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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________trinierung von Personen erzielt und Sympathisantenterroristischer Aktivitäten gewonnen.Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einerterroristischen Vereinigung ist dabei immerschwieriger zu erbringen. Vielmehrscheinen sich die „Schläfer“ selber via Internetund soziale Medien zu radikalisieren undAnschläge professionell vorzubereiten.Die Abkehr von organisierten Terrornetzwerkenhin zu individuell operierenden terroristischenEinzeltätern erkannte auch der EuropäischeRat. 18 Aus diesem Grund wurde derursprüngliche Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfungvon 2002 geändert undergänzt. 19 Neue Straftatbestände 20 zur Aufforderungterroristischer Straftaten (Art. 3Abs. 2 lit. a RB) sowie zur Anwerbung (Art. 3Abs. 2 lit. b RB) und Ausbildung von Personen(Art. 3 Abs. 2 lit. c RB) für terroristischeZwecke sollten als eigenständige terroristi-17 Vgl. KOM (2007) 650 endg., S. 2; beachte insbesonderedie heutigen Salafisten, die über das Internetneue Anhänger rekrutieren, www.spiegel.de vom10.05.2012.18 Vgl. den Europol-Trendreport unterwww.europol.europa.eu, S. 20 ff., 38.19 KOM (2007) 650 endg.: Vorschlag für einen Rahmenbeschlussdes Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung– vorgelegt von der Kommission. ZumBeratungsergebnis des Rates vgl. Ratsdok. 8707/08;ferner auch BR-Drs. 825/07, BT-Drs. 16/7769.20 Gemäß Art. 34 Abs. 2 lit. b EUV dienen Rahmenbeschlüssenur der Rechtsangleichung. Somit sollteklar sein, dass es sich bei den im Rahmenbeschluss2008/919/JI aufgezählten Verhaltensweisen nichtum „echte“ Straftatbestände, sondern um reine Vorgabenzur Umsetzung an die Mitgliedsstaaten handelt.Wird daher im Folgenden von „Straftatbeständen“gesprochen, so ist dies in einem „untechnischen“Sinn zu verstehen.sche Straftaten definiert werden: „Auf derKonferenz vom 20. März 2007 bestätigte sich,dass für eine Änderung des Rahmenbeschlusseszur Terrorismusbekämpfung durchdie Aufnahme neuer Straftatbestände […]eine ausreichende Unterstützung vorhandenist, soweit die Kriminalisierung nicht überdas im Europaratsübereinkommen zur Terrorismusverhütungfestgelegte Maß hinausgeht.“21Der entsprechende Rahmenbeschluss wurdesodann zeitnah am 28.11.2008 erlassen. 22 Aufvölkerrechtlicher Ebene legt dieser erstmalsverbindliche Begriffe wie „terroristische Vereinigung“,„terroristische Straftaten“ oder„Ausbildung für terroristische Zwecke“ fest.Der Begriff „öffentliche Aufforderung zur Begehungeiner terroristischen Straftat“ ist dabeiin Art. 3 Abs. 1 lit. a RB geregelt und bedeutet• das öffentliche Verbreiten oder sonstigeöffentliche Zugänglichmachen einerBotschaft• mit dem Vorsatz, zur Begehung einerunter Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a21 Am 20. März kamen auf einer Konferenz Vertreterder Mitgliedsstaaten, von Europol sowie Eurojustund Cepol zusammen, um die Ergebnisse aus dreiFragebögen zu erörtern, die im Jahre 2006 jeweilsan die Mitgliedsstaaten (26.06.2006), an die Medien,an betroffene Wirtschaftszweige und die Zivilgesellschaft(20.11.2006) sowie an Europol, Cepolund Eurojust (11.12.2006) ausgegeben wurde.22 Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates; Amtsblattder Europäischen Union L 330/21 vom 09.12.2008.Zur kritischen Würdigung des Rahmenbeschlusses,vgl. nur Zimmermann, ZIS 2009, 1-10.425

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