13.07.2015 Aufrufe

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________des FMStG müssen ausgeschöpft sein. DieSystemrelevanz ergibt sich aus Informationender Deutschen Bundesbank, der BaFinund den Transaktions- und Bilanzdaten. DieHauptversammlung erhöhte das Kapital mitder Ausgabe neuer Aktien, die der Bundübernahm. Von einer Enteignung verschontblieben die Anteile an Unternehmen, die voneiner juristischen Person der öffentlichenHand (Sparkassen, Landesbanken) geführtoder an ihr beteiligt waren, da sie dort durchEigenmittel unterstützt sind. Nicht verstaatlichtwerden die Tochterfirmen und deren Eigenmittelsolcher Unternehmen. Der Grundfür die Differenzierung zwischen Eigenmittelnvon öffentlichen Unternehmen und denEigenmitteln ihrer Töchter lag darin, dasssich solche Enteignungen gegen die Bundesländerund Kommunen richteten und Fragender vertikalen Gewaltenteilung aufwerfenkönnten. Die Maßnahmen des zweiten Paketsgaben der Bundesregierung ausreichendeMöglichkeiten für erforderliche Verstaatlichungen,sie waren aber eine Belastung fürdie Steuerzahler.c. Das dritte MaßnahmenpaketNach vielfältigen Rekapitalisierungsanstrengungenzugunsten der Banken wollte dieBundesregierung mit dem neuen FMStFG dieProbleme der bilanziellen Belastungen derFinanzinstitute lösen. 28 Als Instrument zurLösung der Bilanzprobleme wurde das Konzeptder „Bad Bank“, eine Zweckgesellschaft,28 BGBl. vom 17.07.2009, S. 1980.in der die wertlosen und toxischen Wertpapiereausgelagert werden, angewendet. DieBundesregierung zielt mit dem neuen Konzeptauf eine Entlastung des Eigenkapitalsder Banken ab, sodass sie ihre Kreditvergabeaufrechterhalten können. Der SoFFin soll fürdiese Wertpapiere gegenüber den „BadBanks“ bürgen. Für die Finanzinstitute lagder Vorteil darin, dass sie Risikoaktiva aus ihremPortefeuille entfernen konnten und keineigenes Kapital mehr vorhalten mussten. 29Zu einem späteren Zeitpunkt und bei bessererKonjunktur könnten die „Bad Banks“ dieseWertpapiere veräußern. Für die Bankenbestand bei dieser Regulierung der Anreiz,einen hohen Buchwert anzugeben, um einenhöheren Preis beim Verkauf an die „BadBank“ zu erzielen. Die Anwendung der Lösung„Bad Bank“ hatte den Nachteil, dass derStaat 200 Milliarden Euro ausgeben musste.Das Instrument wurde eingeführt, um denSteuerzahler auf langfristige Sicht zu entlasten.Am 31.07.2009 bewilligte die EU die „BadBank“-Lösung. Seither dürfen die deutschenKreditinstitute ihre Wertpapiere mit Zustimmungder Kommission auslagern. 30d. Das vierte MaßnahmenpaketAm 09.12.2010 wurde das RStruktG erlassen, 31welches einen Restrukturierungsfonds fürKreditinstitute schuf und die Verjährungsfristder aktienrechtlichen Organhaftung verlängerte.Das Gesetz ermöglicht eine Ab-29 Illing, Deutschland in der Finanzkrise, 2013, S. 44.30 Illing, Deutschland in der Finanzkrise, 2013, S. 46.31 BGBl. vom 14.12.2010, S. 1900.446

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!