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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-,Wertungs- und Gestaltungsspielraumssteht den Beschwerdeführern eingrundrechtlicher Anspruch auf weitergehendeoder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbotvon Sportwaffen nicht zu.“Ergebnis:Die Verfassungsbeschwerde hat keinen Erfolg,da der Gesetzgeber die Schutzpflichtaus Art. 2 II Abs. 2 GG nicht verletzt hat.(Klausurhinweis: Um die funktionell-rechtlichenGrenzen zur Gesetzgebung nicht zuumgehen, würde das BVerfG auch dann, wennes eine Verletzung der Schutzpflicht feststellenwürde, lediglich eine so genannte Appellentscheidungtreffen. Hierbei stellt es die Unvereinbarkeitmit der Verfassung fest undnimmt den Gesetzgeber in die Pflicht, selbsteine taugliche Neuregelung zu schaffen. Bisdahin ergeht eine Weitergeltungsanordnung,um einen rechtsfreien Raum zu verhindern.)(Moritz Stilz / Jonas Ludwig)Inhaltsverzeichnis553

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