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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________IV. Deutschland unter dem Einfluss derSchulden- und Finanzkrise1. Einfluss der EurokriseDie Ausbreitung der Eurokrise zwangDeutschland dazu, politische und finanzielleMaßnahmen zu ergreifen. Der Staat durftesich nicht isolieren und musste die gemeinsameWährung sichern. In einigen deutschenBanken gab es auch Kredite von den Schuldenländern,die gesichert werden mussten.Die deutsche Position zur UnterstützungGriechenlands war zu Beginn der Krise zurückhaltend.11 Die Verbreitung der Staatsschuldenkrisevon Griechenland auf andereEuro-Staaten war eine potenzielle Gefahrund drohte sich auf die ganze Währungsunionauszuwirken. Dadurch änderte sich auchdie deutsche Position und evolvierte von derIdee eines Europäischen Währungsfonds(EWF) für Griechenland zu einer Währungsunionund einem Finanzstabilisierungsgesetz.Die Gesetzgebung sollte an jene Änderungenangepasst werden. Durch die Verabschiedungdes StabMechG 12 wurde erst inDeutschland der rechtliche Rahmen für die11 Vgl. BT PIPr 17/30, S. 2719 vom 17.03.2010, Die Aussageder deutschen Bundeskanzlerin besagt, dassdie EU nicht nur eine Friedensunion, sondern aucheine Stabilitätsunion sei. Die Initiative muss dahervon Griechenland ausgehen. Deshalb soll es möglichsein, per Ultima Ratio ein Land aus dem Euro-Raum auszuschließen. Ebenso sollte Griechenlandeinen Antrag für finanzielle Hilfe beim IWF stellen,unter: http://www.fron l i n e . d e / s c h u l d e n k r i s e / i w f - h i l f e - f u e r -g r i e c h e n l a n d - e z b - d i r e k t o r - o h r f e i g t -merkel,1471908,2835848.html (aufgerufen am01.08.2013).Einführung der EFSF geschaffen. Durch dasGesetz wurde das Bundesfinanzministeriumermächtigt, eine von den Mitgliedstaaten desEuro-Währungsgebiets gegründete und beauftragteZweckgesellschaft zu ermächtigen,die deutschen Gewährleistungen zu übernehmen,sofern diese Maßnahmen für dieZahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaatserforderlich sind, um zugleich die Finanzstabilitätder Währungsunion sicherzustellen.Voraussetzung für den Kredit war dieVereinbarung eines wirtschafts- und finanzpolitischenProgramms durch den Mitgliedstaatmit dem IWF und der Kommission unterMitwirkung der EZB und der Billigungdesselben von den anderen Euro-Staaten. 13Bei einer unverzüglichen Gewährleistungmusste der Haushaltsausschuss des Bundestagsunverzüglich nachträglich unterrichtetwerden. Das Gesetz sah keine Kontrollfunktiondes Parlaments vor, was vom BVerfG kritisiertewurde. Nach seiner Einschätzungmüssen die zukünftigen Finanzhilfen derBundesregierung vor der Bewilligung nach§ 1 IV StabMechG auf einen hinreichendenparlamentarischen Einfluss zurückzuführensein. Nach Ansicht des Gerichts muss jedeausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahmedes Bundes mit größerem Umfang iminternationalen oder unionalen Bereich vomBundestag im Einzelnen bewilligt werden,12 Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen imRahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismusgesetzes– StabMechG, vom 22.05.2010(BGBl. I, S. 627), zuletzt geändert am 23.05.2012(BGBl. I, S. 1166).13 BGBl. I vom 22.05.2010, S. 627.442

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