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Gebühren und Kosten der Meisterprüfung - hwk-styleguide Werkstatt

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Gebühren <strong>und</strong> <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> MeisterprüfungDie Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis <strong>der</strong>Handwerkskammer. Die Gebühren betragen zurzeit (Stand 01.01.2005):Teil I Praktische Prüfung 240,00 vTeil II Fachtheoretische Prüfung 200,00 vTeil III Betriebswirtschaftliche, kaufmännische<strong>und</strong> rechtliche Prüfung156,00 vTeil IV Berufs- <strong>und</strong> arbeitspädagogische Prüfung 156,00 vDie Rechnungsstellung erfolgt mit <strong>der</strong> Einladungzur Prüfung.Bei ausnahmsweiser Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 30,00 v an.Bei Überweisung bzw. Freigabe an einen Meisterprüfungsausschuss einer an<strong>der</strong>en Handwerkskammerfallen Gebühren in Höhe von 30,00 v an. Die Ausstellung <strong>der</strong> Überweisung ist schriftlich zu beantragen!Bei Rücknahme des Zulassungsantrages fallen Gebühren in Höhe von 25,00 v an.Bei Meisterprüfungen, für die von <strong>der</strong> Handwerkskammer zusätzliche Personal-, Material-, Raum<strong>und</strong>Sachkosten geleistet werden, wird die Gebühr entsprechend erhöht.<strong>Kosten</strong>, die durch die Abhaltung einer vom Prüfling beantragten Einzelprüfung o<strong>der</strong> durch dieAbnahme <strong>der</strong> Meisterprüfungsarbeit / Projektarbeit <strong>und</strong> /o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsprobe /Situationsaufgabeaußerhalb des Prüfungstermines o<strong>der</strong> Prüfungsortes entstehen, sind vom Prüfling <strong>der</strong>Handwerkskammer zu erstatten.Der Prüfling muss für die anfallenden <strong>Kosten</strong> (z. B. Personal-, Material-, Raum- <strong>und</strong> Sachkosten)aufkommen, wenn ihm eine <strong>Werkstatt</strong> zur Anfertigung <strong>der</strong> Meisterprüfungsarbeit/ Projektarbeitzur Verfügung gestellt wird.Über die voraussichtliche Höhe <strong>der</strong> <strong>Kosten</strong> wird <strong>der</strong> Prüfling rechtzeitig unterrichtet.Die <strong>Kosten</strong> sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich <strong>und</strong> können die Prüfungsgebühr zum Teilerheblich überschreiten. Der genaue Betrag wird mit <strong>der</strong> Einladung zur Prüfung bekannt gegeben<strong>und</strong> in Rechnung gestellt.


Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> MeisterprüfungDie jeweilige Gebühr richtet sich nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Meisterprüfungsgebühr.Gebühr bei RücktrittTritt <strong>der</strong> Prüfling vor Beginn <strong>der</strong> Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so werden von<strong>der</strong> Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 20 % einbehalten.Tritt <strong>der</strong> Prüfling vor Beginn <strong>der</strong> Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zurück, so werdenvon <strong>der</strong> Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 10 % einbehalten.Erscheint <strong>der</strong> Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt <strong>der</strong> Prüfling nach Beginn <strong>der</strong> Prüfung ausGründen, die er zu vertreten hat, zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

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