetriebe 27Schutzeinrichtung 11, 13,30,40, 53, 56, 57, 59,61,64Seil 36, 51, 52, 70, 71, 72, 73, 74, 76, 77, 78Seilbefestigung 72, 73Seilbruchsicherung 74,77,78Seiltrommel 70, 71, 72, 73, 74, 77Seilwechsel 74Sektionaltorflügel 83Sicheres Öffnen 17Sicherheitsgetriebe 27, 35Sichtprüfung 40, 44, 59, 71, 75, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 86, 87Signalauswertung 59,60Signalgeber 59, 60Stangenantrieb 30Stirnradgetriebe 26TTestung 52,57,58,63Torarten 54Torproduktnorm 16Torsionsfederwelle 80Totmann 13,19,31,48,53,63,64Stand:12/2011VERBAND TORE


IEUÜberlastschutz 45,46Umwelteigenschaften 17Ü-Zeichen 22VVerkehrssicherungspflicht 21,95WWartung 8,14,21,57yWellenkupplung 71Wellenlagerung 79 »>Wellenzapfen 79Wickelwelle 78, 79,80,81^ZZH 1 /494 7, 18,19,40, 46, 48, 50, 52, 63, 66, 70Stand: 12/2011VERBAND TORE


VI.LiteraturverzeichnisGünter Lippe, Sektionaltore unter Berücksichtigung der Europäischen Tornormen, 2.erweiterte Auflage, Bochum 2006, Kleffmann-VerlagGünter Lippe, Rolltore, Bochum 2009, Kleffmann-VerlagHans-Paul Mink, Brandschutz im Detail, Band 2-Türen,Tore, Fenster, Köln 2010, Feuertrutz GmbH Verlag für BrandschutzpublikationenTechnische Regeln für Arbeitsstätten, ASR Al .7 „Türen und Tore", Ausgabe Juni 2010,Quelle: www.baua.deBerufsgenossenschaftliche Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, BGR232, Ausgabe Dezember 2003, Carl Heymanns Verlag KG, KölnBerufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,BGI 861 -Teil 1, Sicherer Umgang mit Toren, Juni 2003, Fachausschuss„Bauliche Einrichtungen" im HVBG, Carl Heymanns Verlag KG, KölnDIN EN 13241-1:2003 +Al :2011-04 - Tore - Produktnorm Teil 1: Produkte ohne FeuerundRauchschutzeigenschaften [2011:04]DIN EN 12604:2000-8 - Tore; Mechanische Aspekte, AnforderungenDIN EN 12605:2000-8 - Tore; Mechanische Aspekte, PrüfverfahrenDIN EN 12453:2001-02 - Tore; Nutzungssicherheit kraft betätigter Tore, AnforderungenDIN EN 12445:2001-02 - Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, PrüfverfahrenDIN EN 12635:2002+ A1:2008 - Tore; Einbau und NutzungDIN EN 12978:2003 + Al :2009 - Türen und Tore; Schutzeinrichtungen für kraftbetätigteTüren und Tore; Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 12424:2000-11 - Tore; Widerstand gegen Windlast, KlassifizierungDIN EN 12444:2001-02 - Tore; Widerstand gegen Windlast, Prüfung und BerechnungDIN EN 12425:2000-11 - Tore; Widerstand gegen eindringendes Wasser, KlassifizierungDIN EN 12489:2000-11 - Tore; Widerstand gegen eindringendes Wasser, PrüfverfahrenDIN EN 12426:2000-11 - Tore; Luftdurchlässigkeit, KlassifizierungDIN EN 12427:2000-11 - Tore; Luftdurchlässigkeit, PrüfverfahrenStand: 12/2011VERBAND TORE


DIN EN 12428:2000-11 - Tore; Wärmedurchgangskoeffizient, Anforderungen an dieBerechnungDIN EN 12433-1:2000-02 - Tore;Terminologie, Teil 1: Bauarten von TorenDIN EN 12433-2:2000-02 - Tore; Terminologie, Teil 2: Bauteile von TorenDIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95:2005-11) - Sicherheit elektrischer Geräte für denHausgebrauch und ähnliche Zwecke-Teil 2-95: Besondere Anforderungenfür Antriebe von Garagentoren mit Senkrechtbewegung zur Verwendungim WohnbereichDIN EN 60335-2-103/A1 (VDE 0700-103/A1:2005-07) - Sicherheit elektrischer Gerätefür den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: BesondereAnforderungen für Antriebe fürTore, Türen und Fenstertür-tor-fenster-report- Fachzeitschrift für die Technologien von Türen, Toren undFenstern, lfd. Jahrgänge bis heute, VFZ Verlag für ZielgruppeninformationenGmbH & Co. KG, DortmundRTS Magazin Rollladen - Tore - Sonnenschutzsysteme, lfd. Jahrgänge bis heute,Kleffmann Verlag, BochumStand: 12/2011VERBAND TO


VII.Anlagen1. <strong>BVT</strong>- Merkblatt „Kein Bestandsschutz bei Torenund Schranken - rechtliche Erläuterungen mitBeispielen"A) VorbemerkungBetreiber von älteren kraftbetätigten Toren und Schranken berufen sich oftmals aufBestandsschutz für Bauten und Grundstücke, um Nachrüstungen an ihren Toranlagenzu vermeiden, die - als Ergebnis einer vorausgegangenen Prüfung, Wartungoder Risikobeurteilung durch einen Sachkundigen/Sachverständigen - nach demheutigen Stand derTechnik und wegen des Personenschutzes notwendig wären.Diese Anlagen funktionieren meist nicht einwandfrei, und ihre Funktionen könnennur mittels Reparatur und wesentlicher technischer Änderungen aufrechterhaltenwerden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallversicherung vertritt dieAuffassung, dass es einen Bestandsschutz für Gebäude, Grundstücke und derenBestandteile (z. B.Tore) unter Arbeitsschutzgesichtspunkten nicht gibt; auch höchstrichterlicheEntscheidungen (z. B. BGH-Urteil v. 2.3.2010, AZ.:V! ZR 223/09) seheneine zeitnahe Nachrüstungspflicht vor.B) Rechtsvorschriften und technische Regeln für die sichere Nutzung von Torenund Schranken in einschlägigen Anwendungsbereichen1. Rechtsvorschriften/Normen, die sich an Hersteller/Inverkehrbringer wendenTore und Schranken sind Bauprodukte, die im Sinne sicherer