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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________normen über die Mitgliedschaft oder Unterstützungterroristischer Vereinigungen gemäߧ§ 129a und 129b StGB vorsah, wurde jedochwegen seiner Unbestimmtheit verworfen.43 Es fehlte eine deutliche Trennung zwischenterroristischen Organisationen undterroristischen Einzeltätern. Im Januar undMärz des Jahres 2009 legten daher die Fraktionender CDU, CSU und SPD und die Bundesregierungeinen inhaltsgleichen Entwurfim Bundestag vor, 44 der die Einführung derneuen §§ 89a, 89b und 91 StGB zum Ziel hatte.Die Entwürfe beinhalteten die Möglichkeit,die Vorbereitung von Gewalttaten organisatorischnicht gebundener Terroristenstrafrechtlich zu erfassen und das Vertrauender Bürger in die Fähigkeit des Staates zurGewährleistung der inneren Sicherheit zustärken: 45 „Wir müssen […] die Bürgerinnenund Bürger wirksam vor terroristischen Anschlägenschützen. Es ist unsere Aufgabe, Sicherheitin diesem Land so weit wie möglichzu garantieren. Zu den Instrumenten, die wirdabei nutzen, gehört selbstverständlich dasStrafrecht an vorderster Stelle. Wir müssenaber zweitens sicher sein, dass wir unsererechtsstaatlichen Grundsätze bewahren. Wirhaben immer gesagt, dass es für die Terrorismusabwehrkein Sonderstrafrecht gebenkann […].“ 4643 Stellungnahme der Bundesregierung in der Anlage2 zu BT-Drs. 16/7958, S. 8.44 BT-Drs. 16/11735 vom 27.01.2009 und BT-Drs.16/12428 vom 25.03.2009, basierend auf dem Referentenentwurfdes BMJ.45 Vgl. BT-Drs. 16/11735, S. 10; BT-Drs. 16/12428, S. 12.46 Plenarprotokoll 16/202 vom 29.01.2009, S. 21.830.Dass insoweit eine Strafbarkeitslücke imdeutschen Strafrecht bestand, stellte nichtnur die damalige Justizministerin Zypries imHinblick auf die Bestrafung terroristischerEinzeltäter fest. 47 Zwar konnten beispielsweisedie Kofferbomber aus Köln auch nach damaligerGesetzeslage unabhängig des fehlendenNachweises einer terroristischen Gruppierungmit hohen Freiheitsstrafen verurteiltwerden. 48 Doch stellen die Ausweitung desinternationalen Terrorismus sowie die Ausbildungin Terrorcamps zu Selbstmordattentäterneine neue Dimension dar. 49 Somit reihensich die neuen Straftatbestände in einelange Serie gesetzgeberischer Maßnahmenzur Kontrolle neuer Formen von Terrorismusein. Vorwiegend im Vorfeldbereich – und damit„Dunkelbereich“ – tätig, beinhalten dieseein geringes Entdeckungsrisiko. 50 Die Tätermüssen zu einem Zeitpunkt erfasst werden,in dem die Zündung der Bomben unausge-47 Vgl. auch die Aussagen der Bundesanwaltschaft sowieder befragten Richter in der Evaluation desGVVG durch die kriminologische Zentralstelle vom14.08.2012, S. 113 f., abrufbar unterhttp://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/Endbericht_GVVG_Evaluierung.pdf.48 Der Angeklagte al-Hajdib wurde vom OLG Düsseldorfwegen versuchten Mordes an einer unbestimmtenAnzahl an Menschen in Tateinheit mitversuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosionzu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, OLGDü, Urteil vom 09.12.2008 – III – VI 5/07; BGH, Beschlussvom 24.11.2009 – 3 StR 329/09.49 So auch das Ergebnis der kriminologischen Zentralstellein dem Endbericht der Evaluation des GVVGvom 14.08.2012, S. 122, abrufbar unterhttp://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/Endbericht_GVVG_Evaluierung.pdf.50 Vgl. etwa den Anschlag des 11. September 2001, welcherüberwiegend durch die „Hamburger Zelle“ inHamburg geplant wurde.431

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