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AUS DEM INHALT - Zeitschrift Jura Studium & Examen

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<strong>AUS</strong>GABE 4 | 2013___________________________________________________________________________________________________________________________________„§ 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räumt dem Gerichteinen Beurteilungsspielraum hinsichtlich derHöhe der Entschädigung ein, um bei der Prüfungder Angemessenheit der Entschädigungdie Besonderheiten jedes einzelnen Falls berücksichtigenzu können. (…) Für die Höheder festzusetzenden Entschädigung sind Artund Schwere der Verstöße sowie die Folgenfür den schwerbehinderten Kläger von Bedeutung.Dabei mag auch von Bedeutung sein,dass die Beklagte die Rechte der schwerbehindertenBewerber zumindest insoweit achtete,als sie zwei von 14 schwerbehinderten Bewerbernzu einem Vorstellungsgespräch einludund die Schwerbehindertenvertretung beteiligte.“AbwandlungI. Anspruch gemäß § 670 BGBK könnte gegen das Bundesland N einen Anspruchauf Erstattung des Kaufpreises für dasSchulbuch in Höhe von 14,36 Euro gemäߧ 670 BGB haben. Nach § 670 BGB ist einAuftraggeber gegenüber einem Beauftragtenzum Ersatz verpflichtet, wenn der Beauftragtezum Zwecke der Ausführung des AuftragsAufwendungen macht, die er den Umständennach für erforderlich halten durfte.Voraussetzung für die Anwendbarkeit des§ 670 BGB ist zunächst das Vorliegen einesAuftrags im Sinne des § 662 BGB. Nach dieserVorschrift liegt ein Auftrag vor, wenn sichder Beauftragte gegenüber dem Auftraggeberverpflichtet, ein ihm von diesem übertragenesGeschäft für den Auftraggeber unentgeltlichzu besorgen.Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verpflichtetsich der Arbeitnehmer gegenüberdem Arbeitgeber gerade nicht, für diesen unentgeltlichtätig zu werden. Vielmehr wirdein Arbeitnehmer gerade deshalb für den Arbeitgebertätig, um für seine Arbeitsleistungals Gegenleistung eine Vergütung zu erhalten(vgl. § 611 Abs. 1 BGB). Die Voraussetzungeneines Auftrags gemäß § 662 BGB liegen demnachnicht vor, so dass auch ein Anspruch derK gegen das Bundesland N gemäß § 670 BGBin direkter Anwendung ausscheidet.II. Anspruch gemäß § 670 BGB analogDie K könnte gegen das Bundesland N jedocheinen Anspruch auf Erstattung desKaufpreises für das Schulbuch in Höhe von14,36 Euro gemäß § 670 BGB analog haben.1. Analoge Anwendung des § 670 BGB aufArbeitsverhältnisseHierfür müsste § 670 BGB allerdings analogauf Arbeitsverhältnisse anwendbar sein.Das Bundesarbeitsgericht geht in ständigerRechtsprechung davon aus, dass § 670 BGBauf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendetwerden kann, obwohl Arbeitnehmernicht unentgeltlich im Sinne des § 662 BGBtätig werden. Denn die auftragsrechtlichenBestimmungen im Allgemeinen und § 670BGB im Speziellen enthalten rechtliche Wer-531

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