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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________jedoch ein paar Tage Bedenkzeit aus und holtanwaltlichen Rat ein. Am 20.12.2011 trägt Fdie genannte Summe ein, unterschreibt dasFormular und schickt es per Telefax an die A-Bank. Am 21.12.2011 erfolgt die Bestellung derBuchgrundschuld zugunsten der A-Bank.Am 22.12.2011 gewährt die A-Bank dem M dasDarlehen.M verstirbt unerwartet am 23.07.2012 infolgeeines Herzinfarkts.Inzwischen sind die gesicherten Forderungenfällig und werden von ihren jeweiligen Inhaberngeltend gemacht. Als die A-Bank den Fam 27.07.2012 zur Zahlung von 90.000 Euroauffordert, zahlt F, jedoch nur unter Vorbehalt,„um das Geld ggf. wieder zurückzubekommen,falls mit dem Vertrag etwas nichtin Ordnung ist“. Er wendet wahrheitsgemäßein, dass er die Bürgschaft in „vorweihnachtlicherNächstenliebe“ abgeschlossen habe,weil er meinte, dass M so leistungsfähig sei,den Kredit selbst begleichen zu können. Erstdurch die Zahlungsaufforderung der A-Bankhabe er gemerkt, dass diese Ansicht falschwar. Jedenfalls habe er – das ist ebenfallsrichtig – bereits am 02.01.2012 der A-Bankund M gleichermaßen mitgeteilt, „doch nichthaften zu wollen“. Das wolle er jetzt, da er dieWahrheit über Ms finanzielle Lage kenne,erst recht nicht. Hilfsweise wolle er sich aberbei den anderen Sicherungsgebern „schadloshalten“.Nun tritt auch Ms „Ehefrau“ E auf den Plan.Sie und M hatten sich Ende 2003 kennen gelerntund sofort ineinander verliebt. Aussteuerlichen Gründen wollten sie noch imDezember 2003 heiraten. Da beide zumletztmöglichen Termin jedoch nicht konnten,baten sie ihre gemeinsamen Freunde Pund A, für sie zum Standesbeamten beimStandesamt Stuttgart zu gehen und in ihremNamen für sie die Ehe zu schließen. SeitEnde März 2009 leben M und E jedoch wiedergetrennt; M hatte, vertreten durch seinenAnwalt, am 15.06.2012 einen Antrag auf Auflösung,hilfsweise Scheidung der kinderlosenEhe beim Amtsgericht – Familiengericht –Stuttgart gestellt, der daraufhin der E am22.06.2012 zugestellt worden war. E hatte jedochimmer noch an den Fortbestand derEhe mit M geglaubt und auch immer wiederKontakt zu M gesucht, um sich mit ihm auszusöhnen.M hatte sie dagegen immer wiederabblitzen lassen. E weist nun darauf hin, dassM diese „idiotischen Grundstücksgeschäfte“niemals hätte abschließen dürfen, ohne sichvorher mit ihr – E – zu besprechen. Diese Geschäfteseien daher alle „das Papier nichtwert“.Zufällig erfährt H, der Lebensgefährte vonMs Schwester Z, von Ms Tod. H ist zugleichder vom Amtsgericht – Vormundschaftsgericht– Stuttgart ordnungsgemäß bestellteBetreuer von Z. Dies war notwendig, da Zselbst infolge eines Lawinenunfalls im Jahre2005 geistig behindert ist. Die Eltern von M471

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