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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________heit und Sicherheit seiner Bürger zu schützen.Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar.Beide Werte müssen immer wieder neu –je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen– ins Gleichgewicht zueinander gebrachtwerden. […] In diesem Zusammenhangwerden wir auch prüfen, in welchemUmfang Änderungen des Strafrechts – etwaim Hinblick auf die Sympathiewerbung fürkriminelle oder terroristische Vereinigungen– erforderlich sind.“ 39 Tatsächlich sah sichdas BMJ aber erst nach den Anschlägen aufdie Regionalzüge in Koblenz und Dortmundsowie den vereitelten Terroranschlägen derSauerland-Gruppe im September 2007 dazuveranlasst, die Eckpunkte der strafrechtlichenRegelungen zu erweitern und erstmaligdie Vorbereitung von terroristischen Gewalttatenund die Anleitung zu solchen Taten unterStrafe zu stellen. Aktuelle Entwicklungenzeigten, dass besonders im Bereich des islamistischenTerrorismus vermehrt Reiseaktivitätenin arabische Länder zu verzeichnensind, gleichzeitig aber auch das Internet einezunehmende Rolle für Propaganda-Tätigkeitenals auch Vernetzung terroristischer Einzeltätereinnimmt: „Deutschland ist Teil einesweltweiten Gefahrenraums […]. So bedauerlichdiese Erkenntnis ist – sie ist – leider– ganz und gar nicht neu. Sie ist uns nurdurch die jüngsten Ereignisse wieder deutlichin Erinnerung gerufen worden. Tatsacheist, dass wir […] mit der Bedrohung durch39 „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut undMenschlichkeit“, Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD vom 11.11.2005, S. 116.den […] Terrorismus leben müssen. Seit dem11. September 2001 arbeiten die Sicherheitsbehördenin unserem Land […] mit großenAnstrengungen dafür, dass Anschläge inDeutschland auch künftig vermieden werden.“40Andererseits diente der damalige Gesetzesentwurfdes GVVG (Gesetz zur Verfolgungder Vorbereitung schwerer staatsgefährdenderGewalttaten) – wie oben bereits ausgeführt– der Umsetzung des Übereinkommensdes Europarats zur Verhütung des Terrorismusvom 16.05.2005 sowie des hierauf basierendenRahmenbeschlusses 2008/919/JI desRates zur Änderung des Rahmenbeschlusses2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung.2. Das GesetzgebungsverfahrenBereits der Entwurf der §§ 89a, 89b und 91StGB wurde heftig kritisiert. Dabei lagendem Gesetzgebungsverfahren drei Gesetzesinitiativenzugrunde. Den Anfang bildete dervom Bundesrat eingebrachte Entwurf einesGesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts interroristischen Ausbildungslagern. 41 Der Entwurf,42 welcher eine Verschärfung der Straf-40 So die frühere Bundesjustizministerin Zypries in einerPressemitteilung des Bundesministerium derJustiz vom 18.09.2007, abgedruckt unterwww.bmj.bund.de.41 Vgl. BT-Drs. 16/7958 vom 30.01.2008.42 Vgl. BR-Drs. 827/07, Beschluss vom 20.12.2007. ZurPlenardebatte der 840. Sitzung, vgl. BR-Plenarprotokoll840, S. 443; siehe auch die Erläuterungen zur856. Sitzung des Bundesrates am 06.03.2009, S. 19,BR-Drs. 69/1/09 vom 23.02.2009.430

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