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Fragenkatalog Sachkundeprüfung - Deutscher Schützenbund eV

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I. WaffenrechtThemenbereich3Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 503.42 Wann ist eine Waffe erneut zumBeschuss vorzulegen?a) ein neuer Lauf wurde eingebautb) Sportgriffschalen wurden montiertc) der Verschluss wurde erneuertd) die Schussfolge wurde geänderte) der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungenversehen3.43 Auf welchen Waffenteilen muss dasBeschusszeichen (auch) angebrachtsein?3.44 Welche der folgenden Waffenteileunterliegen der Beschusspflicht?f) das Abzugsgewicht wurde durch Einbaueiner anderen Feder verringerta) Lauf, Verschlussb) Schaft, Visierc) Sicherung, Magazina) Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronenb) Wechseltrommeln3.45 Darf mit einer amerikanischenSchusswaffe mit französischem Beschusszeichenin der Bundesrepublikgeschossen werden?3.46 Eine Feuerwaffe wird aus einem dernebenstehenden Länder eingeführt.Bei welchem Land muss die Feuerwaffeeinem Beschussamt der C.I.P.(Internationale Kommission zurPrüfung von Handfeuerwaffen undMunition) vorgelegt werden?c) Wechselsystemea) Nein, die Waffe braucht ein deutschesBeschusszeichen.b) Ja, das französische Beschusszeichenist anerkannt.c) Nein, die Waffe braucht ein amerikanischesBeschusszeichen.a) USAb) Ungarnc) Chile50

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