13.07.2015 Aufrufe

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________und das nationale Recht hatten jedoch dieVorgaben zweier Rahmenbeschlüsse, die imFolgenden dargestellt werden.1. Der Rahmenbeschluss zur Erfassungterroristischer VereinigungenZunächst stellt der Rahmenbeschluss des Ratesvom 13.06.2002 zur Terrorismusbekämpfungdas Kernstück der Bekämpfung terroristischerOrganisationen auf europäischerEbene dar. 13 Zwar handelt es sich bei diesemRahmenbeschluss nicht um die einzige europäischeMaßnahme zur Terrorismusbekämpfung,sonstige Maßnahmen hatten allerdingsnicht annähernd eine solche Auswirkung aufdie nationale Gesetzgebung. Essentiell warendie einschneidenden Veränderungen hinsichtlichder Neugestaltung des § 129a StGBund somit der strafrechtlichen Erfassung derBeteiligung an einer terroristischen Vereinigung.Die Vielfältigkeit terroristischer Handlungendurch Organisationen wie Al Qaidasollte durch eine Erweiterung des Straftatenkatalogsdes § 129a StGB sowie der Einfügungneuer subjektiver und objektiver Tatbestandmerkmaleerfasst werden. Durch die Einfügungdes § 129b StGB 14 wurde zudem dieStrafanwendung des § 129a StGB vergrößert,indem auch Auslandssachverhalte mit deutschemBezug nunmehr strafrechtlich erfasstwurden. Bemerkenswert ist zugleich, dass13 ABl. EG Nr. L 164, S. 3 vom 22.06.2002; EU-Dok.-Nr. 3 2002 F 0475.14 Schon vor der Umsetzung war § 129b StGB durchdas 34. StrÄndG vom 22.08.2002 (BGBl. I 3390) eingeführtworden.sich in Art. 2 Abs. 1 des Rahmenbeschlusseserstmals eine Definition des Begriffs „Terrorismus“in seiner adjektivischen Form „terroristischeVereinigung“ findet, die in § 129aStGB übernommen wurde. 152. Die Bekämpfung terroristischer EinzeltäterTrotz der geänderten Fassung des § 129aStGB und der Einfügung des § 129b StGB sahdie EG-Kommission bei der Bekämpfung desTerrorismus in Europa weiterhin erheblicheDefizite. Dies lag zum einen daran, dass derRahmenbeschluss durch die Mitgliedsstaatennur unzureichend umgesetzt wurde. 16 Zumanderen musste auf die neue Fülle an Informations-und Kommunikationstechnologienreagiert werden, die zu einer Veränderungund gleichfalls Globalisierung des Terrorismusführte. Insbesondere die Verwendungdes Internets verstärkt zunehmend den Radikalisierungs-und Rekrutierungsprozess unddient (potenziellen) Terroristen nach wie vorals „virtuelle Trainingscamps“. 17 Durch dieMöglichkeit, terroristische Propaganda imInternet zu verbreiten, wird ferner die Indok-15 Vgl. Kauffmann, Auslegung des Begriffs Terrorismusim Lichte des GVVG, <strong>Jura</strong> 2011, 257 ff.16 Vgl. Ratsdokument 11687/2/04 REV, DROIPEN 40vom 12.10.2004. Die Kommission forderte insbesonderediejenigen Mitgliedsstaaten, bei denen hinsichtlichder Umsetzung noch Handlungsbedarfbestand (dies galt auch für die Bundesrepublik),auf, für die rasche und vollständige Umsetzung desRahmenbeschlusses in das innerstaatliche RechtSorge zu tragen, die Kommission unverzüglich zuunterrichten und ihr als Nachweis hierüber denWortlaut der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriftenzu übermitteln.424

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!