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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________3. Reform des FinanzsystemsIm Zuge der Erweiterung des Sicherheitssystemsder japanischen Banken 1986 wurde dieMöglichkeit geschaffen, die Übernahme einerin Schwierigkeiten geratenen Bank durch einanderes Kreditinstitut finanziell durch Zahlungender Einlagensicherungsgeschäfte,dem so genannten „Erste-Hilfe-Mechanismus“,zu verwirklichen. 46 Den japanischenBanken gelang es somit, eine Vielzahl derfaulen Kredite abzuschreiben und durch Fusionenden Bankensektor zu stabilisieren.1996 forderte Japan eine gründliche Reformdes Finanzsystems. Das Reformkonzept hattedie Ziele, die hohe Verschuldung der Bankenzu lösen und ein transparentes Regime zuschaffen. 47 Hier folgte man den ReformansätzenGroßbritanniens (so genannter „BigBang“), 48 die sich bei den durchgeführten Finanzmarktliberalisierungenseit 1986 positivauswirkten. Japan hatte in diesem Sinne eineReform zur internationalen Öffnung des Finanzmarktesdurchgeführt, die das japanischeFinanzmarktrecht internationaler undwettbewerbsfähiger gemacht haben. 49 Durchdas Änderungsgesetz Nr. 65 über den Devisenverkehr2002 wurde somit den Inlandsbewohnerngestattet, Einlagekonten in Fremd-46 Baum/Bälz (Hrsg.), Handbuch japanisches Handels-und Wirtschaftsrecht, 2011, S. 312, Rn. 95.47 Baum/Bälz (Hrsg.), Handbuch japanisches Handels-und Wirtschaftsrecht, 2011, S. 284, Rn. 8.48 Der Terminus wird als Urknall der alten strikten Regulierungssätzeund Proklamierung an Liberalismusfreiem Markt und Selbstregulierung angewendet.49 Baum/Bälz (Hrsg.), Handbuch japanisches Handels-und Wirtschaftsrecht, 2011, S. 285, Rn. 9.währung bei einer Bank zu eröffnen. Infolgedieser Liberalisierung nahm der Kapitalverkehrin Japan langsam zu. Eingeführt wurdeauch ein Schutzmechanismus zur Vorbeugunggegen Insolvenz. Durch das GesetzNr. 143, das dringende Maßnahmen zurschnellen Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeitbeinhaltete, sollte der Staat das Defizitder Kreditinstitute unter bestimmtenKonditionen decken. Mit den Gesetzen Nr. 5zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit undNr. 132 zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeitwurde ein öffentlicher Fonds zur Stabilisierungnotleidender Banken eingerichtet, dessenUmfang 2003 70 Billionen Yen betrug.Von der Finanzkrise abgeschlagene Bankenkönnen mit dem Gesetz Nr. 90 von 2008 direktvon der Regierung finanziell unterstütztwerden. Für die Abwendung drohender Insolvenzhat der Gesetzgeber zudem einenMechanismus geschaffen, in dessen Rahmendie Aufsichtsbehörde sofort eine staatlicheSonderkontrolle einführen oder eine staatlicheAuffanggesellschaft errichten kann.Durch diese staatlichen Sonderkontrollenübernimmt der Staat alle Anteile der insolventenGesellschaft. Infolge der Finanzreformwurden mehrere Gesetze erlassen undgeändert, sodass das japanische Bankenaufsichtsrechtsehr kompliziert und fast unüberschaubargeworden ist. 50 Japan versuchte seinedominierende Stellung auszubauen undmittels der Reform eine Selbstregulierung zuermöglichen, um die Wirtschaft anzuregen.Da aber die technischen Neuerungen einen50 Yamauchi, EuR-Beih., 2004, 61 (64).450

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