und gebrauchstauglicherBauwerke bestimmten technischen Spezifikationen entsprechen müssen(Art. 4, EG-Bauprodukten-Richtlinie - 89/106/EWG). FürTore ist es die harmonisierteProduktnorm Tore DIN EN 13241-1, deren Einhaltung mittels Ersttypprüfungfür alle Tortypen bei anerkannten Prüfstellen die Vermutungswirkung auslöst,dass die mit dem CE-Zeichen gekennzeichneten Tore diese Richtlinie erfüllen.Kraftbetätigte Tore sind auch Maschinen, die eine Reihe von Schutzanforderungennach Anhang I EG-Maschinenrichtlinie - 2006/42/EG erfüllen müssen. Sie sindso herzustellen, dass sie ihrer Funktion gerecht werden und unter vorgesehenenBedingungen - auch unter Berücksichtigung vorhersehbarer Fehlanwendungen -betrieben, eingerichtet und gewartet werden können, ohne dass Personen oderSachgüter einer Gefährdung ausgesetzt sind. Da die Produktnorm Tore i.V.m. mitden Spezialnormen DIN EN 12604 (mechanische Schutzaspekte), DIN EN 12453(Nutzungssicherheit), DIN EN 12635 (Einbau, Betrieb und Dokumentation sowieDIN EN 12978 (Schutzeinrichtungen fürTore) unter der MRL gelistet ist, erfüllenHersteller durch die Ersttypprüfung auch diese Richtlinie (Vermutungswirkunq).Die Produktnorm Tore ist Bestandteil der deutschen Bauregelliste (Teil B) und derTechnischen Baubestimmungen des DIBt und hat somit gesetzlichen Charakter.Stand: 12/2011VERBAND TORE


2. Rechtsvorschriften und technische Regeln, die sich an Betreiber wendenWährend Hersteller/Inverkehrbringer verantwortlich sind für die Herstellung, denEinbau und die Inbetriebnahme, tragen Betreiber von kraftbetätigten Toren dieVerantwortung für deren Betrieb einschließlich regelmäßiger Wartung, Prüfung undReparatur gemäß den ihnen übergebenen Betriebsanleitungen. Nicht umsonstmahnt die MRL an, dass alle getroffenen Maßnahmen bei einer Maschine daraufabzielen müssen, Risiken auch während ihrer Lebensdauer zu vermeiden und zubeseitigen.Gewerbliche oder öffentliche Torbetreiber unterliegen den Arbeitsschutz- undBetriebssicherheitsvorschriften und deren technischen Regeln (ArbSchG, ArbStättV,BetrSichV; Arbeitsstättenregeln ASR A 1.7 „Türen und Tore" i. V. m.Tornormen sowie ASR 2.3 „Fluchtwege - Notausgänge"). Durch regelmäßigePrüfung (mindestens einmal jährlich) und Wartung, die durch den sachkundigenBetriebssicherheitsbeauftragten zu erfolgen haben oder bei einem Tor-Fachbetriebin Auftrag gegeben werden müssen, identifiziert der Torbetreiber frühzeitigetwaige Mängel oder risikobehaftete Gefahrstellen, die er zeitnah entweder selbstbehebt oder durch den Fachbetrieb beheben lässt. Er ist nach § 3/3a ArbStätt-Vverpflichtet, regelmäßig Risikobeurteilungen an kraftbetätigten Toren durchzuführen,um zu gewährleisten, dass seine Arbeitsstätte sicher ist und im Sinne desPersonenschutzes dem Stand derTechnik entspricht.Private Haus- und Garagenbesitzer unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichtnach BGB. D. h., diese Personengruppe ist zu nahe liegenden und vonden allgemeinen Verkehrskreisen erwarteten Maßnahmen verpflichtet, die Gefahrenfür die Öffentlichkeit vermeiden oder minimieren helfen, welche von Grundstückenund deren Bebauung (z. B. mit Gebäuden mit kraftbetätigten Toren) ausgehen.Zu den Maßnahmen zählen Aktivitäten wie Wartung und Prüfung von Toren, derenInstandsetzung bei Funktionsausfall und die stetige Einhaltung des Standes derTechnik durch geeignete Nachrüstung, sobald Risikopotenziale oder konkrete Gefahrendurch eine Toranlage bekannt werden.Zu beachten sind auch die Länderbauordnungen aller Bundesländer, die im jeweiligen§ 3 LBO bestimmen, dass durch den Betreiber„bauliche Anlagen ... undEinrichtungen so zu errichten, zu ändern oder instandzuhalten sind, dass dieöffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit... nichtgefährdet werden."C) Torspezifische Beispiele für Gefährdungssituationen, die den BestandsschutzaufhebenNachrüstung mit modernen Sicherheitsschaltleisten an Haupt- und Nebenschließkanten:Oftmals sind ältere Tore entweder gar nicht oder zumindest nichtmit einfehlersicheren Schaltleisten ausgerüstet. Nach der Norm DIN EN 12453 i.V.m. DIN EN 13241-1 müssen seit 06/2001 Tore, die in Selbsthaltung fahren, einfehlersichersein (Kat. 3, EN 954-1) oder einen Fehler spätestens in einer der Endlagen desTorflügels selbsttätig erkennen und eine weitere Torbewegung verhindern (Kat. 2,EN 954-1). Ältere DW-Leisten sind also stets auszutauschen.Nachrüstung mit modernen Einzugssicherungen zurVermeidung von QuetschundScherstellen am Sturz/Niedrigsturz von Toröffnungen, die meist von Rollgittern,Rolltoren mit Lochblechen oder ähnlich gestalteten Toren abgeschlossen werden.Stand: 12/2011VERBAND TORE


