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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________Die Rügeobliegenheit gemäߧ 377 Abs. 1 HGB gilt auch fürRechtsmängelOLG Düsseldorf, Beschluss vom04.12.2012 – 23 U 47/12, BeckRS 2013, 06665Die Rügeobliegenheit gemäß § 377 Abs. 1HGB gilt sowohl für Sach- als auch fürRechtsmängel. (Leitsatz des Bearbeiters)I. Sachverhalt (vereinfacht und abgewandeltübernommen von der Vorinstanz: LGKleve, Urteil vom 22.02.2012 – 2 O 260/11,BeckRS 2013, 04696):Die Kitt GmbH (K) übernahm den Einbauvon Glasscheiben an dem BauvorhabenPfalzklinikum L, welches die BauträgergesellschaftBauttoll GmbH (B) ausführte. B hatteK ferner damit beauftragt, Fenster für die JugendpsychiatrieL zu liefern und einzubauen.B erteilte K außerdem den Auftrag, für denMultimarkt in Köln Glasscheiben zuzuschneidenund zu liefern.Die Scheiben sind im Mai 2009 durch B eingebautworden.K stellte nach Abnahme der Fensterarbeitenmit Rechnung vom 24.03.2010 die Schlussrechnungfür die Arbeiten an dem Bauteil„Jugendpsychiatrie L“ und die Schlussrechnungfür den Bauteil „Pfalzklinikum L“. Bprüfte diese Rechnungen, die der vereinbartenVergütung entsprachen. Ein Restbetragin Höhe von insgesamt 5.081,68 Euro für dieJugendpsychiatrie L wurde nicht durch Bausgeglichen.Mit Schreiben vom 28.04.2011 forderte K Bunter Fristsetzung bis zum 09.05.2011 auf,den offenen Betrag auszugleichen. Eine Zahlungerfolgte nicht. Mit Schreiben vom05.05.2011 verweigerte B eine Zahlung der offenenRechnung.Die B meint, dass die in dem BauvorhabenMultimarkt eingesetzten Scheiben mangelhaftgewesen seien, weil sie keine – was zutrifft– ausreichenden CE-Nachweise hätten,und forderte K auf, sämtliche Scheiben auszuwechseln.Am 16.06.2011 stellte die K der B eine weitereRechnung in Höhe von 1.082,83 Euro fürNacharbeiten für das Bauvorhaben JugendpsychiatrieL.B ließ, was sie K mit Schreiben vom 31.12.2011nochmals mitteilte, sämtliche Glasscheibenan dem Multimarkt in Köln ausbauen undneue Schreiben einbauen. Für den Austauschentstanden B Gesamtkosten in Höhe von7.747,51 Euro.B rechnete mit Schreiben vom 31.01.2012 gegendie Forderungen der K aus dem BauvorhabenJugendpsychiatrie L mit etwaigen Gegenforderungenaus dem Bauvorhaben Multimarktauf.Steht K der geltend gemachte Anspruch zu?510

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