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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________• eine Schrift i. S. d. § 11 Abs. 3 StGB, dienach ihrem Inhalt geeignet ist, als Anleitungzu einer schweren staatsgefährdendenGewalttat i. S. d. § 89aAbs. 1 StGB zu dienen, anpreist odereiner anderen Person zugänglichmacht, wenn die Umstände ihrer Verbreitunggeeignet sind, die Bereitschaftanderer zu fördern oder zu wecken,eine schwere staatsgefährdendeGewalttat zu begehen (Abs. 1 Nr. 1),oder• sich eine solche Schrift verschafft, umeine schwere staatsgefährdende Gewalttatzu begehen (Abs. 1 Nr. 2).Entsprechend § 89b Abs. 2 StGB enthältauch der zweite Absatz des § 91 StGB eineSozialadäquanzklausel, wonach die Anwendungdes Abs. 1 Nr. 1 ausgeschlossen ist,wenn die Handlung der staatsbürgerlichenAufklärung, der Abwehr verfassungswidrigerBestrebungen, der Kunst und Wissenschaft,der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattungüber Vorgänge des Zeitgeschehensoder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken(Abs. 2 Nr. 1) oder ausschließlich der Erfüllungrechtmäßiger beruflicher oder dienstlicherPflichten dient (Abs. 2 Nr. 1). Abschließendverhalten sich Abs. 3 und § 89b Abs. 5StGB gleich zueinander, wonach bei geringerSchuld von einer Bestrafung abgesehen werdenkann.IV. Evaluierung der GesetzeAngesichts der Veränderung des globalenTerrorismus und der steigenden Bedrohungdurch terroristische Einzeltäter ist es besonderserstaunlich, dass der von dem Bundesministeriumder Justiz im April 2008 vorgestellteReferentenentwurf trotz erheblicherKritik ohne einschneidende Korrekturendurch das Gesetzgebungsverfahren gelangtist. 62 Dennoch bescheinigt der Endberichtder kriminologischen Zentralstelle über dieEvaluation des GVVG den neu eingefügten§§ 89a, 89b und 91 StGB ein überwiegendpositives Bild. So erachten die befragten Polizeibeamten,Staatsanwälte und auch Richterin der Mehrzahl die neuen Vorschriften für„sinnvoll und notwendig“. 63 Durch die Erfassungterroristischer Einzeltäter und derenVorbereitungshandlungen würde insbesondereeine Fülle von Strafbarkeitslücken geschlossen.64 Die Sicherheitslage würde durchdie Normierungen verstärkt und ein besseresPräventiv-Strafrecht erreicht werden. Im Gegensatzzu der Richterschaft sahen insbeson-62 Begründet werden kann dies nur damit, dass dieBundesregierung angesichts des bevorstehendenEndes der 16. Legislaturperiode den Gesetzesantragmöglichst zügig und ohne große Korrekturendurchbringen wollte.63 Vgl. die Ergebnisse der Evaluierung des GVVGdurch die kriminologische Zentralstelle vom14.08.2012, S. 129 abrufbar unter:http://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/Endbericht_GVVG_Evaluierung.pdf.64 Vgl. die Ergebnisse der Evaluierung des GVVGdurch die kriminologische Zentralstelle vom14.08.2012, S. 129 abrufbar unterhttp://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/Endbericht_GVVG_Evaluierung.pdf.435

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