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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________den Tatbestand erfüllen können, wiez. B. der Besuch einer Flugschule,• die Herstellung, das Sich-Verschaffen,Überlassen oder Verwahren u. a. vonWaffen oder bestimmten gefährlichenStoffen (z. B. radioaktiven Stoffen)oder besonderen zur Ausführung dervorbereiteten Tat erforderlichen Vorrichtungen(z. B. Zündern),• das Sich-Verschaffen oder Verwahrenvon wesentlichen Gegenständen oder„Grundstoffen“ (z. B. das von den imSauerland-Fall verurteilten Tätern beschaffteWasserstoffperoxid), um dieseWaffen, Stoffe oder Vorrichtungenherzustellen,• die Finanzierung von Anschlägen(z. B. Zur-Verfügung-Stellen von erheblichenVermögenswerten, um diezur Tat erforderlichen Sprengstoffe zukaufen,erfasst. Schon im Rahmen der Gesetzesbegründungsollte für eine Strafbarkeit nachAbsatz 1 nicht Voraussetzung sein, dass derTäter ein schon im Detail geplantes Verbrechenvorbereitet. 53 Danach muss also wederOrt noch Zeit noch die potenziellen Opferfestgelegt sein. 54 Nach § 89a StGB reicht esvielmehr aus, dass der Deliktstyp der vorbereitendenTat hinreichend bestimmt ist, essich bei dieser mithin nach der Vorstellung53 BT-Drs. 16/12428, S. 15.54 So auch Wasser/Piaszek, DRiZ 2008, 316.des Täters um eine Tat gegen das Leben odergegen die persönliche Freiheit handelt. 55 Mitdieser weiten Fassung wird es den Strafverfolgungsbehördengerade ermöglicht, die imDunkelfeld agierenden „Schläfer“ oder „Einsame-Wolf-Terroristen“zu erfassen. Hinzukommt, dass die Einzeltäter nach Absatz 3auch dann strafrechtlich belangt werdenkönnen, „wenn die Vorbereitung im Auslandbegangen wird“ (z. B. Ausbildung in Terrorcamps).Dieser Absatz enthält daher eine von§§ 3 ff. StGB abweichende Regelung zur Anwendungauf Auslandstaten. 56 Um solche Täterwie in Boston sachgerecht verfolgen zukönnen, zwingt es förmlich auf, das deutscheStrafrecht auf Vorbereitungshandlungen innerhalbund außerhalb der Mitgliedsstaatender Europäischen Union (Abs. 4) zu erstrecken.Da es sich um Vorbereitungshandlungenhandelt, beinhalten die Absätze 5 bis 7Regelungen zur Strafmilderung und Strafaufhebung.57b. § 89b StGB – Aufnahme von Beziehungenzur Begehung einer schweren staatsgefährdendenGewalttatDagegen steht § 89b StGB als Vorbereitungstatzu § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB sozusagen „im55 Vgl. Wasser/Piaszek, DRiZ 2008, 316.56 Die Problematik der Ausweitung des Strafanwendungsrechtswird in einem separaten Beitrag besprochen.57 Diese Regelung ist an § 83a Abs. 2 und 3 StGB ausgerichtetund trägt den Besonderheiten Rechnung,dass das Gesetz bereits eine Vorbereitungshandlungunter Strafe stellt, wodurch die Regelungendes Rücktritts mangels Versuchsmöglichkeit ausgeschlossensind.433

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