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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________Schatten seines größeren Bruders“. Danachbedroht der neue § 89b StGB die Aufnahmeund das Unterhalten von Beziehungen zu einerterroristischen Vereinigung mit Freiheitsstrafebis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.Nach Abs. 1 wird vorausgesetzt, dassder Täter Beziehungen zu einem Rädelsführer,Mitglied oder Unterstützer einer terroristischenVereinigung im Sinne von § 129aStGB, auch in Verbindung mit § 129b StGB,aufnimmt oder unterhält. Damit werden Verhaltensweisenmit Bezug zu einer terroristischenVereinigung erfasst, die noch nicht imSinne einer Unterstützungshandlung nach§ 129a Abs. 5 StGB bewertet werden können.58 Abs. 2 enthält dagegen – anders alsdies in § 89a StGB der Fall ist – einen Tatbestandsausschlussfür solche Konstellationen,in denen die jeweilige Handlung der Erfüllungrechtmäßiger dienstlicher oder beruflicherPflichten dient. Auf diese Weise wirdder Geltungsbereich der Vorschrift auf strafwürdigeFälle beschränkt. 59Durch die Regelung des Abs. 3 wird in Anlehnungan § 89a Abs. 3 StGB der Tatbestanddes Abs. 1 auf Fälle der Kontaktaufnahme58 Eine solche Annahme kann bereits durch den imVergleich zu § 129a Abs. 5 StGB bestehenden niedrigerenStrafrahmen gerechtfertigt werden. § 129aAbs. 5 S. 1 StGB normiert dabei für die Unterstützungeiner in Abs. 1 bezeichneten Vereinigung einMindestmaß an Freiheitsstrafe von sechs Monatenbis zu zehn Jahren, im Falle des Abs. 3 bis zu fünfJahren oder Geldstrafe; im Falle des Werbens umUnterstützer bedroht § 129a Abs. 5 S. 2 StGB die Tatmit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zufünf Jahren.59 Vgl. bereits BT-Drs. 16/12428, S. 17.oder des Unterhaltens von Kontakten imAusland ausgedehnt. Für bestimmte, vor allemin Abs. 3 normierte Auslandssachverhaltesieht Abs. 4 einen Ermächtigungsvorbehaltvor, der im Wesentlichen dem § 89aAbs. 4 StGB und § 129b Abs. 1 S. 3 StGB nachgebildetist. Abschließend eröffnet Abs. 5dem Gericht die Möglichkeit, in denkbarenFällen geringer Schuld von einer Bestrafungnach § 89b StGB abzusehen. 60c. § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einerschweren staatsgefährdenden GewalttatDer dritte Straftatbestand im Bunde desGVVG ist § 91 StGB, der die Anleitung zurBegehung einer schweren staatsgefährdendenGewalttat unter Strafe stellt. Im Wesentlichenwerden unter anderem die vielfach inislamistischen Kreisen ohne konkreten Tatbezugerfolgende Verbreitung von Bombenbauanleitungenund so genannten „Kochbüchern“zur Planung terroristischer Anschlägeüber das Internet und das Sichverschaffenderselben (z. B. durch Download) erfasst. 61§ 91 StGB ist gegenüber § 89a StGB wesentlichkürzer und verständlicher gefasst. NachAbsatz 1 wird als Täter nunmehr mit Freiheitsstrafebis zu drei Jahren oder mit Geldstrafebedroht, wer60 Auffallend ist somit, dass der Gesetzgeber im Vergleichzu § 89a StGB auf die Sonderregelung zur„Tätigen Reue“ verzichtet hat.61 Vgl. BT-Drs. 16/12428, S. 2 f.434

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