13.07.2015 Aufrufe

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________führt geblieben ist. Dieser Vorfeldbereich wardem bisherigen Strafgesetzbuch aber unbekannt.Die Legitimität solcher Vorbereitungsdelikteergibt sich weder aus der Heranziehungder klassischen §§ 80, 83 und 149StGB noch über § 30 StGB bzw. § 130 StGB,der mangels Aufdeckung der Tatbestandselementedie Existenz einer terroristischen Vereinigungnicht nachweisen kann: „Es kannnicht richtig sein, dass wir tatenlos zuschauen,wie Menschen, radikalisierte Islamisten,sich aus Deutschland auf den Weg ins Grenzgebietzwischen Afghanistan und Pakistanmachen, um sich in Terrorcamps ausbildenzu lassen, und dass wir sagen: das ist eben so;das nehmen wir hin; wir müssen halt schauen,dass wir sie erwischen, bevor sie zurückkommen.“51Mit Beschluss vom 19.06.2009 hat der DeutscheBundestag den von der Bundesregierungeingebrachten Entwurf eines GVVG mitmarginalen Veränderungen angenommen. Indieser Fassung wurde das GVVG am30.07.2009 im Bundesgesetzblatt verkündetund trat schließlich am 04.08.2009 in Kraft. 523. Inhalt der Regelungena. § 89a StGB – Vorbereitung einer schwerenstaatsgefährdenden GewalttatAusgehend von Bedeutung und Systematikgilt es § 89a StGB als wichtigste Neuregelungder Kernregelungen einzustufen. Mit seinensieben Absätzen ragt § 89a StGB als komplizierterStraftatbestand heraus. Nach § 89aAbs. 1 S. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe vonsechs bis zehn Jahren bestraft, wer eineschwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet.Eine solche schwere staatsgefährdendeGewalttat ist gemäß Absatz 1 Satz 2 eineStraftat gegen das Leben in den Fällen des§ 211 StGB oder des § 212 StGB oder gegen diepersönliche Freiheit in den Fällen des § 239aStGB oder des § 239b StGB, die nach denUmständen bestimmt und geeignet ist, denBestand oder die Sicherheit eines Staatesoder einer internationalen Organisation zubeeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätzeder Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen,außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.Als Handlungen, die jeweils mit dem Vorsatzvorgenommen werden müssen, eine der aufgezähltenGewalttaten vorzubereiten, werdengemäß § 89a Abs. 2 StGB51 Plenarprotokoll 16/202 vom 29.01.2009, S. 21843.52 BGBl. I, S. 2437; mit Inkrafttreten der §§ 89a, 89bund 91 StGB gingen gleichzeitig Erweiterungen undVeränderungen der § 138 Abs. 2 Nr. 1 und § 261Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB einher. Beide Strafvorschriftenerweitern den Vortatenkatalog um den Tatbestandder Vorbereitung einer schweren staatsgefährdendenGewalttat nach § 89a StGB.• die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassenetwa in einem terroristischenAusbildungslager; darüber hinaussollen auch neutrale Handlungen432

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!