Hier sind bei älteren Toren die nicht fehlersicheren (Reflektions-)Lichtschrankenoder Seilzugschaltersysteme zu ersetzen, die vor allem in den 70er, 80er und 90erJahren als Schutzvorrichtung eingebaut wurden. Moderne Schutzelemente sind z.B. stationäre, streuarme und einfehlersichere Lichtschrankensysteme oder drucksensätiveSchutzeinrichtungen wie opto-elektronische Profilsysteme.Nachrüstung privat oder gewerblich genutzterTore mit modernen Lichtschrankensystemen:Oftmals findet man solche Tore im öffentlichen oder an der Grenzezwischen betrieblichem/öffentlichem Bereich zwar mit einer Kraftbegrenzung inForm einer Schließkantensicherung ausgerüstet, aber ohne die in derTornorm fürNutzungssicherheit vorgeschriebene D-Lösung (z. B. Lichtschranke). Der Betreibersollte zwecks Erhöhung des Mindestschutzniveaus zumindest eine Lichtschrankeaußerhalb des Torflügels installieren lassen. Die Lichtschranke kann, muss abernicht einfehlersicher sein.Nachrüstung ältererTorbehänge (z. B. von Sektionaltoren) mit einer Klemmschutzeinrichtung,wenn dies technisch möglich ist. Ansonsten wird der Einbau einesneuen Torbehangs empfohlen. Dieser Stand derTechnik gilt bereits seit 11/2000 (s.DIN EN 12604:2000).Nachrüstung von älteren kraftbetätigten Roll- und Sektionaltoren mit technischgleichen, aber modernen Antrieben, weil infolge hoher Frequenzzahlen die Getriebeälterer Antriebe in der Regel verschlissen sind, wodurch die Bremskraft starknachlässt und längere Nachlaufwege entstehen. Die heutige Antriebsgenerationist selbstlernend, erkennt die Start- und Endposition eines Tores, was wiederumverschleißmindernd wirkt, und detektiert Zusatzlasten, wodurch ein Anheben einerPerson (Kind oder Erwachsener) durch den Torflügel ausgeschlossen wird.Nutzungsänderungen an und in Gebäuden oder Gebäudeöffnungen oderwesentliche Änderungen an einerTor- und Schrankenanlage (z. B. Betriebsartänderung,Verwendung von nicht baugleichen Torkomponenten wie Antriebe undSteuerungen im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme oder einer Reparatur)heben den Bestandsschutz per se auf!D) FazitDer Verantwortungsbereich des Herstellers/Inverkehrbringers einerseits undeines Betreibers/Nutzers von kraft- und handbetätigten Tor- und Schrankenanlagenandererseits ist klar. Hierfür sorgt eine Reihe von Rechts- und Techniknormenund -regeln. Während des Lebenszyklus solcher Anlagen ist der Betreiber nachheutiger liberaler Rechtslage verpflichtet, etwaige Gefährdungen regelmäßigselbst festzustellen und zu bewerten. Danach muss er - ggf. zusammen mit demTorhersteller oder einem anderen Fachbetrieb seiner Wahl - entscheiden, wie dasfestgestellte Risiko beseitigt oder zumindest minimiert werden kann. Einen Bestandsschutzvon kraft- und handbetätigten Toranlagen nurauf Grund derTatsache,dass zum Zeitpunkt ihrer Errichtung andere oder möglicherweise keine Rechtsvorschriften/Technikregelngalten, gibt es nicht.Der Fachausschuss Bauliche Einrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV), in dem sich Vertreter von Arbeitsschutzbehörden, Herstellern,Betreibern und Prüfstellen engagieren, spricht sich dafür aus, dass Nachrüstungenan älteren Anlagen immer dann zu fordern sind, wenn dies durch ein nicht akzeptablesRisiko (s. obige Beispiele) gerechtfertigt ist.Stand: 12/2011VERBAND TORE


2. <strong>BVT</strong>- Merkblatt „Tore und Bestandschutz" und„Torprüfungen mit Betriebskraftmessung nachASR Al.7"A) Hinweis:Im Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz, insbesonderedann nicht, wenn sie vor dem Zeitpunkt der in Europa geltenden Tornormen fürdie„Nutzungssicherheit", „Mechanischen Schutzaspekte"„Schutzeinrichtungen"undden „Einbau und Betrieb" in den Markt gebracht und eingebaut worden sind. Dievorerwähnten Tornormen haben ab 11/2000 ff. Geltung erlangt.Begründung:Tore sind als Bauprodukte/Maschinen/Arbeitsmittel Bestandteile von Arbeitsstätten.Für deren Beschaffenheit, Einbau und Lage in Gebäuden und auf Betriebsgeländensowie für das Betreiben gilt die Arbeitsstättenregel ASR A1.7, die die entsprechendenAnforderungen im Sinne des Arbeitsschutzrechts (ArbSch-G, ArbStätt-V) konkretisiert.Gemäß § 3/3a ArbStätt-V in Verbindung mit § 5 ArbSch-G haben Torbetreiberregelmäßig sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten keinen Gefährdungen ausgesetztsind (Gefährdungsanalyse). Dabei ist der Stand derTechnik zu berücksichtigen.Hieraus folgt, dassTore - insbesondere kraftbetätigte Tore - keinem Bestandsschutzunterliegen können.B) Hinweis:Speziell kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten müssen im Rahmen der wiederkehrendenjährlichen Prüfung {Pflicht It. ASR Al .7, Abschn. 