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Befehl - Reservistenkameradschaft Limburg

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I:\_Daten-01\Bund\FGG 3\3.16 Schießen\3.16.01 Schießbefehle\B. Schulschießen\<strong>Befehl</strong> Schulschießen 2013-11-23.doc\Page 2 of 27 Pagesb) Aufträge(1) Vorsitzende, der mit der Durchführung beauftragten <strong>Reservistenkameradschaft</strong>enwerden gebeten Leitungs- und Funktionspersonal, mindestens jedoch Leitenden, Schreiber undMunitionsausgeber namentlich an KrsGeschSt LIMBURG / DIEZ zu melden. Fehlendes /zusätzlich benötigtes Personal ist frühzeitig beim Gesamtleitenden anzufordern!(2) eingeteiltes Leitungs- und Funktionspersonal- meldet sich bei Verhinderung zeitgerecht bei Gesamtleitenden und LKdo HESSEN,FwRes LIMBURG / DIEZ ab und schlägt Ersatzpersonal zur Wahrnehmung desvorgesehenen Aufgabenbereiches vor.- fordert benötigtes Ausbildungsmaterial über Gesamtleitenden an.- erstellt Handzettel für die Ausbildung oder Gedachten Verlauf.- bereitet sich intensiv auf Ausbildungsvorhaben vor.(3) gemeldete Teilnehmerstellen in eigener Zuständigkeit zeitgerechtes Erscheinen zur DVag sowie Teilnahme imgesamten Zuziehungszeitraum sicher! Melden sich bei Verhinderung zeitgerecht bei LKdoHESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ ab.(4) eingeteilte Leitende beim Schießen- stellen sicher, dass alle teilnehmenden aktiven Soldatinnen und Soldaten sowieSoldatinnen und Soldaten der Reserve an den entsprechenden Waffen ausgebildet sind.- stellen sicher, das am Schießens keine fördernde Mitglieder sowie keine zivilen Gäste desLKdo HESSEN teilnehmen.- teilen neben dem Kladdenführer einen zusätzlichen Schreiber zum Führen der Wettkampf-Laufzettel ein.T./ - stellen zügigen und reibungslosen Schießbetrieb ab 08:00 Uhr sicher.- empfangen bei LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ alle benötigten <strong>Befehl</strong>e,Sonderbestimmungen und Vorschriften (Schießanmeldung, Schieß-/Sicherheitsbefehle,Nutzungsbestimmungen, Waffen- und Sicherheitsvorschriften) und halten diese auf derSchießbahn bereit.- haben ihre genehmigte Schießanmeldung (Sicherheitsbefehl) dem Schießbahnwärtervorzulegen. Der Schießbahnwärter vergleicht die Angaben mit der ihm vorliegendeAusfertigung. Bei Abweichungen darf nur nach der dem Schießbahnwart vorliegendeAusfertigung geschossen werden. Ohne vorliegende Schießanmeldung / Sicherheitsbefehldarf nicht geschossen werden.- übernehmen vor dem Schießen den ihnen zugewiesenen Schießstand, stellen denordnungsgemäßen Zustand fest und übergeben den Stand nach dem Schießen wieder inordnungsgemäßen Zustand an den Schießbahnwart. Schäden und Mängel sind imKontrollblatt schriftlich festzuhalten.- übernehmen Schießstandgeräte, die ihnen vom Schießbahnwart ausgegeben werden.Auf- und Abbau der Automatischen Trefferanzeige ("AuTA") und der neuen Klappfallscheibenanlage("Klafa") auf dem neuen A-Stand erfolgen nur unter der Aufsicht desSchießstandwartes! Die Rückgabe hat unmittelbar nach Beendigung des Schießens zuerfolgen. Empfang und Rückgabe sind zu bestätigen.- Nach jedem Schießen ist durch den Leitenden ein auf der Schießanlage vorliegendeKontrollblatt auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist jeweils eine Zeile für einenSchießstand, unter Eintragung der geforderten Angaben zu verwenden. Die Angabenmüssen mit dem Sicherheitsbefehl, deren Nummer unten rechts einzutragen ist,übereinstimmen. Die Anzahl der Schützen ist der Schießkladde zu entnehmen.- übernehmen vor dem Schießen den zugewiesenen Schießstand, überprüfenordnungsgemäßen Zustand und übergeben den Stand nach dem Schießen in gleichemZustand an den Schießbahnwart.- melden festgestellte Schäden und Mängel unverzüglich an Gesamtleitenden undSchießbahnwart.- stellen den Schießbetrieb des betreffenden Standes ein, bei Schäden und Mängel, die dieSicherheit beeinträchtigen und nicht sofort behobenen werden können.- sind für die innere Sicherheit ihres Schießstandes verantwortlich und achten auf dieEinhaltung der Sicherheitsbestimmungen gem. ZDv 44/10.- sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens und für das Einhalten derSicherheitsbestimmungen auf der StOSchAnlage und auf den Schießständenverantwortlich.- 2 -

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