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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________somit gezwungen, in kurzer Zeit notwendigeEntscheidungen über die Krisenpräventionund -bewältigung zu treffen.III. Maßnahmen der Europäischen Uniongegen die SchuldenkriseDie entstandenen Probleme in der Eurozonestellten die Euro-Staaten vor eine große Herausforderung.Es musste ein Ausweg aus derKrise gefunden werden, da diese im Vergleichzur früheren Finanzkrise die gemeinsameWährung und daher eine der Grundlagen derEU gefährdete. Es wurde die Idee eines dauerhaftenRettungsschirms mittels eines Rettungsfondsentwickelt, der den hochverschuldetenEuro-Ländern helfen sollte. AlsEU-Organ mit entscheidendem Gewicht beiden wirtschafts- und währungspolitischenAufgaben wurde die EZB nach Art. 127 ff.AEUV aufgefordert, notwendige Entscheidungenzu treffen. Die EZB war bereit,Staatsanleihen der hochverschuldeten Euro-Länder zu kaufen, was aber die Maastricht-Vereinbarungen gefährdete und auf deutschenWiderstand stieß. 2tät (EFSF) und einer Beteiligung des IWF.Der EFSM wurde auf Grundlage desArt. 122 II AEUV eingeführt und sollte die finanzielleStabilität im gesamten Euro-Währungsgebietsichern. Die EFSF war ein Fondsin Form einer Aktiengesellschaft, der aus denBeiträgen der Euro-Mitgliedstaaten bestand. 3Die Beteiligung des IWF am Rettungsschirmbetrug mindestens die Hälfte der Summe desEFSM und der EFSF (60 plus 440 Milliarden)bzw. 250 Milliarden Euro. 4 Der maximale Garantierahmender EFSF liegt bei 780 MilliardenEuro.Die beiden Instrumente des RettungsschirmsEFSM und EFSF wurden durch das „Programmder Wertpapiermärkte“ ergänzt, womitdie EZB ermächtigt wurde, Staatsanleihender Euro-Staaten auf dem Sekundärmarktzu kaufen. 5 Bezweckt wurde damit, dieLiquidität der Banken zu sichern und mittelfristigPreisstabilität zu ermöglichen. EinVerstoß gegen Art. 123 I AEUV – „unmittelbarerErwerb von Schuldtiteln“ – wurde mit einemUmweg über den Sekundärmarkt umgangen.1. Der Euro-RettungsschirmAm 10.05.2010 beschlossen die Euro-Länder,einen Rettungsschirm im Umfang von 750Milliarden Euro einzuführen. Der Euro-Rettungsschirmbestand aus dem EuropäischenFinanzstabilisierungsmechanismus (EFSM),der Europäischen Finanzstabilisierungsfazili-2 Illing, Deutschland in der Finanzkrise, 2013, S. 88,Aussage des Direktors der Bundesbank.3 Siehe: EFSF Rahmenvertrag vom 26.08.2011, unter:http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/110902_EFSF_Rahmenvertrag_Anpassung.pdf (aufgerufenam 24.07.2013).4 Siehe: die Europäischen Rettungsschirme, unter:http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_06/zusatzthemen_09.html (aufgerufenam 26.07.2013).5 Illing, Deutschland in der Finanzkrise, 2013, S. 89.439

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