10) der Anforderung genügen,die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen(in der Regel an Haupt- und Nebenschließkanten) nichtzu überschreiten. Deshalbsind Messungen der Betriebskraft im Rahmen der Torprüfung seit Inkrafttreten derstaatlichen ASR Al .7 vorgesehen (zuletzt per Beschluss im Fachausschuss ..BaulicheEinrichtungen" der DGUV. Sankt Augustin, am 05.04.2011 nochmals bestätigt).Begründung:Kraftbetätigte Tore (Ausnahmen: Totmann-Betrieb oder E-Lösung als Mindest¬schutz-niveau gemäß DIN EN 12453:06/2001) müssen über eine Reversierfunktionverfügen, wenn sie die maximalen Betriebskräfte [Schwellenwerte liegen bei< 400 N bzw. < 1.400 N (dynamisch) bzw. bei < 150 N (statisch) bzw. bei < 25 N(Restkraft)] im Zeitablauf (max. 5 s)] einhalten wollen. Geben dies die Torsteuerungund die Schutzeinrichtung an der/den Schließkante(n) nicht her, müssen insbesondereältere Tore nachgerüstet, im äußersten Fall ausgetauscht werden, wenn sie dentechnischen Regeln/Normen und den Rechtsbestimmungen (s. o.) genügen sollen.Personen- bzw. Arbeitsschutz hat Vorrang vor Bestandsschutz und ist in aller Regeldem Torbetreiber wirtschaftlich zuzumuten. Handelt es sich im Nachrüstungsfall umeine wesentliche Änderung der Toranlage, so wird das umgebaute Tor nach neuemMaschinenrecht quasi als neues Tor eingestuft. Dies hat eine neue Konformitätsbewertungmit entsprechender Konformitätsbescheinigung durch den Nachrüstbetrieb(ursprünglicher Hersteller oder sonstiger Fachbetrieb) zur Folge.Stand: 12/2011VERBAND TORE


Schreibt der Hersteller des zu prüfenden, in Betrieb befindlichen Tores in seinerBetriebs-anleitung für den Torbetreiber nicht explizit vor, wie bzw. an welchen Messpunktendie Kurz-messung der Betriebskräfte erfolgen soll, dann empfiehlt der <strong>BVT</strong>-Ausschussfürdie Schulung von Sachkundigen für die Prüfung kraftbetätigter Torefolgendes Messverfahren.Das verkürzte Verfahren umfasst jeweils eine Messung an drei verschiedenen Messpunkten,und zwarbei einem vertikal bewegten Tor wie folgt:- Höhe/Öffnungsweite: 300 mm oberhalb des Bodens,- Messpunkte: einmal in derTormitte und jeweils 200 mm Abstand links und rechtsvon der Zarge;bei einem horizontal bewegten Tor wie folgt:- Öffnungsweite: 300 mm,- Messhöhe (-punkte): drei Mal Tormitte (maximal aber 1.250 mm ± 100 mm).Fazit:Eine verstärkte, aktive Marktaufsicht für harmonisierte Bauprodukte {z. B Tore) durch dasDeutsche Institut für Bautechnik, die obersten Baubehörden der Bundesländer oder dieBerufs-genossenschaften wird solchen Vorkommnissen - beispielsweise regelmäßigePrüfung von rechtmäßig in Verkehr gebrachten Bauprodukten - zukünftig vermehrtAufmerksamkeit schenken. <strong>BVT</strong>-Fachbetriebe, die Torbetreibern regelmäßige Prüfungenund Wartungen anbieten und bei ihnen durchführen, sollten die (sicherheits-)technischenAnforderungen an Tore akribisch überprüfen, d. h. auch Betriebskräftemessungendurchführen, und ihre Auftraggeber (Tor-betreiber) über den jeweiligen technischenZustand („mängelfrei" bzw.„mit sicherheits-relevanten Mängeln behaftet") in Kenntnissetzen und ggf. Maßnahmen bzw. technische Lösungen vorschlagen, wie ein bemängeltesTor wieder in einen technisch einwandfreien Zustand versetzt werden kann. Dabeiist zu beachten, dass je nach Maßnahmenumfang eine neue Konformitätsbescheinigungdurch den Hersteller/Fachbetrieb (Servicebetrieb) erforderlich werden kann.Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 99


3. Prüfprotokoll: Rolltore und RollgitterPrüfprotokoll für Rolltore und Rollgitter\Vertrag-Nr.;Name und Anschrift des Betreibers:lStandort der Anlage:Hersteller oder Lieferer der AnlageTelefon:Baujahr:TorgrößeSerie n-/Kennnumii0. B. = ohne Beanstandung B. = Beanstandung1. Antrieb oB. B. UM.a) Antriebs- und Konsoienbefestigung D LI Db) Geräusche und Dichtigkeit des Antriebs LI D Cc) Notbandbetätigung und ggf. elektrischeVerriegelung des Antriebs • • •d) Bremswirkung, Nachlauf • • •2. Endschalter und Steuergerätea) Betriebsend schalte rein Stellung und Funktion • • •b) Notendschaltereinstellung und Funktion Dc) Zu satzenüsch alterei nstellung und Funktion •d) Einstellung des MotcrschUmschalters • • •e) Elektrische und mechanische Funktion der Befehlsundevtl. Zusatzgerate • • •f) Schlupftürschalter, elektr. Verriegelung des Antriebs ... • • •g) Notabschalteinrichtung • • •3. Kettenradvorgclegea) Kette: Fluchten und Verschleiß • • •b) Kette: Spannung • • •c) Kette: Sauberkeit, Schmierung • • •d) Kettenschutz • • •e) Kettenräder: Verschleiß, fester Sitz • • •4. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schließendes TorflügelsAl Fangvorrichtung, auf die Welle wirkend,separat angeordnef • • •1) Befestigung und Zustand • • •2) Bewegliche Teile: Verschleiß, Korrosicn, Gängigkeit.... • • •3) Schild: Vollständigkeit, Lesbarkeit • • •4) Abscrialten des Antriebs nach Fangfall • • •B) Antrieb mit integrierter Fangvorrichtung,auf die Welle wirkend • • •C) Fangvorrichtungen, diedirektauf den Flügelwirken .... • • D1) Befestigung, Zustand • • •2) Bewegliche Teile: Verschleiß, Korrosion. Gängigkeit.... • • •3) Schild: Vollständigkeit, Lesbarkeit • • •DI Sonstige Systeme.Gewichtsausgleich durch Federwelle 0.3 • • •. = nicht vorhanden, nur ankreuzen, wenn Bauteil nicht vorhanden ist. Schließkanten Sicherung o.B. B. n.v.Zustand und Funktion (Reversierung) • • •, Einhaltung der Betriebskräfte (Kurzmessung)a) Mittelwert von drei Messungen: Nb) Maximale Betriebskraft eingehallen (400N bzw. 1.400N) ja / neinc) Dynamische Zeit eingehalten (0,75s) ja / neind) Statische Zeit eingehalten (Ss) und Restkraft < 25N ja / nein. EinzugssicherungZustand und Funktion • • •. Zusätzliche Slcherheitseinrichtungen alsPersonen-ZObjektschutz, z, B. Lichtschranke o.