13.07.2015 Aufrufe

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________Unterlassungsanspruch gegenAutokomplettierung vonSuchanfragenBGH, Urteil vom 14.05.2013 –Az. VI ZR 269/12, NJW 2013, 2348 ff.1. Nimmt ein Betroffener den Betreibereiner Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktionauf Unterlassungder Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzenderBegriffe bei Eingabedes Namens des Betroffenen in Anspruch,setzt die Haftung des Betreibersdie Verletzung zumutbarer Prüfpflichtenvoraus.2. Der Betreiber ist grundsätzlich erstverantwortlich, wenn er Kenntnis von derrechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechtserlangt.3. Weist ein Betroffener den Betreiber aufeine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechtshin, ist der Betreiberverpflichtet, zukünftig derartige Verletzungenzu verhindern.Sachverhalt (vereinfacht und leicht abgewandelt):G betreibt eine Internet-Suchmaschine. SeitApril 2009 hat G eine automatische Komplettierungsfunktion(„autocomplete“) inihre Suchmaschine integriert, mit deren Hilfedem Internetnutzer während der Eingabeseiner Suchbegriffe variierend mit der Reihenfolgeder eingegebenen Buchstaben in einemsich daraufhin öffnenden Fenster automatischverschiedene Suchvorschläge angezeigtwerden. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktionangezeigten Suchvorschlägewerden auf der Basis eines Algorithmusermittelt, der unter anderem die Anzahlder von anderen Nutzern eingegebenenSuchanfragen einbezieht. Weiteren Einflussauf die Suchvorschläge übt G nicht aus.K stellte bei der Eingabe seines Namens fest,dass die automatische Komplettierungsfunktionbei der Eingabe seines vollständigen Namensdie Vorschläge „K Scientology“ und „KBetrug“ vorschlägt. In keinem der anschließendangezeigten Suchergebnisse war eineVerbindung von K zu Scientology oder einembetrügerischen Verhalten ersichtlich. Auchgab es nie entsprechende Ermittlungen gegenK. Er sieht sein Persönlichkeitsrecht verletztund nimmt G auf Unterlassung in Anspruch.Hat K gegen G einen Anspruch auf Unterlassungder entsprechenden Kombinationenmit seinem Namen?Falllösung:I. Anspruch des K gegen G gemäߧ§ 1004 I, 823 I BGB analogK könnte gegen G ein Anspruch gemäߧ§ 1004 I, 823 I BGB analog zustehen. § 1004BGB findet unmittelbar nur auf eine Verlet-497

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!