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Befehl - Reservistenkameradschaft Limburg

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I:\_Daten-01\Bund\FGG 3\3.16 Schießen\3.16.01 Schießbefehle\B. Schulschießen\<strong>Befehl</strong> Schulschießen 2013-11-23.doc\Page 12 of 27 Pages5. Führungsunterstützunga) Fernmeldeverbindung(1) Erreichbarkeit auf der Standortschießanlage in HIRSCHBERGPosthauptanschluss (0 64 39) 73 34.(2) Notdienste / Notfall Meldung »BLAULICHT« über:Bei Unfällen oder im Bedarfsfall sind die nachstehend aufgeführten Notdienste unmittelbar zuinformieren. Beim Schießstandwärter steht hierzu ein Posthauptanschluss zur Verfügung.- Notruf – Polizeistation DIEZ: 1 10- Notarzt (0 64 32) 1 92 22- Krankenhaus DIEZ (0 64 32) 50 60- SAR-Leitrettungsstelle KOBLENZoderSAR-Rettungshubschrauber(02 61) 4 41 00(02 51) 13 57 57- Standort OvWa DIEZggf. Wache FvS-Kaserne DIEZoderStandort OvD DIEZTelefon (0 64 32) 9 40 – 0 oder App. 26 01Telefon (0 64 32) 9 40 – 0 oder App. 15 81T./b) Meldungen(1) Anmeldung / Anmeldeschluss08. NOVEMBER 2013 bei Kreisgeschäftsstelle LIMBURG / DIEZ. In Ausnahmefällen sindNachmeldungen möglich.(2) AbmeldungenGemeldete Teilnehmer melden sich bei Verhinderung zeitgerecht LKdo HESSEN, FwResLIMBURG / DIEZ und ggf. bei zuständigen RK Vorsitzenden ab.(3) MeldekopfDer Meldekopf befindet sich:T./ - 23 0600 A nov 13 namentlich festgelegtes Unterstützungspersonal RK LIMBURGin der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in DIEZ.T./ - 23 0730 A nov 13 Führungs- und Funktionspersonal auf der Standortschießanlage inHIRSCHBERG.T./ - 23 0800 A nov 13 restliche Teilnehmer (Schießende Abteilung) auf derStandortschießanlage in HIRSCHBERG.(4) Unfälle, Personen- und Sachschäden- Unfälle, Personen- und Sachschäden sind unverzüglich an den Gesamtleitenden zumelden!- Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Schießbetrieb ergebensind neben Meldungen an das LKdo HESSEN zusätzlich an den StOÄ DIEZ zu melden.c) Informationsfluss(1) Führungs- und Funktionspersonal ist durch die für die Durchführung des jeweiligen Schießensbzw. Ausbildung festgelegte RK in eigener Verantwortung namentlich zu benennen. Daseingeteilte Personal ist frühzeitig über Vorgaben und Ausbildungsinhalte zu informieren.(2) Vorsitzende der <strong>Reservistenkameradschaft</strong>en innerhalb der Kreisgruppe RHEINGAU-HESSEN-NASSAU werden gebeten, ihre gemeldeten Teilnehmer in geeigneter Weise über den Inhaltdieser Anweisung und insbesondere über Sicherheitsbestimmungen und Benutzungsordnungder Standortschießanlage zu informieren.- 12 -

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