ä.Zustand und Funktion LI ö ö. Führungsschienea) Befestigung, Zustand (Deformation) • • •b) Verschleiß und Schmierung D D Dc) Einlauftrichter • • •d) Kunststoff ein lagen; Zustand, Sitz • • •. Kennzeichnungsschild vorbanden ja / neinCE-Zeichen vorhandenja / neinVollständigkeit, Lesbarkeit • •. Ab schließbarer Hauptschalter (alternativ: CEE-Stecker)vorhandenja / neinZustand und Funktion LI D. Ergebnis der PrüfungKeine Mängel festgestelltFolgende Mängel festgestellt(Bei weiteren Mängelpunkten ggf. Beiblatt benutzen)O•tr5. Welle, Andruckmelle und Lagerung (Sichtprüfung)a) Schweißnähte der Wellenzapfen und Konsolen • • •b} Wellenzapfen, Lager Stellringe • • •c) Befestigung der Lagerkonsolen Q • •6. Panzera) Verschleiß. Deformation • • •b) Seitenarretierung (z.B. Endstücke) • • •c) Aufhängung, Befestigungsschrauben • • •d) Sturmhaken/Sturmrollen • • •Der Mangel unter Nr..... ist sicherheitsrelevant, stellt eineGefahr für Menschen und Sachen dar und ist unverzüglichzu beseitigenBis zur Mängelbeseitigung wird eine Stilllegung der Anlagedringend empfohlen••mDie Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfall nicht zcerkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen.Nächster Prüfungstermin spätestens:Durchschlag des Prüfprotokolls erhalten:.ir- i.T.i^d'r:


4. Prüfprotokoll: Schiebe-, Falt und DrehtorePrüfprotokoll für Schiebe-, Falt- und DrehflügeltoreVertrag-Nr.:Name und Anschrift des Betreibers:Slan da rt der An lag e:Hersteller oder Lieferer der AnlagtTelefon:, Torgröße:Baujahr: „Ser ien-/Ke nn nu m mer:o.B. = ohne BeanstandungB. = Beanstandung-i.v. = nicht vorhanden, nur ankreuzen, wenn Bauteil nicht vorhanden istf. Antrieb oB B n.va) Antriebs- und Konsoienbefestigung • Q Dbl Geräusche und Dichtigkeit des Antriebs • • •c) Nothandbetätigung und ggf. elektrischeVerriegelung des Antriebs, Ausrückkupplung • • •d) Bremswirkung. Nachlauf, Rutsch kupp lung • • •2. Elcmenfo zur Kraftübertragung(Kette, Zahnstange, Seile, Gestänge o.ä.)Zustand und Verschleiß • • •3. Endschalter und Steuergerätea) Betriebsendschaltereinstellung und Funktidn • • •b) Notendschaltereitistellung und Funktion • • •c) Zusatzendschaltereinstellung und Funktion • • Gd) Einstellung des Motorsch Litzschalters • • •e) Elektrische und mechanische Funktion der Befehlsundevtl. Zusatzgeräte • • •f) Schlupftürschalter, Verriegelung des Antriebs • • •g) Fernsteuerung mit Notabschalteinrichtung Q • •3. Sicherung von Quetsch- und Scherstollen 0 B B „ v_[z. B. an Torsäulen, Antriebs kästen • • •oder Sicherheitsabstand bzw. Sicherungsmaßnahmen(z. B. kleine Maschenweiten im Zaun) bei bewegtenToren und vorhandenen Zaunanlagen] • • •9. Laufschienen/Führungena) Befestigung, Zustand • • •b) Verschleiß. Schmierung • • •c) Enddämpfer/Anschläge • • •fO. Kennzeichnung vorhandenja nein /CE-Kennzeichnung vorhandenja / nein• •Vollständigkeit, Lesbarkeitff. Abschließbaror Hauptschalter [alternativ: CEE-Stecker)vorhandenja / neinZustand und Funktion • C12. Sonstiges4. Torflügela) Zustand und Verschleiß • • •b) Aufhängung, Befestigungsmittel,Sicherung gegen Aushängen . • • Qc} Scharniere, Laufrollen, Rollenhalter • • •d) Laufrolleneinstellung • D De) Torflügelverriegefung • (JJ Q1} Zustand der Befestigungen der Verglasungen Q Q Qg| Schlupftür • • •h) Sicherung gegen Herausfallen des Flügels • • •13. Ergebnis der PrüfungKeine Mängel festgestelltFolgende Mängel festgestellt••5. Schließ kanten Sicherung(Haupt- und Nebensch lief! kanten)Zustand und Funktion • • •6. Zusätzliche Stehe rheits ein richtungenals Personen-ZObjektschutz, i.B. Lichtschranke o.ä.Zustand und Funktion • • •7. Einhaltung der Betriebskräfte (Kurzmessung)a) Mittelwert von drei Messungen: Nb) Maximale Belriebskraft eingehalten (400N bzw. 1.400N) ja / neinc) Dynamische Zeit eingehallen (0.75s} Ja / neind) Statische Zeit eingehalten (5s) und Restkraft < 25N.... |a / nein(Bei weiteren Mängel punkten ggf. Beiblatt benutzen)Der Mangel unter Nr..... isf sicherheitsrelevant, stellt eineGefahr für Menschen und Sachen dar und ist unverzüglichzu beseitigenBis zur Mängelbeseitigung wird eine Stilllegung der Anlagedringend empfohlen••Bemerkungen:.Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für versteckte Mängel, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht zuerkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen.Nachher Prüfungstermin spätestensDurchschlag des Prüfprotokolls erhalten:Unterschrift des BelieiberaName jndtjmcrr.-hr [i -r;- ,-n.r,;-^ |S.ichi: Ln3 -enjHerausgeber: <strong>BVT</strong>-Verband ToreAn der Pont 48 - 40885 Hatingen - Telefon 0 21 02/166-200 - Tülofa» 0 21 02/166 -212Stand: 12/2011VERBAND TORE<strong>BVT</strong> 101


5. Prüfprotokoll: SektionaltorePrüfprotokoll für SektionaltoreVertrag-Nr.:Name und Anschrift des Betreibers:Standort der Anlage:Hersteller oder Lieferer der AnlageTelefon:Baujahr:. Torgröße:Serien -/Ken nn um mer:0. B. = ohne Beanstandung B. = Beanstandungn.v. = nichl vorhanden•: E-IUIÜ.! nk:hl va-h ander1. Gewichtsausgleich 0.8. B. n.v.a) Welle/Lager • • •b) Wellenkupplung • • •c) Konsoienbefestigung Odj Seilbefestigung an Seiltrommel/Gewichtsausgleiche) Seilaufhängung am Torflügel • •f) Seile • • •g) Seiltrommel • • •h) Spannköpie/Federkopf • • •i| Federfunktion. Kontrolle des Gewichtsausgleichs • • •j) Schlaffseilschalter • • •2. Antrieb (Prüfung nach Kontrolle des Gewichtsausgleichs)a) Getriebemotor- und Konsoienbefestigung G O Qb) Geräusche vom Getriebemotor und Dich lungdes GetrieBegehäuses • • •c) Handbefätigung und elektrische Verriegelung,Ausrückkupplung • O Ddj Nachlauf, Bremswirkung • • •3. Kettenradvorgelegea} Kette: Fluchten und Verschleiß • • •b) Kettenspannung • • •c) Kette: Sauberkeit, Schmierung • • •d) Kettenräder: fester Sit:, Verschleiß • • •e) Kettenschutz • • •4. Endschalter und Steuergerätea) Betriebsendschaltereinstellung und Funktion • • •b) Funktion des Sicherheilsendschalters G G Qc| Einstellung des Motorschutzschalters • • •d) Elektr. und mechanische Funktion des Drucktasters ... • • •e) Schlüsselschaller: Profilzylinder auf Gängigkeit prüfen .. • • •t) Fernsteuerung mit Notabschalteinrichlung • • •g) Schlupftürkontakt • • •5. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schließen des TorflügelsA) Sicheningen, die auf die Weile wirken1) Selbsthemmender oder/und mit Bremse versehenerAntrieb ohne Enlkuppelungsmöglichkeit D D G2) Antrieb in Verbindung mil Fangvorrichtung oderzusätzlichen Bauteilen, die bei Bruch tragender Teiledes Getriebes einen Absturz des Flügels verhindern ... D ü Q3j Federbruchsicherung • • •B) Sicherungen, die auf den Flügel wirken1j Schienenfangvorrichtungen • • •2) Sei lauf häng ung mit Sperrklinken (Klauen) zur Schlaffseil-oder/und SeiIbruchSicherung • • •Cj Prüfung für A oder Bfj Befestigung, Zustand LJ U LJ2) Bewegliche Teile: Verschleiß, Korrosion, Gängigkeit... • • •3) Schild: Vollständigkeit, Lesbarkeit • • •4) Funktionskontrolle nach Angaben des Herstellers • • •6. Torflügela] Zustand und Verschleiß • • •b) Aufhängung, Befestigungs mittel • • •cj Mittel Scharniere, Scharnierrollenhalter, Laufrollen, • • •-buchsen und Schmierung • • •dj Laufrolleneinstellung • • •e) Versatz der Sektionen • • •f) Windaussteifungen • • •gl Torflügelverschluss • • •1) Zustand der Befestigungen der Verglasungen • • •i| Schlupftür • • •7. Sohl ießkantcn SicherungZustand und Funktion {Reversierung! Q • •8. Sicherung von Quetsch- und Scherstellenz. B. Nebenschließkanten, Kettenkasten o.ä • • •9- Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen alsPersonen-/Objektschutz, z.B. Lichtschranke o.ä.Zustand und Funktion O O O10. Einhaltung der Betriebskräfte (Kurzmessung)aj Mittelwert von drei Messungen:B) Maximale Betriebskraft eingehalten (400N bzw. f.40QNj ]a / neincj Dynamische Zeit eingehalten (0.75s)Nja / neind) Statische Zeit eingehalten (5s) und Restkraft < 25N .... ja / nein11. Führungsschienen/Ftahmenteilea) Befestigung, Zustand (Deformation) • • •b) Verschleiß • • •c) Kunsfsloffeinlagen: Zustand, Sitz • • •d) Zargendichtung - G • Dej Enddämpfer • • •12. Konnzeichnungsschild vorhanden ja / neinCE-Zeichen vorhandenja / neinVollständigkeit, Lesbarkeit • •13. Abschlioßbaror Hauptschalter (alternativ: CEE-Stecker)vorhandenZustand und Funktion14. Ergebnis dor PrüfungKeine Mängel testgestelltFolgende Mängel festgestellt(Bei weiteren Mängelpunkten ggf. Beiblatt benutzen)Der Mangel unter Nr..... ist sicherheitsrelevant, stellt eineGefahr für Menschen und Sachen dar und ist unverzüglichzu beseitigenBis zur Mängel Beseitigung wird eine Stilllegung der Anlagedringend empfohlenja / neinQ GG•QGDie Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Fürerkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen.Nächster Prütungstermin spätesteersteckte Mängel, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht,Durchschlag des Prüfprotokolls erhalfen:Unterschrift daa Betreibers1 urei:sr[ili -r.r-rs .SacnkTjniligen)Herausgeber: <strong>BVT</strong>-Verband ToreAn der Pont 4a • 4QHB5 Ratingen • Telefon 021 02/166-300 Tolalax 0 21 02/166-213Stand: 12/2011102VERBAND TORE<strong>BVT</strong>


"^f^ichtnnien, NormenAnforderungen1) allgemeineNachrüstungspflichtPrüfung von und Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von kraft betätigten Toren - Unterschiede zwischen Richtlinien, Regeln und Normen für Tore im Zeitablauf (©<strong>BVT</strong>-verband Tore, Ratingen, Dezember 201t)^""--^2) allgemeine PrüfpflichtEinführung01.02.19741) Ja. bis 01.01.1975;Ausnahmen:• FV (Übergangsfrist bis01.02.1984)• Kennzeichnung, Quetsch- undScherstellen, Nachlaufweg (allebis 2/1977)2) Ja. Prüfpflicht ab 271974ZH 1/494 (ab 2003: BGR 232)1. Änderung01.08.19771) Nein; Ausnahme:Tore vor1975— FV bis 2/19842) Ja2. Änderung01.04.19821) Nein;Ausnahme: Torevor 1975— FVbis 271984.2) Ja3. Änderung01.10.19841) Nein; Achtung: FürBrandschutztore, die vor01.05.1980 eingebautwurden, gilt die FV-Nachrüstpflicht aus demJahre 1974 nicht.2) Ja4. Änderung01.04.19891)Nein (keine FV-Nachrüstung - d. h.Verriegelung gegenKraflbetrieb - bis31.03.1992)2} JaASR-A1.7Türen und Toreqültiq ab 12/20091) Nachrüstungen möglich, aber nichtPflicht (vorab sicherheitstechnischePrüfung)2) Prüfpflicht erweitert (beiInbetriebnahme, Jährlichkeit,wesentliche Änderung)DIN EN 12604DIN EN 1260501.11.2000Nein,keineNachrüstpflicht•IN EN 12453DIN EN 1244501.06.2001Nein,keine NachrüstpflichtDIN EN 12635DIN EN 1297803 rev. bzw. 10/2009 rev.• Möglichkeit der Umrüstungbzw. wesentlichen Änderung(DIN EN 12635, Anhang C), diedie Anforderungen von DIN EN13241-1 erfüllen muss.•Gemäß DIN EN 12635Inspektionspflicht It.Betriebsanleitung,DIN EN 13241-101.04.2004 (einjährige Übergangsfrist)bzw. 01.05.2005Möglichkeit zur Nachrüstung gegeben (nur für Installationeines Antriebs an ein handbetätigtes Tor); Abschnitt 1.3 inVerbindung mit 4.2.3 (Festigkeit), 4.2.8 (Sicheres Öffnen)und 4.3 (Kraftbetätigung)Besonderheiten1) Nach Wiedervereinigung gilt ab 1990die Fristenregelung für die Nachrüstungvon Toren in den neuen Bundesländernwie ursprünglich 1974 (also 10 J.).2) Gemäß ASR 10.6 (alt) vom01.10.1979 müssen auch handbetätigteTore gegen Absturz gesichert seinKennzeichnung desToresHerstellerBaujahrFabriknummerFlügelgewicht (Masse)dito dito dito dito keine Aussage (aber dito) keine Angaben keine Angaben keine AngabenBestandteile der Kennzeichnung:• Name und Adresse des Hersteller/ In verkehrbring ers• Herstellungsjahr und Bauart (z, B. kraftbetätigtes Tor)• Nummer(n)der hEN (13241-1) und der EG-Richtlinien• Kenn- bzw. Seriennummer des Tores/der Schranke• Leistungseigenschaften (-klassen) des Tores• CE-Zeichen1) CE-Zeichen nach Maschinenrecht von1997 bis 30.04.2005.2) CE-Zeichen nach Maschinen recht beiAntriebsnachrüstung.3) für Brandschutztore: CE-Zeichen ab1997; zusätzlich Ü-Zeichen.Kennzeichnung derFangvorrichtungkeine AngabenHersteller, Baujahr. Typmax. Betriebsdrehzahl,max. FangmomentUnterscheidung inBauart und Nicht-Bauart-geprüfieFV — Auswirkungauf Prüfungdito dito keine Aussage (aber dito) keine Angaben keine Angaben keine AngabenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12453 sind hieraufgenommen wordenBauartgeprüfte FV besitzen eine ABE-Nummer (von 1984 bis 2003), danacheine FV-Nr. des TÜV-CERT, München.Handbetätigung /NothandbetätigungNicht gefordert; aber wennvorhanden, dann• Verriegelung Hand- gegenKraftbetrieb• Sichern von Kurbeln (Sicherunggegen Zurück-schlagen,Abgleiten oder unbeabsichtigtesAbziehen)dito dito dito ditoFingerklemmschutz keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine AngabenZahn- und KettenräderGegengewichte1) Sicherung vonQuetsch- und Scherstellen2) Sicherung gegenAnstoßen, Hochhebenund Einschließen(siehe auchEinzugssicherung)Einzugssicherung(einschl. Schutz vorUmspiegelung der LS-Signale)Lichtschranke(n)Nachlaufweg des Toreskeine AngabenVerkleidung der Laufbahnen derGewichteAbsicherung an- Hauptschließkanten,- zwischen Flügeln und festenTeilen der Umgebung- an Flügeln, die sich aneinandervorbei bewegen(z. B. durch Schaltleisten und/oderTotmannsteuerung)Abdeckung bis 2.50m;darüber mindestensAuflaufs teilenVorhandensein vonKlinken, Griffen,MuldenditoÜbernahme der Bestimmungen ausBGR 232 und Tornormen; aber:Forderung der (Not-)Handbetätigung fürleichtere Industrietore gemäß Abschnitt5 (2) ASR A1.7. Schwere Tore sind aufNotstromaggregate o. ä. angewiesen.gemäß Tornormen• Kräfte für dieHandbetätigungzusätzlichfestgelegt (privat:150 N;gewerblich:260 N)zusätzlicheSchutzeinrichtung;keineNachrüstung• Begrenzung der Körperkraft fürNothandbetätigung (max. + 50% dervorerwähnten Kräfte)keine Angabenkeine Angabenkeine Angabendito dito dito Nur bis 2,50 m Nur bis 2,50 m keine Angaben keine Angabendito dito dito dito dito dito keine Angaben keine Angaben• Bis zu einer Höhe von2,5m• ab einer statischen Kraftvon 150 N an den Quetsch-/Scherstellen zu sicherndito• Einfachfehler¬sicherheitoder• Testung in einerEndlage (Nachrüs-tungfür Tor-anlagen, die vor01.10.1985 in Umlaufkamen, nicht notwendig)keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine AngabenEinsatzmöglichkeit zur Sicherungvon Quetsch- und ScherstellenVerformungsweg an SK größerals Nachlaufweg; maximal aber 5cmditoEingeführt, aberkeineFehlersicherheitgefordert (spätervon den BG'enempfohlen).dito dito dito ditodito dito dito ditoSchlupftürschalter Verriegelung gegen Kraftbetrieb dito dito dito ditoVerhinderung vonSchlaffseilFangvorrichtung undFallweg des Torflügelskeine AngabenAlle Tore mit FV;Ausnahmen:• Flügelgewicht < 20 kg• Gewichts ausgleichSchlaffwerden derTrag mittel verhindernFall weg max. 20cm;Ausnahme: 28 cm beiToröffnungen mit Höhe> 2,50 m; weitereAusnahme: DoppelantriebÜbernahme der Anforderungen für Bauund Ausrüstung aus den Tornomen;zusätzlich verkürzte Messmethode fürdie Messung der Betriebskräfte(Empfehlung <strong>BVT</strong>: drei Einzel-Messungen an 3 verschiedenenMesspunkten an der HSK).Übernahme der Anforderungen für Bauu. Ausrüstung aus TornomenÜbernahme der Anforderungen für Bauu. Aus-rüstung aus TornomenÜbernahme der Bestimmungen ausBGR 232 und TornormenÜbernahme der Anforderungen für Bauu. Aus-rüstung aus Tornomendito dito dito ditoEingerasteteSperrteile dürfennicht mehrselbsttätig zurückrastenFederbruchsicherung keine Angaben keine Angaben keine AngabenSteuerungen (Arten)(Anmerkungen gellen fürden gesamten Zeitraumbis 2000)Notausschalter(Notaus raste r)Notendschalter undÜberlastsicherungGrundsätzlich Totmannsteuerung und Sicherung von Quetsch- und Scherstellen; Ausnahmen:(1) Totmann mit Einschränkung des Bedienerkreises (z. B. mittels Schlüsseltaster);(2) Selbsthaltung mit Sicherung von Quetsch- und Scherstellen;(3) Fernsteuerung mit Sicherung von Quetsch- und Scherstellen plus Notausraster.Verriegelung HandgegenKraftbetrieb, umAbsturzgefahr zuvermeidenBeim Umschalten aufHandbetätigung istAbsturz zu verhindern.selbsttätige Unterbindungdes Kraftbetriebs;weitereAusnahme: SicherheitsgetriebeBei Fernsteuerungen gefordert dito dito dito ditoBetriebsendschalter undNotendschalter oder festeAnschläge in Verbindung mitÜberlastsicherung.Übernahme der Bestimmungen ausBGR 232 und Tornormen• Absicherung nur• Erhöhte Anforderungen anbisFehlersicherheit (Kat. 2, 3 oder 4max. 2,50 m;gemäß EN 954-1 bzw. PL "c" oder "d"• zusätzlichgemäß DIN EN 13849-1)Sicherung gegen• Dynamische Kraftbetrachtung (s 400Einziehen.N oder £ 1.400 N)Hochheben,Anstoßen und• Gefordert je nachEinschließenMindestschutzniveau des Toreskeine Angabenkeine Angabenkeine Angabenkeine Angabendito (Schutzgegen unkontrollierteBeweg.)BestehendeAnforderungen,aber Änderung:Fall weg max, 30cmErhöhte Anforderungen anFehlersicherheit (Kat. 2 oder 3 gemäßEN 954-1 bzw. PL "c" gemäß DIN EN13849-1) und an Lichtschranke (TYP 2)in Verbindung mit DIN EN 12978(Umspiegelung)Gefordert je nach Mindestschutzniveaudes Toresdito bis öffnungsweite < 50 cm: 10 cmbei Öffnungsweite > 50 cmErhöhte Anforderungen anFehlersicherheit (Kat. 2 bzw. PL "c"oder zwangsgeführte Schalter)Schutz gegen unbeabsichtigteBewegung (5.4.4)Verriegelung gegen Kraftbelrieb außerbei Sic he rheits getriebensichere Beschaffenheit derSchutzeinrichtungen zwecksVermeidung von Quetsch- undScherstellendito; darüber hinaus Einhaltungder Anforderungen aus DIN EN61496-1 bis 3. abereingeschränkt durch DIN EN12978, Abschn, 4.3.3sichere Beschaffenheit derSchutzein richtungenkeine Angabensichere Beschaffenheit derSchutzeinrichtungenkeine Angabenkeine Angabendito dito dito dito keine AngabenÜbernahme der Anforderungen für Bauu. Ausrüstung aus Tornomenim Grundsatz nicht gefordert(vorbehaltlich einer Risikoanalyse)keine Angabenkeine Angabendito dito dito dito dito keine AngabenJe nach Mindestschutzniveau des ToresNotausschalter eine von mehrerenMöglichkeiten, d. h. nicht gefordert.dito (elektronischeEndlagenabschaltung nach Kat. 2 bzw.PL"c" gemäß EN 13849-1)Erfüllung der Anforderungen anelektrische Sicherheitkeine Angabenkeine AngabenHauptschalter Allpol ige Trennung abschließbar dito dito dito dito dito (einschließlich Steckvorrichtung) keine Angaben dito (einschließlich Steckvorrichtung) keine AngabenbesondereLeistungseigenschaftenkeine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine AngabenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12453 sind hieraufgenommenwordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommenwordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommenwordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12978 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12978 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12978 sindhier aufgenommen wordenkeine AngabenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12445 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12978 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw DIN EN 12445 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12604 bzw. 12605 sind hieraufgenommen wordenAnforderungen aus DIN EN 12453 bzw. DIN EN 12445 sindhier aufgenommen wordenAnforderungen bzgl. Umwelteinflüsse (Widerstand gegenWind, Wärmedurchgang, Luft- oder Wassereintrilt) gemäßKlassifizierung erfüllen.laut DIN 18073-1990 ist die Kraft an derKurbel auf 150 N begrenzt.keine Besonderheitenkeine Besonderheitenkeine Besonderheitenkeine Besonderheitenkeine BesonderheitenCE-Kennzeichnungspflicht im Sinne vonSachschutz (ab 1997)Ausnahme: Bei Brandabschluss mussTorflügel bei Energieausfall gefahrlosselbsttätig schließen.keine Besonderheitenkeine Besonderheitenkeine Besonderheitenkeine Besonderheilenkeine BesonderheilenBis August 2004 über die Arb.stätt-VOgeregelt, d. h. gefordert.keine Besonderheitenkeine Besonderheiten• Gilt für hand- und kraft betätigte Tore.• Ü-Zeichen gefordert für den Nachweisder Normalentflammbarkeil vonBaustoffen für Tore nach DIN EN 13501(Klasse E) oder nach DIN 4102-1(Baustoffklasse B2).


IEBIit6VERBAND TORE<strong>BVT</strong>An der Pönt 48D-40885 RatingenFon +49 (0)2102 186-200Fax+49 (0)2102 186-212info@bvt-tore.dewww.bvt-tore.deiitiiiüB£B

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